Zweck eines Arbeitsvertrags
Der Arbeitsvertrag ist die Rechtsgrundlage für das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Mitarbeiter. Sein Inhalt ist richtungsweisend für das gesamte Arbeitsverhältnis. Im Arbeitsvertrag wird der Grundstein für die Leistungspflicht Ihres Mitarbeiters, Ihr Weisungsrecht und Ihre Zahlungsverpflichtungen gelegt. Sind aber die von Ihnen verwendeten Formulierungen unzulässig, sind diese unwirksam und Ihr Angestellter muss diese auch nicht einhalten.
Durch die Erstellung eines Arbeitsvertrages durch Ihren Anwalt vermeiden Sie rechtliche Risiken. Es gibt zwar auch viele Musterarbeitsverträge im Internet, diese bergen aber die Gefahr, dass sie überholt sind, Klauseln nach der neueren Rechtsprechung unwirksam sind oder nicht auf Sie und Ihren Mitarbeiter passen. Mit der anwaltlichen Erstellung des Vertrages können diese Gefahren vermieden werden, da der Anwalt prüft, ob die Klauseln mit der aktuellen Rechtsprechung vereinbar und für Sie passend sind.
Ihr Rechtsanwalt erstellt Arbeitsvertrag
Dieses Rechtsprodukt beinhaltet die Erstellung eines individuell auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche zugeschnittenen Arbeitsvertrags. Ihr Rechtsanwalt klärt Sie über die notwendigen Inhalte des Vertrags auf und prüft, wie sich Ihre Vorstellungen im Arbeitsvertrag umsetzen lassen.
Ihr Rechtsanwalt wird Sie hierzu vorher über die rechtlichen Möglichkeiten aufklären und beraten. Grundsätzlich können Sie den Inhalt des Arbeitsvertrages mit Ihrem Arbeitnehmer frei vereinbaren. Jedoch gibt es eine Vielzahl arbeitsrechtlicher Gesetze, anwendbarer Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Ihr Rechtsanwalt wird Sie hierzu entsprechend beraten und die rechtssicheren und möglichst nach Ihren Wünschen passenden Formulierungen vorschlagen.