Bewertungen von Anwaltskanzlei Kühner & Löffler

4,5
Sehr gut
19 Bewertungen
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Kanzlei bewerten

Bewertungen

ED

von E. D. am 03.03.2022 um 06:20 Uhr für Anwaltskanzlei Kühner & Löffler

Autounfall
Verkehrsrecht
Ich bin sehr zufrieden, realistisch und provessionell, sehr nett und gut zuerreichen, ruft auch am Wochenende zurück. Vielen Dank für die gute Betreuung bei allen Fällen.
Erwin Dinges
Vielen Dank für Ihre Bewertung.
LK

von L. K. am 23.06.2021 um 09:12 Uhr für Anwaltskanzlei Kühner & Löffler

Autounfall
Verkehrsrecht
Zügig, verlässlich, engagiert, empfehlenswert!
Vielen Dank für Ihre Bewertung.
WF

von W. F. am 15.03.2021 um 16:29 Uhr für Anwaltskanzlei Kühner & Löffler

Verkehrsrecht
Verkehrsrecht
Bin sehr zufrieden, professionell und schnell, immer wieder.
BR

von B. R. am 03.03.2021 um 19:12 Uhr für Rechtsanwalt Jörg Löffler

Empathischer Profi
Allgemeine Rechtsberatung
Alles sehr professionell bzgl. der rechtlichen Kernfragen und auch empathisches Eingehen auf Vorstellungen des Klienten. Am Ende stehen (schon nach derzeit erst einer Beratung) klare 5 Sterne.
Vielen Dank für Ihre positive Rückmeldung
RL

von R. L. am 16.02.2021 um 15:25 Uhr für Anwaltskanzlei Kühner & Löffler

Räumungsklage
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Habe diese Anwaltskanzlei Gewählt da sie zum gleichen Zeitpunkt mit einer Räumungsklage der selben Mietnomaden beauftragt war in der Hoffnung das alles schneller bearbeitet wird.
Dieses war leider ein großer Fehler.
Schon von Anfang an wurde bei dem Kündigungsschreiben der Mietnomaden ein Erster Großer Fehler gemacht auf den ich die Kanzlei aufmerksam machen musste .
Die ersten Rechnungen kamen auch bald aber danach passierte nichts mehr.
Ich musste mich immer selber darum Bemühen damit es irgendwie weiter geht das heißt ohne Anrufe und nach dem Verlauf zu fragen geht da nichts weiter und außer den Rechnungen die ich ja bezahlen musste und per e-mail an mich gingen kamen sonstige mail s aus dubiösen gründen nicht an obwohl sie mir angeblich gesendet wurden und so, hätte ich nicht nach Wochen noch mal Angerufen um wieder mal nach dem Verlauf zu fragen wäre sogar der Räumungstermin verfallen. Jetzt tauchen nach 7 Monaten Fallabschluss, siehe da die e-mail funktioniert wieder wenn es um Geld geht, Rechnungen auf.
Dazu kann ich nur eines sagen Liebe Frau Wilde wenn sie Überlastet sind so wie sie es mir Telefonisch mitteilten dann nähmen sie doch weniger Fälle an und bearbeiten sie diese gewissenhaft und zur Zufriedenheit ihrer Kunden sollte ihnen das überhaupt möglich sein.
Ich muss dieser Bewertung einen Stern vergeben da es leider nicht möglich ist da noch ein paar abzuziehen.
Sehr geehrte (r) R.L.,

Danke für das Feedback. Selbstverständlich bedauern wir die Bewertung, auch wenn wir die Wahrnehmung in dieser Form nicht teilen können. Wir möchten uns mit der Kritik auseinandersetzen, indem wir kurz auf den Verlauf des Verfahrens aus unserer Sicht eingehen.

Wir haben – was unsere Überprüfung ergeben hat- jeden Arbeitsschritt spätestens nach 3-4 Werktagen erledigt.

Am Tag nach der Mandatserteilung wurde das Kündigungsschreiben mit kurzer Räumungsfrist versandt, am zweiten Werktag nach Ablauf der Räumungsfrist wurde die Räumungsklage erhoben. Tatsächlich haben wir zunächst nur 2 Mietern gekündigt anstatt allen 3 Mietern, was aber noch am gleichen Tag korrigiert wurde. Eine Verzögerung ist dadurch nicht eingetreten.

