Profil-Bild Rechtsanwalt José M. Salinas

José M. Salinas

Rechtsgebiete

  • Erbrecht
  • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Gerne berate ich nach Terminvereinbarung auch per Telefon oder Audio-Video-Technologie (z.B. Zoom).

Spanischer Anwalt für deutsch-spanisches Erbrecht 

Herr José Martinez Salinas ist Partner von WF Frank & Partner Rechtsanwälte und arbeitet mit der Kanzlei WF Fletcher und Fletcher in München im Rahmen einer Kooperation zusammen und bietet auf Anfrage Beratung in der Niederlassung in München oder telefonische Beratung an. 

Er ist als Abogado (spanischer Rechtsanwalt) und berät seit vielen Jahren in Deutschland und Spanien im deutsch-spanischen Recht . Neben seiner Muttersprache Spanisch spricht er auch nahezu akzentfrei Deutsch. Er und berät Deutsche mit Vermögen in Spanien im deutsch-spanischen Erbrecht und Immobilienrecht. 

Er veröffentlicht regelmäßig in Fachzeitschriften und im WF Praxis Report zu Fragen des deutsch-spanischen Erbrechts und Immobilienrechts. Eine Auswahl finden Sie in der Liste der Publikationen auf der Webseite der Kanzlei,  zum Teil sind die Beiträge auch im Volltext dort abrufbar.

Beratung in Spanien

Herr Martinez Salinas arbeitet eng mit örtlichen Anwälten in Murcia, Palma de Mallorca, La Laguna (Teneriffa) und Estepona/Málaga zusammen. 

Beratung im spanischen Immobiienrecht und deutsch-spanischen Erbrecht

Her Martinez Salinas ist auf die Beratung im spanischen Immobilienrecht und deutsch-spanischen Erbrecht spezailsiert. Er berät insbesondere in folgenden Bereichen. 

Deutsch-spanisches Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht

Herr Martinez Salinas ist Spezialist für deutsch-spanisches Erbrecht und berät in Zusammenarbeit mit deutschen und spanischen Rechtsanäwlten umfassend im deutsch-spanischen Erbfall. Typische Fälle sind:

  • Abwicklung von Erbschaften in Spanien (Erbschaftsannahme in Spanien, Erbteilung, Erklärung der spanischen Erbschaftssteuer, Umschreibung des Grundbuchs in Spanien);
  • Optimal abgestimmte Erklärung der spanischen Erbschaftsteuer und deutschen Erbschaftsteuer.
  • Beratung zur legalen Verringerung und Vermeidung der spanischen und deutschen Erbschaftsteuer bei deutsch-spanischem Vermögen;
  • Vorweggenommene Erbfolge von Immobilien in Spanien (z.B. Schenkung oder "Verkauf an den Erben");
  • Vorbereitung eines handschriftlichen oder notariellen Testaments bei deutsch-spanischem Vermögen;
  • Recherchen zu Vermögen in Spanien (z.B. Grundbuchauszug, Handelsregister-Recherchen);
  • Gerichtiliche und außergerichtliche Vertretung zur Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche (z.B. deutscher Pflichtteil oder spanisches Noterbrecht) in Spanien;
  • Beratung und Vertretung in gerichtlichen Verfahren in Deutschland bei Anwendbarkeit spanischen Erbrechts.
  • Vertretung in deutschen Erbscheinverfahren bei Anwendbarkeit spanischen Erbrechts.
  • Rechtsgutachten zum spanischen Erbrecht.

Zum deutsch-spanischen Erbrecht einschließlich der steuerlichen Fragen veröffentlicht er regelmäßig Beiträge in Fachzeitschriften (z.B. ZEV, NWB, IWB) und im WF Praxis Report. Eine Publikationsliste (zum Teil mit Verlinkung zum Volltext) finden Sie hier.

