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Bewertungen

PK

von P. K. am 16.03.2024 um 17:21 Uhr

Mietsache
Allgemeine Rechtsberatung
Kann diese Kanzlei nicht empfehlen, zumindest nicht in Mietsachen ! Prozess verloren , und jetzt wird mir nichtmal die ganzen Schriftsätze ausgehändigt Achtung bei dieser Kanzlei , auch tagelanges oder wochenlanges Warten auf Rückrufe. Bei Anruf wird man abgewimmelt , wenn man mit jemanden sprechen will. Für Mietsachen nicht geeignet , aber über 1 Jahr hingezogen und wichtige Details nicht nachgegangen !! Auch kein Anruf mehr , das man nachfragt ,Fall erledigt , egal ob man Prozess gewinnt oder nicht ! Hauptsache Rechnung stellen !Sehr enttäuschend!!
Zu der 1 Sterne Bewertung von Herrn Knott ist folgende Stellungnahme veranlasst:
Die von Herrn Knott aufgestellten Behauptungen entsprechen nicht im Ansatz den Tatsachen und entbehren jeglicher Grundlage.
Dem Mandanten wurden alle aus- und eingehenden Schreiben/Schriftsätze unverzüglich per E-Mail an die von ihm im Mandatsaufnahmebogen explizit angegebene E-Mail-Adresse mit entsprechendem Zustellnachweis übersandt. Von uns gefertigte gerichtliche Schriftsätze wurden dem Mandanten zudem vorab zur Prüfung und Freigabe übermittelt. Erst nachdem Herr Knott eine entsprechende Freigabeerklärung abgegeben hatte, wurden diese bei Gericht eingereicht.
Die diversen und zahlreichen Telefonanrufe von Herrn Knott wurden zuverlässig und in nicht zu beanstandender Art und Weise innerhalb weniger Arbeitstage erledigt. In diesem Zusammenhang erlauben wir uns auch rein vorsorglich den Hinweis, dass aufgrund von auswärtigen Gerichtsterminen die Anwälte teilweise ganztägig kanzleiabwesend sind und daher eine sofortige Reaktion auf die Anrufe demzufolge nicht immer möglich ist.
In der Sache selbst musste die Gegenseite zunächst vorgerichtlich zur Zustimmung einer Mieterhöhung aufgefordert werden. Hierfür sind von Seiten des Gesetzgebers entsprechende Fristen vorgegeben, welche zwingend eingehalten werden müssen. Diese können auch nicht einseitig von dem Mandanten verkürzt werden. Erst nachdem diese Fristen erfolglos abgelaufen waren, konnte die entsprechende Klageschrift bei Gericht eingereicht werden, was im Übrigen von unserer Seite aus zeitnah erfolgte. Nach Einreichung der Klageschrift sind weitere von Gesetzes wegen vorgegebene Fristen zu beachten. Zudem nimmt die Bearbeitung des Rechtsstreits durch das Gericht ebenfalls Zeit in Anspruch. Es ist durchaus üblich, dass sich gerichtliche Rechtsstreitigkeiten ein Jahr oder länger hinziehen können. Im Fall von Herrn Knott dauerte die Rechtsstreitigkeit vor Gericht jedoch nicht einmal sechs Monate, wobei auch eine mündliche Verhandlung stattfand.
Bezüglich der internen Bearbeitung erlauben wir uns ferner den Hinweis, dass die Kommunikation mit dem Mandanten nicht reibungslos verlief und uns der Mandant offensichtlich nicht vollumfänglich über den Sachverhalt informiert hat, da der Gegner im weiteren Verfahren Beweise vorgelegt hat, welche die uns durch unseren Mandanten erteilten Information widerlegt haben.
Bezüglich der Rechnungstellung sei außerdem angemerkt, dass die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz unter Zugrundelegung des vom Gericht festgesetzten Streitwerts erfolgte.
CK

von C. K. am 24.06.2022 um 16:13 Uhr

In meinem Fall
Allgemeine Rechtsberatung
Kompetent, ergebnisorientierte Arbeitsweise im Sinne des Mandanten - sehr gute Arbeit. Jederzeit wieder.
HK