Das Räumungsurteil wurde genau 10 Wochen nach Klageerhebung erlassen. Diese Verfahrensdauer entspricht fast dem Idealfall.

Im Rahmen der dann eingeleiteten Räumungsvollstreckung beanstanden Sie, dass der Räumungstermin fast verfallen wäre, wenn Sie nicht nach dem Verlauf gefragt hätten.

Es geht wohl darum, dass Sie uns mitteilten, die Kostenvorschussrechnung der Gerichtsvollzieherin nicht erhalten zu haben und Sie somit den Kostenvorschuss zu-nächst nicht einzahlen konnten.

Sämtlichen Schriftverkehr und damit auch die uns von der Gerichtsvollzieherin zum Verlauf der Vollstreckung übersandten Unterlagen, haben wir auf Ihren Wunsch per Email an die zu Beginn des Mandatsverhältnisses angelegte Email-Adresse gesandt.

Das Weiterleiten der Kostenvorschussrechnung der Gerichtsvollzieherin per Email ist bei uns im Email Verlauf im Versendungsstatus vermerkt. Keine Email kam als unzustellbar zurück. Es gab keine Fehlermeldung.

Im Interesse einer zeitnahen Abrechnung haben wir Ihnen im Verlauf des Verfahrens drei Abrechnungen erteilt:
Eine Kostenvorschussrechnung nach Klageerhebung, eine Abrechnung nach Beendigung des Gerichtsverfahrens und eine Abrechnung der Zwangsvollstreckung.

Das Schreiben, das wir Ihnen 7 Monate nach Beendigung des Verfahrens übersandt haben, stellte keine Rechnung dar, sondern eine höfliche Erinnerung an die Begleichung der Anwaltsgebühren für die Zwangsvollstreckung.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwälte Kühner & Löffler Partnerschaft mbB
HB

von H. B. am 14.01.2021 um 09:12 Uhr für Anwaltskanzlei Kühner & Löffler

Bin sehr zufrieden
Strafrecht
Kann ich nur empfehlen
RS

von R. S. am 29.09.2020 um 15:55 Uhr für Anwaltskanzlei Kühner & Löffler

Autounfall
Verkehrsrecht
Sehr Gute Beratung und Ausführung der Rechtsvertretung.
Vielen Dank für Ihre Bewertung.
AE

von A. E. am 12.04.2019 um 11:17 Uhr für Rechtsanwalt Jörg Löffler

Sehr Professioneller Scheidungsanwalt
Familienrecht
Ich bin mit Herrn Rechtsanwalt Löffler mehr als zufrieden.
Er hat mich erst kürzlich in meiner Scheidungssache sehr fachgerecht, professionell menschlich und mit viel Geduld erfolgreich vertreten. Er ist auch ein sehr gut zuhörender Rechtsanwalt der voll und ganz seinen Mandanten in allen Belangen sehr gut vertritt.
Und was auch sehr wichtig zu erwähnen wäre, er ist nicht nur Gewinnorientiert sonnder immer auf der Suche nach dem best möglichen Ergebnis für seinen Mandanten. Auch alle seine Mitarbeiterinnen in seiner Kanzlei sind sehr kompetent, freundlich und haben auch immer ein offenes Ohr.
Ich kann diese Kanzlei Herrn J. Löffler in allen Punkten nur wärmstens weiter empfehlen. Danke !

A. Eßer
II

von I. I. am 17.04.2018 um 16:27 Uhr für Anwaltskanzlei Kühner & Löffler

sehr schlechte und feindselige Haltung
Allgemeine Rechtsberatung
Ich empfehle nicht unsachgemäße Behandlung, Zeitverschwendung!!!!
FH

von F. H. am 19.12.2017 um 09:10 Uhr für Anwaltskanzlei Kühner & Löffler

nicht verschuldeter Unfall, Versicherung wollte nicht alle Kosten übernehmen
Verkehrsrecht
Schnelle, hervorragende Abwicklung der Schadensbehebung