Verkauf von Immobilien in Spanien

Wertvollster Nachlassgegenstand im deutsch-spanischen Erbfall ist in der Regel eine Immobilie und nach dem Erbfall wird oft die Begleitung beim Verkauf gewünscht. Daher berät Herr Martinez Salinas natürlich auch beim Verkauf der ererbten Immobilie. Aber auch wenn Sie Beratung beim Verkauf einer Immobilie in Spanien wünschen, ist er Ihr erfahrender Ansprechpartner. Seine Leistungen umfassen insbesondere

  • Steuerliche Beratung und Vertretung vor Ort beim Verkauf (Besteuerung des Veräußerungsgewinns in Spanien, deutsche Spekulationssteure, gemeindliche Plusvalía, Doppelbesteuerungsabkommen);
  • Beratung bei der Bewertung der Immobilie;
  • Entwurf Kaufoptionsvertrag (opción de compra),
  • Entwurf des privatschriftlichen Kaufvertrags (z.B. mit Arrras-Klausel),
  • Vorbereitung und Wahrnehmung Termin zur Beurkundung des Kaufvertrags (escritura de compraventa),
  • Zahlungsabwicklung und Zahlungsverkehr nach Deutschland;
  • Nachlegalisierung von Schwarzbauten in Spanien (z.B. Verfahren der obra nueva);
  • Nacheintragung von nur durch Privatvertrag erworbenen Immobilien.

Eine einführende Gesamtdarstellung zum Verkauf von Immobilien in Spanien können Sie auf der Seite des DWS Verlag erwerben.

Kauf von Immobilien in Spanien

Herr Martinez Salinas berät auch beim Kauf von Liegenschaften (Finca, Appartement) in Spanien. Seine Leistungen umfassen insbesondere

  • Beratung bei der Hypothekenfinanzierung;
  • Beratung bei der Bewertung (z.B. Instruktion Wertgutachter; steuerliche Bewertung);
  • Beratung betreffend die Person des Erwerbers (Kinder, spanische Gesellschaft); Beratung bei Beauftragung eines Maklers (Auswahl, Maklervertrag, Vertragsbedingungen);
  • Risikovorprüfung,
  • Entwurf Kaufoptionsvertrag (opción de compra),
  • Entwurf des privatschriftlichen Kaufvertrags (z.B. mit Arrras-Klausel),
  • Vorbereitung und Wahrnehmung Termin zur Beurkundung des Kaufvertrags (escritura de compraventa),
  • Zahlungsabwicklung und Zahlungsverkehr nach Deutschland;
  • Steuerliche Beratung und Vertretung im Hinblick auf die durch den Erwerber zu zahlenden Steuern (z.B. Grunderwerbsteuer) und die laufenden Steuern (z.B. Grundsteuer, Vermögenssteuer, Einkommensteuer auf Nutzungsvorteil bei Eigennutzung).

Eine einführende Gesamtdarstellung zum Verkauf von Immobilien in Spanien können Sie auf der Seite des DWS Verlag erwerben.

Unsere Mandanten in München, Bayern und Baden-Württemberg

Die Mandanten des Herrn Martinez Salinas sind meist Privatleute. Oft geht es um ein kleines Appartement in Spanien, nicht sellten aber auch um eine große Finca oder Villa. Als Spezialist berät Herr Martinez Salinas aber auch andere Berater (z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte, Finanzdienstleister), Gerichte, Banken, Unternehmen, Stiftungen und gemeinnützige Organisationen. Seine Mandanten kommen aus ganz Bayern (z.B. München, Nürnberg, Augsbur, Regensburg, Ingolstadt, Würzburg, Fürth, Erlangen, Bamberg, Bayreuth, Aschaffenburg, Kempten (Allgäu), Rosenheim, Neu-Ulm) und Baden-Württemberg (z.B. Stuttgart, Ulm, Karlsruhe, Mannheim, Freiburg, Heidelberg, Pforzheim, Ludwigsburg, Esslingen a. N., Tübingen, Villingen-Schwenningen, Konstanz, Aalen, Baden-Baden). 

José M. Salinas ist gelistet in Rechtsanwälte München und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Französisch
  • Englisch
  • Spanisch

Recht international

  • Deutsches Recht
  • Spanisches Recht

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