von H. K. am 24.05.2021 um 17:50 Uhr

Unterirdisch
Allgemeine Rechtsberatung
Ich kann Rechtsanwalt Jochen Dotterweich nur eindringlich warnen. Er möchte offenbar mit dem minimalsten Aufwand den maximalen Ertrag erwirtschaften. Er hat mich in einer Strafsache verteidigt, die ic/ definitiv nicht begangen habe. Trotzdem hat mich die Angelegenheit nervlich so belastet, dass ich es einfach nur abhaken wollte. Ich habe demnach Herrn Dotterweich unmissverständlich und auch schriftlich mitgeteilt, dass ich ihn in erster Linie deswegen beauftrage, um überhaupt einmal Aktensicht zu bekommen und um dann mit ihm zusammen zu bewerten, wie erfolgversprechend ein Einspruch gegen den Strafbefehl überhaupt sein könnte. Das hat er aber einfach ignoriert, er hat sich offenbar (kann ich natürlich nicht beweisen, ist Abwertung vermuten) gar nicht die Mühe gemacht Akteneinsicht zu erhalten, jedenfalls lag diese nicht vor Beginn der Verhandlung vor. Stattdessen hat mir Herr Dotterweich mitgeteilt, dass er eigentlich mit dem zuständigen Richter bereits übereingekommen ist, dass das Verfahren eingestellt werden kann...Zur Verhandlung ist Herr Dotterweich dann zwei Minuten vor Beginn gekommen, hat mich einfach auf dem Gang ignoriert und in diesen zwei Minuten den Sachverhalt durchgelesen, denn ich ihm ausführlich per E-Mail geschrieben haben, weil er gar keinen Gesprächstermin mit mir vereinbaren wollte...nach zähen und demütigenden Ringen in der Verhandlung wurde das Verfahren dann tatsächlich eingestellt, allerdings mit einer Geldauflage von 2.000€!!! In der Zigarettenpause während der Verhandlung durften wir dann die Akten inkl. Zeugenaussagen etc. überfliegen. Die Rechnung über knapp 1.000€ hat mir Herr Dotterweich dann in rekordverdächtigen Zeit von noch mal 24 Stunden per E-Mail geschickt.
Sehr geehrter Herr K,

es ist zunächst sehr irritierend und befremdlich, dass Sie meinen mir drohen zu können bzw. zu müssen.

In der Sache selbst war bekanntermaßen ein Strafbefehl gegen Sie wegen des Vorwurfs der Nötigung mit sexuellem Hintergrund ergangen. Ich hatte Ihnen erläutert, dass ein solcher Strafbefehl mit einem Strafurteil gleichzusetzen ist und der Nachweis Ihrer Unschuld – der Tatvorwurf wurde von Ihnen in Abrede gestellt – nur im Rahmen einer Hauptverhandlung nach entsprechender Einspruchseinlegung gegen den Strafbefehl erreichbar wäre. Daraufhin habe ich absprachegemäß Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt und dabei selbstverständlich auch Akteneinsicht beantragt. Das entsprechende Einspruchsschreiben liegt Ihnen vor.

Vor dem dann anberaumten Verhandlungstermin hatte ich fernmündlichen Kontakt mit dem zuständigen Richter. Dieser erklärte mir, dass eine Digitalisierung der Videoaufzeichnungen von dem Vorfall erst jetzt möglich gewesen wäre. Entsprechend verblieb man insoweit, dass die Videoaufnahmen gemeinsam in der Verhandlung angesehen würden. Zudem signalisierte der Richter, dass er sich je nach Ergebnis der Beweisaufnahme einer Verfahrenseinstellung nicht widersetzen würde. Anzumerken ist insoweit, dass eine Verfahrenseinstellung auch zwingend der Zustimmung der Staatsanwaltschaft bedarf.

