Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Bauer
Rechtsanwalt

Markus Bauer

Fachanwalt für

  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

Rechtsgebiete

  • Erbrecht
  • Verkehrsrecht
  • Zivilrecht
  • Forderungseinzug & Inkassorecht
  • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
  • Allgemeines Vertragsrecht
UM
von U. M. am 15.04.2024 um 16:58 Uhr
Unterstützung beim Nachlass /Erbe
Erbrecht

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Nach meinem rechtswissenschaftlichen Studium an der Universität Augsburg sowie dem Referendariat mit Stationen in Augsburg und Landsberg bin ich seit dem Jahr 2006 als Rechtsanwalt zugelassen und in Landsberg tätig. Aufgrund meines umfangreichen theoretischen Wissens und meiner jahrelangen beruflichen Erfahrung wurde mir der Fachanwaltstitel für Miet- und Wohnungseigentumsrecht verliehen. Im Jahr 2011 habe ich mich mit zwei weiteren Kollegen selbständig gemacht und gründete die Bertoll Bauer Raim Rechtsanwälte Partnerschaft.

Rechtsgebiete

Als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht kann ich Ihnen hervorragend bei Angelegenheiten auf diesen Gebieten weiterhelfen. Sei es die Erstellung sowie Prüfung eines Mietvertrags oder die Beratung im Falle einer Kündigung, ich kümmere mich zuverlässig um eine optimale Lösung. Gerne informiere ich Sie über Ihre Rechte und Pflichten bezüglich Schönheitsreparaturen oder setze mich im Falle von Mieterhöhungen für Sie ein. Außerdem stehe ich Ihnen für offene Fragen zum Grundstücksrecht und Immobilienrecht zur Verfügung.

Sie möchten Ihre Erbfolge gestalten? Ich unterstütze Sie beim Verfassen eines optimalen Erbvertrags oder berate Sie bei der Erstellung eines individuellen Testaments. Im Bereich Erbrecht unterstütze ich Sie außerdem bei der Durchsetzung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche und informiere Sie im Rahmen dessen über den gesetzlichen Pflichtteil. Gerne vermittle ich weiterhin bei Streitigkeiten innerhalb von Erbengemeinschaften und erarbeite gemeinsam mit Ihnen eine passende Lösung.

Sie wurden in einen Verkehrsunfall verwickelt? Im Bereich des Verkehrsrechts übernehme ich für Sie die gesamte Schadens- und Unfallregulierung nach einem Verkehrsunfall. Durchsetzungsstark und zielorientiert setze ich mich für Ihre Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld ein. Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten, da Sie eine rote Ampel überfahren oder die Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten haben? Gerne kümmert sich mein Kollege RA Bertoll  um die Überprüfung der jeweiligen Messverfahren.

Zudem übernehme ich im Zivilrecht Mandate aus dem allgemeinen Vertragsrecht. Hier erstelle ich neue oder prüfe bereits vorhandene Verträge und setze mich in Mangelfällen für Ihre Ansprüche aus Gewährleistung bzw. Garantie ein. Ihr Schuldner zahlt nicht? Überlassen Sie mir die schriftliche Abmahnung Ihrer Schuldner. Ich kümmere mich zuverlässig um Ihre Angelegenheiten aus dem Bereich des Forderungseinzugs und Inkassos.

Über meine Kanzlei und Berufsauffassung

Ich habe meine Kollegen in einer großen Landsberger Kanzlei kennengelernt. Dort haben wir die Arbeitsweise und juristische Kompetenz des jeweils anderen schätzen gelernt und im August 2011 die BERTOLL BAUER RAIM Rechtsanwälte Partnerschaft zur gemeinsamen Ausübung des Rechtsanwaltsberufs gegründet.

Jeder von uns bringt seine Stärken voll in unsere Kanzlei ein, um Ihre Ziele zu verwirklichen. Sie dürfen an uns hohe Maßstäbe anlegen. Wir versichern Ihnen, dass Ihre Ziele und Ihr Wohl als Mandant stets im Mittelpunkt unseres Tätigwerdens stehen werden.

Meine Ziele

Die wichtigsten Ziele meiner anwaltlichen Tätigkeit sind für mich das Wohl des Mandanten und der erfolgreiche Ausgang Ihres Falles.

Um diese Ziele verwirklichen zu können, nehme ich mir selbstverständlich viel Zeit für Sie. Das ist auch unerlässlich, um Ihren Fall umfassend würdigen zu können. Danach gebe ich eine Einschätzung ab, welche Aussichten Ihr Anliegen unter Berücksichtigung der Rechtslage hat. Selbstverständlich informiere ich Sie über Ihr Kostenrisiko. Ich bin der Auffassung, dass es nicht im Sinne des Mandanten ist, Rechtsstreitigkeiten ohne oder nur mit geringen Erfolgsaussichten zu führen, an denen letztendlich nur der Anwalt verdient.

Sollten Sie sich nach einer Beratung für eine Rechtsverfolgung entschieden haben, so werde ich zunächst alle außergerichtlichen Möglichkeiten in Anspruch nehmen, um Ihre Interessen, ohne Gerichte in Anspruch nehmen zu müssen, erfolgreich durchzusetzen. Viele Fälle lassen sich oftmals mit einem oder wenigen Anschreiben an die Gegenseite lösen, ohne ein langes und kostenintensives Gerichtsverfahren zu führen.

Mit meiner Erfahrung erkenne ich schnell, ob eine außergerichtliche Klärung möglich ist oder nicht. Sobald außergerichtliche Lösungsversuche gescheitert sind, werde ich Ihre Interessen energisch und unnachgiebig vor Gericht durchsetzen.

Mir ist bekannt, welche Belastung Rechtsstreitigkeiten für die Mandanten mit sich bringen: Daraus folgt für mich zwingend, Ihre Angelegenheit so schnell wie möglich zu bearbeiten. Ich versichere Ihnen, dass Sie mir nicht ständig hinterher zu telefonieren brauchen, bevor Sie „endlich" einen gewünschten Schriftsatz oder einen Rückruf erhalten. Termine bekommen Sie bei mir natürlich kurzfristig.

Selbstverständlich ist für mich auch, dass Ihr Sachbearbeiter nicht gegen Ihren Willen ausgetauscht wird. Sie werden von der Erstberatung bis zum Abschluss der Angelegenheit stets von dem Anwalt betreut, den Sie anfangs kennengelernt haben und der auf Ihren Fall spezialisiert ist.

Aus Überzeugung und mit Kompetenz

Für viele Anwälte stellt die Wahl des eigenen Berufs eine Notlösung dar, die sich daraus ergibt, dass deren Prüfungsergebnis nicht für eine Tätigkeit bei Gericht, Staatsanwaltschaft, in der Verwaltung oder in einem Unternehmen ausreicht.

Bei mir ist dies anders: Ich bin Rechtsanwalt aus Überzeugung. Trotz der Möglichkeit, Richter, Staatsanwalt, Beamter oder Unternehmensjurist zu werden, habe ich mich bewusst für den Beruf des Anwalts entschieden. So habe ich sowohl im Ersten als auch im Zweiten Juristischen Staatsexamen deutlich überdurchschnittliche Ergebnisse erreicht und Prädikatsexamen erzielt.

Diese juristische Kompetenz habe ich durch ständige Fortbildung vertieft.

Für mich ist es oberstes Ziel und Gebot, die Interessen des Mandanten mit Augenmaß, aber auch unnachgiebig zu verfolgen, ohne dabei den Mandanten nicht kalkulierbaren finanziellen Risiken auszusetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter: 2bra.de

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