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Sehr gut
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Rechtsanwältin bewerten

Bewertungen

RW

von R. W. am 20.01.2020 um 14:33 Uhr

Zahlungsaufforderung.
Allgemeine Rechtsberatung
Absolut professionell, fachlich 1A, sehr netter Umgang, 100% Erfolg.

Frau Bertram hat sich mein Anliegen ausführlich erklären lassen. Im Weiteren hat er mir Möglichkeiten der Rechtsverfolgung erklärt und ist letztendlich mit der verfolgten Strategie erfolgreich gewesen.
Vielen Dank!!
MZ

von M. Z. am 19.01.2020 um 14:06 Uhr

sehr gute Arbeit
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Ich bin mit meinem Betrieb in Schwierigkeiten gekommen. Rechtsanwältin Bertram hat dafür gesorgt, dass die Gewerbeuntersagung vermeiden werden konnte und ich mein Unternehmen fortführen kann. Danke RP
CK

von C. K. am 02.04.2019 um 20:43 Uhr

Insolvenz
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Außerordentlich einfühlsame und kompetente Anwältin, die neben fachlicher Qualifikation auch eine große Empathie und Menschlichkeit besitzt. Frau Bertram kann ich uneingeschränkt empfehlen.
MN

von M. N. am 13.10.2018 um 17:21 Uhr

Auswanderung trotz Insolvenz was muss beachtet werden ?
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Wir waren sehr angenehm überrascht. Die Beratung war sehr ausführlich, informativ und hilfreich !
OT

von O. T. am 26.07.2018 um 09:51 Uhr

Gute Beratung, empfehlenswert
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Thema Insolvenz : Fachkompetenz, umfangreiche Informationen, Freundlichkeit, klare Aussagen, Kostentransparenz, einfache Terminbuchung, schnelle Antworten. Wenig Parkplätze, Hund in der Kanzlei.
RS

von R. S. am 02.07.2018 um 20:36 Uhr

Schuldenbereinigung
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Ich hatte ein Gewerbeuntersagung und viele Schulden. Dank Frau Bertram habe ich mich mit den Gläubiger einigen können, kann weiterhin selbständigt arbeiten und meine Schulden in Raten abbezahlen. Frau Bertram hat mein Leben geretet. Danke schön
Ich freue mich, dass ich helfen konnte.
Häufig sind hohe Schulden bei den Finanzämtern und Sozialversicherungsträgern mit Gewerbeuntersagungen verbunden.
In diesen Fällen ist es ganz besonders wichtig , dass der Mandant/die Mandantin spätestens nach Androhung der Gewerbeuntersagung sich anwaltliche Hilfe holt.
Oft kann dann durch Kontaktaufnahme mit den Gewerbeaufsichtsämtern die endgültige Gewerbeuntersagung, die höchstens durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts wieder aufgehoben werden würde, vermieden werden.
AM

von A. M. am 27.06.2018 um 21:53 Uhr

Außergerichtliche Insolven
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Durch die sehr kompetente, engagierte und stets freundliche Hilfe von Frau Bertram und ihrem Team ist es gelungen, dass wir eine außergerichtliche Insolvenz (nach Selbstständigkeit) erringen konnten.
In 2 Jahren (insgesamt 3 Jahre) ist es geschafft und die Schulden sind getilgt.
Wir sind Frau Bertram und dem Team sehr dankbar.
DG

von D. G. am 19.06.2018 um 11:13 Uhr

Wirklich keine Empfehlung ! Kein Stern.!
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Aus einem nichtgekündigten Privatdarlehen (2004) zahlte der Schuldner nur sporatisch Beträge. Eine Zahlungsbestimmung erfolgte nicht, so konnte der § 366 greifen. Frau B.erklärte mir dass ältere Zinsen (4J.) verjährt seien.
In einem unabgestimmten Schreiben an den Schuldner(eine Kopie erhielt ich erst später per Post) forderte sie verjährte Zinsen, aus einer falschen Ausgangsbasis, für ein Jahr gar keine Zinsen (vergessen) Außerdem wurden hierin die Zahlungen des Schuldners nach dessen Vorstellung verrechnet. Letzteres führte den gewünschten
§ 366 adabsurdum. Der Schuldner schaltete natürlich auf stur. Weiterführenden Schriftwechsel, (erhielt ich meistens zu spät), enthielt teils Berichtigungen, teils neuerliche Fehler. Wie eine Forderung nach nicht möglichen Zinseszinsen.!!
Die Klageschrift an das Gericht erhielt ich überhaupt nicht zugestellt. Hierin waren wieder die falschen Zinsbeträge, falsche Zeiträume, und das I-Tüpfelchen ,nicht mögliche Zinseszinsforderungen.
Alles in Allem eine Katastrophe, Frau B. hört nicht zu, oder versteht es nicht. Einwände zu ihrer Vorgehensweise werden abgetan, Sachverhalt richtig stellen momentan nicht nötig usw.. Ihrer Meinung nach hat sie eine gute Arbeit geleistet, was mich zu einer Rücknahme der Klage veranlasste. Hauptsache sie hat Ihre Gebühren.!!!
Es ist richtig, dass Zinsen von mir versehentlich falsch berechnet wurden. Dies wurde jedoch von mir korrigiert. Ein Schaden ist dem Mandaten dadurch nicht entstanden.
Ich bin jedem Besprechungswunsch des Mandanten nachgekommen. Die Klage wurde ihm vor Einreichung als Entwurf zugesandt. Ein entsprechender Sendebericht liegt mir vor.
Der Mandant kündigte eine öffentliche Schlechtbewertung an und schlug vor, dass ich auf die Hälfte aller entstandenen Gebühren verzichte. Mit dieser Vorgehensweise war ich nicht einverstanden.
Ich habe ihm erfolglos eine abschließende Unterredung zu der Angelegenheit oder die Einschaltung einer Schlichtungstelle angeboten, um den Sachverhalt von dritter Seite bewerten zu lassen.
Ich habe ihn ebenso erfolglos gebeten, mir zu erklären, welchen Schaden er erlitten haben will.
Ich bedauere, dass mein Mandant sich schlecht vertreten sah. Ich hätte den Sachverhalt gerne unter Einbeziehung eines Dritten mit ihm besprochen.
JK

von J. K. am 04.10.2017 um 11:11 Uhr

Insolvenz
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Frau Anwältin Bertram hat mir in sehr schwere Zeiten kompetent geholfen und sogar mit ihre Kontakten zu mir, meine Selbstbewusstsein wider hergestellt. Ich werde Frau Bertram, jedem in ähnliche Situation, hundertprozentig empfehlen
JC

von J. C. am 25.07.2017 um 16:32 Uhr

Insolvenz
Allgemeine Rechtsberatung
Schnelle und professionelle Hilfe, war sehr zufrieden. Nachdem das Finanzamt mir Schwierigkeiten gemacht hat, war ich gezwungen mein Gewerbe abzumelden und Insolvenzantrag zu stellen. Dank der fachgerechten Hilfe von Frau Rechtsanwältin Bertam habe ich schnell das Insolvenzverfahren eingeleitet. Frau Rechtsanwältin Bertram hat dann in dem Verfahren eine Einigung mit allen Gläubigern erreicht und nachdem ich 35% der Forderungen bezahlt habe war ich nach einem Jahr schuldenfrei und könnte mich wieder selbständig machen.