Es wurden dann auch die Videoaufnahmen in den Strafprozess eingeführt. Diesen war zu entnehmen, dass es zu einer leichten Berührung der Geschädigten gekommen war. Dies nahm ich dann zum Anlass, um eine Verfahrenseinstellung anzuregen. Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft zeigte sich nach längerer Diskussion bereit, einer Verfahrenseinstellung zuzustimmen, allerdings mit der Maßgabe, dass eine Geldauflage in Höhe von € 2.000,00 verhängt würde.

In der Folge habe ich Ihnen eingehend im Rahmen einer Verfahrensunterbrechung, welche erheblich mehr als 2 Minuten dauerte, die alternativen Möglichkeiten des weiteren Vorgehens aufgezeigt. Dabei habe ich Ihnen auch erklärt, dass bei einer Verfahrenseinstellung anders als bei einer Verurteilung kein Eintrag in Ihrem Strafregister erfolgt.

Schließlich haben Sie sich aufgrund der Ihnen von mir aufgezeigten Alternativen und Risiken für die Verfahrenseinstellung entschieden. Es erging dann auch der entsprechende Einstellungsbeschluss.

Abschließend habe ich noch anzumerken, dass ich selbstverständlich Ihre an mich gerichteten Ausführungen bereits nach Erhalt zur Vorbereitung der Verhandlung eingehend durchgelesen hatte. Des Weiteren ist mit der gebotenen Deutlichkeit darauf hinzuweisen, dass von mir Ihnen gegenüber lediglich die gesetzlichen Gebühren gem. dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zusammen mit meinem Prozessbericht an Sie zur Abrechnung gelangt sind. Mit der erreichten Verfahrenseinstellung konnte jedenfalls eine im Raum stehende Verurteilung wegen sexueller Belästigung bzw. Nötigung mit sexuellem Hintergrund vermieden werden.

Jochen Dotterweich
Rechtsanwalt
WT

von W. T. am 24.04.2021 um 19:15 Uhr

Arbeitsrecht, Vertragsrecht und Verkehrsrecht
Verkehrsrecht
Herr Dotterweich ist für mich der beste Anwalt und kann ihn zu 100 % weiterempfehlen. Habe ihn schon in den unterschiedlichsten Rechtsbereichen beauftragt und war jedes Mal sehr zufrieden. Seine Beratung ist ehrlich und er kann komplexe Sachverhalte sehr verständlich vermitteln, so dass ich mich sehr gut aufgehoben gefühlt habe. Er hat mir mit viel Engagement und Durchsetzungskraft zu meinem Recht verholfen.
KO

von K. O. am 11.03.2021 um 07:41 Uhr

Kaution Rückzahlung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bin sehr zufrieden und kann ich nur weiter empfehlen, dachte es wird sich in die Länge ziehen und man erreicht nichts mehr,weil es war schon sehr spät aber es ging sehr flott wird Akribisch gearbeitet .
ML

von M. L. am 08.02.2021 um 13:06 Uhr

Absolut empfehlenswert
Arbeitsrecht
Hatte jemand schon mal diese Erfahrung bei seiner Firma?

Sie wechseln das Management, planen eine Transformation und setzen sich zum Ziel, möglichst viele Mitarbeiter abzubauen. Natürlich ist der einfachste Weg, durch Psychoterror die Mitarbeiter selber zur Kündigung zu zwingen.

In solch einem Fall sind Sie bei Herr Dotterweich genau richtig. Er hat schnell und ohne viele Erklärungen mein gesamtes Problem verstanden und perfekt mein Recht verteidigt.

Er hat mir die verschiedenen Möglichkeiten in einfachen Worten erklärt, hat mich gut beraten und hat mein Recht zügig, mit viel Pragmatismus, Leidenschaft und Durchsetzungskraft verteidigt.

Vielen Dank an Sie und Ihre sehr nette Assistentin.
Sehr geehrte Frau Lashkary,

wir freuen uns sehr, dass wir Sie bzw. Ihre Interessen tatsächlich erfolgreich und in Ihrem Interesse trotz des "Gegenwindes" umsetzen konnten.

