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Bewertungen

KH

von K. H. am 19.03.2024 um 09:23 Uhr

Trennung
Familienrecht
Zeitnahe und ausführliche Beratung für meine Fragen bzgl. Trennung und Wohneigentum. Meine Sorgen und Ängste wurden durch die Aufzählung von verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten genommen. Ich erhielt im Nachgang ein ausführliches Gesprächsprotokoll, sodass ich alles in Ruhe nachlesen kann. Vielen Dank Herr Rechtsanwalt Zimmermann! Ich werde Ihre Hilfe bei meiner bevorstehenden Scheidung in Anspruch nehmen, da ich mich bei Ihnen sehr gut aufgehoben fühle. Katrin H.
Herzlichen Dank für die ausführliche Rückmeldung und Bewertung, über die ich mich freue! - Hier ging es um die Frage, was beim Auszug aus dem gemeinsamen Wohneigentum geschieht. Regelmäßig hat der verbleibende Ehegatte auf Verlangen ein angemessenes Nutzungsentgelt zu zahlen, welches sich aus Gemeinschaftsrecht ergibt. Zu berücksichtigen ist, dass es nicht rückwirkend verlangt werden kann, was vielfach übersehen wird. Es ging ferner um die Frage, ob bzw. wann nach Auszug vom verbleibenden Ehegatten Schlösser getauscht werden dürfen und ob bzw. wann dieser Zutritt gewähren muss. Schließlich um das rechtliche Schicksal des Eigentums und die Möglichkeit, sich für den Fall einer Teilungsversteigerung einen Vorteil zu verschaffen.
HA

von H. A. am 05.03.2024 um 11:05 Uhr

Einschätzung
Zivilrecht
Da dieser Fall mein erster Rechtsstreit war, fällt mir eine Einschätzung sehr schwer. Ich kann nur sagen, dass er sich mit dem, für ihn ersten Fall, entsprechend gut auseinandersetzte. Es wurden alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Die Gespräche mit ihm waren immer sehr freundlich, nett und zielführend. Leider waren die Ausführungen des Gerichtes so, dass vor allem Schaden von der Gegenseite abgewendet werden sollte. Ich danke Herrn Zimmermann, dass er mich zur Verhandlung mitgenommen hat. Bei dieser Fahrt haben wir uns so gut über sehr viele Themen unterhalten, darüber war ich sehr erfreut.
Herzlichen Dank für die freundliche Bewertung! - Hier ging es um einen Haftungsfall wegen einer Legionellenvergiftung im Urlaub. Medizinisch betrachtet war dies tatsächlich der erster Fall einer solchen Erkrankung, die - glücklicherweise - gerade in dieser Intensität nicht allzu häufig vorkommt. Leider ist in solchen Fällen der Geschädigte beweisbelastet, dh. nicht nur die Erkrankung selbst muss bewiesen werden, sondern auch ein Fehlverhalten des Reiseveranstalters und die Kausalität zwischen Fehlverhalten und Erkrankung. Dieser Beweis war hier schwierig zu führen, insbesondere ging das noch nicht sachverständig beratene Gericht davon aus, dass typische Symptome bis zu 10 Tage später auftreten können, so dass eine Rückrechnung auch einen Zeitraum vor Reiseantritt erfasste. Obwohl die Wahrscheinlichkeiten vorliegend deutlich für den Geschädigten sprachen, haben wir letztlich einen Vergleich geschlossen, der wenigstens die materiellen Schäden abdecken konnte. "Gefühlt" hätte eigentlich ein hohes Schmerzensgeld zugestanden, weil die Erkrankung so schwer war, dass sie fast tödlich ausgegangen wäre.
MH

von M. H. am 03.03.2024 um 12:45 Uhr

Streit über Inhalt eines Wohnrechts
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Ich wurde zeitnah und fachlich kompetent beraten.Auf jede Frage wurde eine schnelle Lösung gefunden.
Danke für die sehr freundliche Bewertung! - Der hier betroffene Fall zeigt, wie wichtig es ist, den Inhalt des Wohnrechts möglichst gut zu regeln, was auch nachträglich noch erfolgen kann. Denn im Grundbuch kann quasi nur der Rahmen eingetragen werden. Wenn Wohnrechte bestellt werden (meist im Zuge einer unentgeltlichen Übertragung der Immobilie, hier wurde allerdings das Wohnrecht selbst einem Kind "geschenkt"), denkt man meist nicht daran, dass die Ausgestaltung problematisch werden könnte. Die sog. schuldrechtlichen Komponenten des Wohnrechts bedürften regelmäßig keiner Beurkundung, wenn es um eine einvernehmliche Änderung oder Ausgestaltung geht.
HH

von H. H. am 19.02.2024 um 09:41 Uhr

Nachlass
Erbrecht
Ich benötigte Hilfe in einer Nachlassangelegenheit. Die Ratschläge von Herrn Zimmermann waren hilfreich, der Kontakt war sehr angenehm.
Herzlichen Dank für die gute Bewertung! - Hier ging es um Handlungen aufgrund postmortaler Vollmacht (Vollmacht über den Tod hinaus). Insbesondere wurde ein Bausparvertrag mittels dieser Vollmacht aufgelöst und ein Nachlassverwalter forderte, das entsprechend der Vollmacht auf das eigene Konto des Bevollmächtigten erbetene Geld an den Nachlass auszuzahlen. - Leider zu Recht, denn allein eine Vollmacht berechtigt noch nicht automatisch zum Behalt solchen Geldes. Die Erblasserin hatte vor ihrem Tod ihm gegenüber geäußert, dieses Geld könne sich der Bevollmächtigte überweisen lassen. - Dies wäre als Schenkungsversprechen beurkundungspflichtig gewesen. Ein formunwirksames Schenkungsversprechen wird wirksam, wenn es vollzogen wird. Hierzu berechtigte sogar eine weitere Vollmacht, in der die Schutzvorschrift des § 181 BGB aufgehoben war. Allerdings war der Bausparvertrag "nur" gekündigt worden; fraglich war, ob diese Erklärung zugleich als Schenkung an sich selbst ausgelegt werden konnte.
SW

