Rechtsanwalt Matthias Sielaff


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Sonderzahlungen in bestimmten Fällen Teil des Mindestlohns
Urlaubsgeld und jährliche Sonderzahlungen sind nicht auf den Mindestlohn anzurechnen!
Über mich
Herr Rechtsanwalt Sielaff ist Ihnen schnell und unkompliziert bei Ihren Rechtsfragen rund um das Arbeitsrecht, Sozialrecht und Strafrecht behilflich. Lassen Sie sich von ihm in außergerichtlichen Verhandlungen ebenso begleiten wie in streitigen Prozessen vor Gericht. Sprechen Sie ihn einfach an und überzeugen Sie sich selbst! Rechtsanwalt Matthias Sielaff
Arbeitsrecht
Von A wie Arbeitsvertrag bis Z wie Zeugnis können Sie sich auf Herrn Rechtsanwalt Sielaff in sämtlichen Angelegenheiten des Arbeitsrechts als kompetenten Ansprechpartner verlassen. Er unterstützt Sie bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und Dienstverträgen, aber auch bei Problemen, die im laufenden Arbeitsverhältnis auftreten können, z. B. mit der Probezeit oder dem Urlaub. Innerhalb des Arbeitsrechts bildet der Kündigungsschutz einen besonderen Bereich, wobei Herr Rechtsanwalt Sielaff das erhaltene Schreiben auf die Einhaltung alle Formen und Fristen überprüft, Sie in Verhandlungen über eine angemessene Abfindung begleitet, ein leistungsgerechtes Arbeitszeugnis anfordert oder gegebenenfalls die Kündigungsschutzklage einreicht.
Sozialrecht
Sie haben Fragen zum Arbeitslosengeld (ALG II bzw. Hartz IV) oder Kindergeld? Herr Rechtsanwalt Sielaff steht seiner Mandantschaft bei der Überprüfung von Leistungsansprüchen zur Seite, bei der Einlegung der angemessenen Rechtsmittel, wenn Ihr Antrag auf Sozialleistungen ungerechtfertigterweise abgelehnt wurde u.v.m.
Strafrecht
Ihre Wohnung soll durchsucht werden oder Sie befinden sich bereits in Unterbringung bzw. Untersuchungshaft? Wenden Sie sich so frühzeitig wie möglich an Herrn Rechtsanwalt Sielaff, wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, damit der sich von Anfang an engagiert für Ihre Rechte und Interessen starkmachen sowie seine Kenntnisse im Strafprozessrecht auf Ihren individuellen Fall anwenden kann. Lassen Sie sich von Ermittlungsverfahren über die Hauptverhaltung bis hin zur Einlegung von Rechtsmitteln ebenso von ihm beraten und vertreten wie als Opfer einer Straftat in der Nebenklage. Zu den Bereichen, in denen er Ihnen weiterhilft, zählen beispielsweise das Betäubungsmittelgesetz und das Jugendstrafrecht.
Kontakt & Anfahrt
Sie erreichen Herrn Rechtsanwalt Sielaff werktags von 09:00 bis 19:00 Uhr telefonisch unter der Rufnummer 030 - 77 39 25 53 sowie per Fax an 030 - 77 39 25 54 oder E-Mail an info@kanzlei-sielaff.de. Die Kanzlei ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar: Haltestelle S-Bahnhof Lichterfelde-Ost (S 25), Bushaltestelle Gärtnerstraße (Bus 186 oder 380) oder Bushaltestelle Kaiser-Wilhelm-Str./Seydlitzstraße (Bus 184 oder 284). Sie benötigen jeweils noch ca. 10 Minuten zu Fuß.
Weitere Informationen wurden auf der Kanzleihomepage für Sie aufbereitet: www.kanzlei-sielaff.de
Kompetenzen
Sprachen

Recht international

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