Rechtsanwalt Marian Lamprecht
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Über mich
Herzlich willkommen auf dem Anwalt.de-Profil von Marian Lamprecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Berlin.
Rechtsanwalt Lamprecht der Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte ist ausschließlich im öffentlichen Recht tätig und stellt seinen Mandanten seine umfassende Erfahrung aus über 30.000 verwaltungsrechtlichen Verfahren kompetent zur Verfügung. Insbesondere im Bereich des Bildungsrechts hat Rechtsanwalt Lamprecht durch seine Tätigkeit und seine Fortbildungen einen hohen Spezialisierungsgrad erreicht. Bei Problemen in der Kita bis hin zur Habilitation können wir Sie zielgerichtet vertreten. Wir begleiten Sie in allen ausbildungsrelevanten Fragen auf Ihrer Karriereleiter.
Marian Lamprecht berät und vertritt Sie in folgenden Bereichen:
Kita-Recht
Zwar ist der Anspruch auf einen Kitaplatz gesetzlich normiert. Aufgrund der fehlenden räumlichen und personellen Kapazitäten ist es jedoch keine Seltenheit, dass Eltern ihr Kind bereits vor der Geburt auf einen Kita-Platz anmelden, bis zum Ablauf der Elternzeit aber immer noch keinen Platz zugewiesen bekommen.
Aufgrund der obergerichtlichen Rechtsprechung ist das Einklagen eines Kitaplatzes in den meisten Fällen erfolgreich. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass bereits die außergerichtliche Vertretung gegenüber der zuständigen Behörde ausreichend ist, dass rechtzeitig ein Platz zur Verfügung gestellt wird. Kontaktieren Sie uns daher bereits etwa 3 Monate vor dem Ende der Elternzeit oder spätestens nach Erhalt eines förmlichen Ablehnungsbescheides.
Schulrecht
Viele Probleme im schulischen Alltag können Kinder und Eltern unproblematisch selbst lösen. Wie aber kann ich es durchsetzen, dass mein Kind an der Wunschschule aufgenommen wird? Oder muss ich den Ausschluss von der Klassenfahrt tatsächlich hinnehmen? Spätestens bei solch grundlegenden Fragen sollten Sie anwaltlichen Rat hinzuziehen. Rechtsanwalt Lamprecht vertritt Sie in allen Bereichen rund um die Schule. So können wir dafür Sorge tragen, dass Ihr Kind auf der Grundschule aufgenommen wird oder tatsächlich das Wunschgymnasium besuchen darf. Wir können überprüfen, ob förmliche Ordnungsmaßnahmen wie der schriftliche Verweis, der Ausschluss vom Unterricht oder gar die Verweisung in die Parallelklasse oder eine andere Schule rechtmäßig sind. Wir begleiten Sie zur Klassenkonferenz oder Schulkonferenz und können bereits frühzeitig durch unser Auftreten viele Maßnahmen verhindern. In schulrechtlichen Angelegenheiten steht Ihnen Herr Lamprecht beratend zur Seite und vertritt Ihre Interessen kompetent sowohl gerichtlich, als auch außergerichtlich.
Hochschulrecht (Studienplatzklage & Prüfungsrecht)
Das Hochschulrecht befasst sich mit dem Hochschulbetrieb und stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die dortigen Bediensteten und Studierenden dar.
Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Herrn Lamprecht stellt die sogenannte Studienplatzklage dar. Wir klagen Mandanten in fast allen Studiengängen bundesweit ein. Rechtliche Grundlage für die Studienplatzklage ist Art. 12 des Grundgesetzes (GG). Im Bereich der Hochschulzulassung hat Herr Lamprecht bereits mehr als 30.000 Verfahren für seine Mandanten geführt und daher einen enormen Erfahrungsschatz in diesem speziellen Rechtsgebiet.
Auch für den Fall, dass eine Prüfung oder die Bachelorarbeit nicht bestanden wurde oder man wegen fehlender Rückmeldung an der Universität exmatrikuliert wird, ist Rechtsanwalt Lamprecht der kompetente Ansprechpartner. Durch die Erfahrungen mit den verschiedensten Hochschulen und Universitäten kann Rechtsanwalt Lamprecht oft sehr früh abschätzen, ob ein Verfahren sinnvoll und erfolgversprechend ist.
Promotion/Habilitation/Meisterprüfung
Rechtsanwalt Lamprecht vertritt Sie auch bei allen Fragen zur Erlangung Ihres Doktortitels oder einer Professur. Wenn die Hochschule Sie wegen Plagiatsvorwürfen anschreibt und Ihnen einen Titel wieder nachträglich entziehen will, sollten Sie anwaltlichen Rat hinzuziehen. Haben Sie eine Gesellenprüfung oder eine Meisterprüfung nicht bestanden, prüfen wir für Sie, ob das Prüfungsverfahren ordnungsgemäß gelaufen ist und Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen korrekt bewertet wurden.
Beamtenrecht
Das Beamtenrecht regelt das Verhältnis zwischen dem Staat als Dienstherrn und seinen öffentlich Bediensteten. Aus dem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu seinem Dienstherrn und der damit verbundenen besonderen Nähe zum Staat ergeben sich eine Vielzahl von Rechten und Pflichten. Sollten Sie Fragen im Zusammenhang mit einem bestehenden oder zu begründenden Beamtenverhältnis haben (Konkurrentenstreitverfahren, Amtsangemessene Alimentation, Disziplinarrecht), steht Herr Lamprecht Ihnen gerne beratend zu Seite und vertritt Ihre Interessen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich in allen Abschnitten des Verwaltungsverfahrens.
Aus- und Weiterbildung:
- Studium der Rechtswissenschaften an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
- 1. juristisches Staatsexamen am GJPA Berlin-Brandenburg
- Rechtsreferendariat im Land Brandenburg
- juristisches Staatsexamen am GJPA Berlin-Brandenburg
- seit 2003 als Rechtsanwalt zugelassen
- seit 2009 Fachanwalt für Verwaltungsrecht
- seit 2015 Lehrbeauftragter an der Alice Salomon Hochschule in Berlin
...Hinweis: Damit Sie keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, bitte ich Sie, in Ihrem Interesse um eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter unserer Rufnummer. Vielen Dank!
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