Gerne bedanken wir uns auch bei Ihnen für die Übertragung des Mandats und stehen Ihnen als anwaltliche Berater und Vertreter gerne auch zukünftig zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

RA Jochen Dotterweich
DF

von D. F. am 20.11.2020 um 10:55 Uhr

Kündigung
Arbeitsrecht
Top Anwalt
Herr Dotterweich ist ein sehr erfahrener und kompetenter Anwalt
Bin sehr zufrieden mit der freundlichen Beratung und der professionellen und erfolgreichen Vertretung
Absolut empfehlenswert !!!
Sehr geehrter Herr Forstmeyer,

es freut uns sehr , dass Sie mit unserer anwaltlichen Vertretung sehr zufrieden waren und bedanken uns für Ihre positive Bewertung unserer Tätigkeit für Sie ganz herzlich.

Mit freundlichen Grüßen

RA Jochen Dotterweich mit dem gesamten Kanzleiteam
HG

von H. G. am 18.09.2020 um 17:21 Uhr

Anzeige wegen Nötigung im Staßenverkehr
Verkehrsrecht
Sehr geehrter Herr Dotterweich,
der unberechtigte Vorwurf wurde durch Ihre klare Recherche und mit der anschließender Argumentation an die Staatsanwaltschaft erfolgreich abgewendet. Hierfür herzlichen Dank für Ihr fundiertes Vorgehen im Sinne der Anklage . Eine besondere Empfehlung meinerseits kann ich nur aussprechen.
Mit freundlichen Gruß
H. Glanz
GA

von G. A. am 07.05.2020 um 19:39 Uhr

Unfall als Läuferin mit Hund
Verkehrsrecht
Sehr kompetente Beratung und Vertretung meiner Rechtsangelegenheit, die zum Erfolg geführt hat.
BF

von B. F. am 11.01.2020 um 20:18 Uhr

Rechtsstreit Erbrecht Pflichtteilergänzungsanspruch
Allgemeine Rechtsberatung
Schon bei der die Erstberatung hatte er wenig Ahnung. Nach über 2 Wochen hat er es dann seiner Rechtsanwältin übergeben ohne diese RA voll zu informieren. Erst durch einem noch maliges Gespräch mit Frau Siller hat sie von mir erst genau erfahren um welche genaue Angelegenheit es geht! Nach fast 6 Wochen ist dann mal der erste Schriftsatz an den zuständigen Rechtsanwalt abgeschickt worden. Jetzt sind insgesamt 3 Schriftsätze rausgegangen. Nur einen Tag später kam dann eine Rechnung über 1.965.-€. Angeblich hatte er so viel arbeit, so dass er sofort diese Summe verlangen muss. Nachdem die Gegenseite am 13.12.2019 darauf geantwortet hat, ist alles liegen geblieben. So ganz nebenbei habe ich erfahren, dass die zuständige Rechtsanwältin die Kanzlei Ende Dezember 2019 verlassen hat. Jetzt hat mir Herr Dotterweich versprochen, dass er "Zeitnah" die Sache wieder aufgreifen will. Es sind in der Zwischenzeit 4 Arbeitstage vergangen, ich habe nichts erhalten! Meiner Meinung nach, ist diese Kanzlei eine einzige Zumutung. Ich bin schon von vielen anderen Kanzleien in anderen Angelegenheiten vertreten worden, doch so ein Chaos habe ich noch nie erlebt. Von dieser Kanzlei kann man nur Abstand nehmen!! Es wundert mich auch nicht, dass die beiden vorher Beschäftigten Rechtsanwältinnen das Weite gesucht haben. Auch fehlt mir jeglicher Nachweis wie viele Stunden tatsächlich an dieser Angelegenheit gearbeitet wurde. Er nimmt einfach den Streitwert her und daraus errechnet er seine Gebühren, aus Pasta!. Ein Anwalt der sich im Erbrecht sehr gut aus kennt, muss nicht erst Wochenlang nachschauen, sondern der kennt sich auch damit aus!! Dies ist bei diesem Anwalt nicht gegeben!
Mit freundlichen Grüßen