von S. W. am 17.02.2024 um 12:37 Uhr

Super Anwalt
Arbeitsrecht
Herr Zimmermann ist ein sehr engagierter Anwalt und nimmt sich Zeit für jegliche Anliegen. Er berät professionell und hat meine Fälle immer zielführend abgeschlossen. Ich würde ihn immer wieder weiter empfehlen.
Herzlichen Dank für diese Bewertung und Empfehlung! - Hier ging es um eine Kündigung in einem Kleinunternehmen und Vergütungs- und Urlaubsansprüche im weiteren Sinne. Mitarbeiter hatten zB. Warengutscheine erhalten; aus Gleichbehandlungsgrundsatz standen diese auch der gekündigten Arbeitnehmerin noch zu. Unter Berücksichtigung weiterer Ansprüche konnte eine Abfindung ausgehandelt werden, obwohl diese nicht hoch ausfiel, weil kein strenger Kündigungsschutz bestanden hatte.
EM

von E. M. am 17.02.2024 um 08:21 Uhr

Erbauseinandersetzung mit hoch streitigem Pflichtteil
Erbrecht
Sehr schnelles und gutes Arbeiten, telefonisch immer erreichbar, kurzfristige Termine
Herzlichen Dank für die sehr gute Bewertung, über die sich auch ein Anwalt freut! - Insgesamt eine langwierige Auseinandersetzung, bei welcher eine Tochter aus erster Ehe ihren Pflichtteil verlangte. Die erste Anwältin war ihr offenbar nicht erfolgreich genug, weshalb sie den Anwalt wechselte. Die nächste Anwältin verlangte ein notarielles Nachlassverzeichnis, welches mit großem Aufwand und weiteren Kosten - zu Lasten des Nachlasses - erstellt wurde. Ein höherer Pflichtteil kam dadurch nicht zustanden, vielmehr wurde er durch Anwalts- und vor allem Notarkosten weiter geschmälert...
SR

von S. R. am 17.02.2024 um 08:17 Uhr

Sehr gute Beratung
Erbrecht
Professionelle Expertise, effektive Kommunikation, engagierte Unterstützung
Herzlichen Dank für die sehr gute Bewertung, über die ich mich auch als Anwalt freue! - Insgesamt eine extrem zähe Auseinandersetzung, bei welcher eine Tochter aus erster Ehe gegenüber meiner Mandantschaft ihren Pflichtteil verlangte. Trotz Anwaltswechsel auf der Gegenseite und Forderung eines notariellen Nachlassverzeichnisses konnte ein höherer Pflichtteil nicht erzielt werden, vielmehr wurde er durch Anwalts- und vor allem Notarkosten weiter geschmälert...
LB

von L. B. am 08.02.2024 um 11:17 Uhr

Rechtsberatung
Allgemeine Rechtsberatung
Ich bedanke mich für die freundliche und kompetente Beratung in einem Fall in den wir aus Unkenntnis hineingeschliddert sind und der uns als alte Menschen Ängste beschert hat. Dank der Beratung die uns eigentlich Nichtstun vorschlug konnten die Betrüger zum Aufgeben gebracht werden
Herzlichen Dank für die sehr gute Bewertung! - Hier ging es in der Tat um einen "aufgedrängten Vertrag", der aber gar nicht wirklich abgeschlossen worden war. In solchen Fällen kann Schweigen das Gebot der Stunde sein - alles andere könnte Betrügern oder solchen, die am grauen Rand des Strafrechts fischen, weitere Daten in die Hände spielen, Informationen über Schwächen ihrer Opfer geben oder sogar im ungünstigsten Fall dazu führen, dass man doch in eine Falle tappt bzw. sogar eine unberechtigte Forderung einfach deshalb zahlt, um Ruhe zu haben...
IG

von I. G. am 21.12.2023 um 13:10 Uhr

Kündigung
Arbeitsrecht
sehr kompetenter Anwalt, sehr schnelle und reibungslose Abwicklung des Falls, ein großes Dankeschön
Herzlichen Dank für diese gute Bewertung! - Es ging um zwei Kündigungen wegen Krankheit. Eine Besonderheit lag hier darin, dass die erste Kündigung von einer angeblichen Geschäftsführerin unterschrieben war, die jedoch gar keine GF mehr war. Diese Kündigung wurde daher mangels Vollmachtsnachweises zurückgewiesen und war daher unwirksam. Es wurde daraufhin eine weitere Kündigung ausgesprochen. Letztlich einigte man sich auf eine angemessene Abfindung und ein gutes Arbeitszeugnis.
YD

von Y. D. am 31.07.2023 um 12:23 Uhr

Erwerbsminderungsrente
Sozialrecht
Herr Zimmermann hat sich sehr für mich eingesetzt und nach dem langen Kampf vor Gericht, haben Wir gewonnen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Herzlichen Dank für diese freundliche und gute Bewertung! - Hier ging es um eine Erwerbsminderungsrente (EMR), welche das Sozialgericht in 1. Instanz - gutachterlich beraten - noch abgelehnt hatte. Vor dem LSG dann konnte die Rente nach ergänzender gutachterlicher Stellungnahme aufgrund fehlender Wegefähigkeit durchgesetzt werden.