Rechtsanwältin Laura Leogrande

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Über mich

Strafverteidigung: 

Als Beschuldigter oder Beschuldigte einer Straftat haben Sie bereits im Ermittlungsverfahren das Recht auf anwaltliche Beratung. Wir unterstützen Sie schon hier bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Ein Tatvorwurf kann zu diesem Zeitpunkt bereits aus dem Weg geräumt werden. 

Falls es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt oder Sie einen Strafbefehl erhalten haben, sind wir sowohl als Pflichtverteidigerinnen als auch im Rahmen der Wahlverteidigung für Sie tätig. 

Ausnahmslos übernehmen wir keine Mandate mit den Vorwürfen sexueller Gewalt oder Straftaten mit faschistischem Hintergrund.


Jugendstrafrecht:

Das Jugendstrafrecht weist im Vergleich zum Strafverfahren gegen Erwachsene einige Besonderheiten auf. So steht beim Jugendstrafrecht der Erziehungscharakter im Vordergrund und die Bestrafung ist im Vergleich zum Erwachsenenstrafrecht deutlich milder. 

Es empfiehlt sich daher bei einem Tatvorwurf eine mit dem Jugendstrafrecht vertraute Anwältin aufzusuchen. Das Jugendstrafrecht findet Anwendung auf Jugendliche und Heranwachsende. Jugendliche sind junge Menschen im Alter zwischen 14 und bis 18 Jahren. Ob das Jugendstrafrecht auf Heranwachsende, also junge Menschen zwischen 18 und 21 Jahren, angewendet werden kann, wird vom Gericht stets gesondert geprüft. Es gelten besondere Voraussetzungen. 

Insbesondere bei dem Vorwurf jugendtypischer Straftaten, wie Diebstahl, Sachbeschädigung (Graffitti), Körperverletzung oder das Erschleichen von Beförderungsleistungen (Fahren ohne Ticket) ist oft sogar die Einstellung des Verfahrens möglich. Aber auch bei dem Vorwurf schwererer Delikten gilt es die Vorteile des Jugendstrafrechts maximal auszuschöpfen.

Wir beraten und vertreten Sie gern!


Nebenklage:

Wenn Sie Opfer einer Gewalttat geworden sind, so können Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Wir unterstützen Sie bereits, wenn noch keine Straftat bei der Polizei angezeigt wurde. Sie können dem Strafverfahren als sogenannte NebenklägerIn in allen Stufen beitreten. Die Möglichkeit der Nebenklage besteht beispielsweise bei dem Vorwurf schwerer körperlicher Gewalt oder bei Gewalttaten, die sich gegen die sexuelle Selbstbestimmung richten. Auch Hinterbliebene von getöteten Personen können als NebenklägerInnen auftreten. 

Die Nebenklage ermöglicht es sowohl den Opfern als auch den Hinterbliebenen eine aktive Rolle im Strafverfahren einzunehmen, beispielsweise besteht das Recht auf Akteneinsicht und das Stellen von Beweisanträge. Sie haben außerdem Anspruch auf kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung. 

Darüber hinaus können auch Schmerzensgeldansprüche im sogenannten Adhäsionsverfahren geltend gemacht werden.


Gewaltschutz:

Wenn Sie Opfer häuslicher Gewalt oder Stalkings sind, so können wir für Sie ein Kontakt- und Näherungsverbot erwirken. Zögern Sie nicht und suchen Sie sich schnellstmöglich Hilfe, wir unterstützen Sie gern!


Rechtsanwältin Laura Leogrande ist gelistet in Rechtsanwälte Berlin und Rechtsanwälte Deutschland.

Kompetenzen

Rechtsgebiete
  • Strafrecht
  • Opferhilfe
  • Urheberrecht & Medienrecht
  • Familienrecht
  • Zivilrecht

Sprachen

  • Deutsch

Recht international

  • Deutsches Recht

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Rechtsanwältin Laura Leogrande Rechtsanwältinnen Gebhard & Leogrande
Bergmannstr. 103
10961 Berlin
6.723,1 km

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