Sie wollen Ihr Schicksal selbst bestimmen, bevor Sie gesundheitlich oder geistig nicht mehr dazu in der Lage sind? Die Patientenverfügung regelt in diesen Fällen, welche medizinischen Maßnahmen ergriffen und unterlassen werden sollen.
Sind Sie mit der gesetzlichen Erbfolge unzufrieden und wollen ein Testament erstellen? Sie wünschen sich, den Nachlass selbst zu verteilen, jemanden mit einem Vermächtnis zu bedenken oder von der Erbfolge auszuschließen?
Sie haben ein Testament verfasst und möchten sicherstellen, dass dieses wirksam ist? Sie wollen, dass Ihr Testament nicht falsch interpretiert werden kann und Ihr tatsächlicher Wille im Testament niedergelegt ist?
Wer trifft für Sie rechtliche Entscheidungen, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind? Bestimmen Sie in einer Vorsorgevollmacht selbst, wer für Sie bestimmt, wenn Sie das selbst nicht mehr können.