Rechtsanwalt Dr. Martin Winkelmann
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Rechtstipps
Zustimmung zur Vermietung einer Eigentumswohnung
Umlage sämtlicher Betriebskosten im Gewerbemietvertrag
Über mich
In meiner Kanzlei in Essen-Rüttenscheid lege ich auf die bestmögliche Beratung und Vertretung meiner Mandanten besonderen Wert. Dabei habe ich mich auf das Miet-, Wohnungseigentums- und Immobilienrecht spezialisiert.
In meinen Beratungsgesprächen erläutere ich meinen Mandanten auch komplexe Sachverhalte in verständlicher Sprache und informiere sie ausführlich, transparent und realistisch zu Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten. Gerne können Sie einen Termin oder eine telefonische Beratung mit mir vereinbaren.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht bildet seit vielen Jahren den Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit.
Im Mietrecht werde ich sowohl bei der Wohnungsmiete als auch bei der Gewerberaummiete tätig.
Ich vertrete Ihre Ansprüche bei Streitigkeiten mit dem Vertragspartner, etwa wegen Mängeln am Mietobjekt, Schadensersatzansprüchen oder Betriebskostenabrechnungen.
Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung von Vermietern und Mietern bei Kündigungen und Räumungsklagen.
Im Wohnungseigentumsrecht berate und vertrete ich Sie im Zusammenhang mit dem Verkauf oder Kauf von Eigentumswohnungen, bei gerichtlichen Beschlussanfechtungen, bei der Geltendmachung von Hausgeldansprüchen und bei Fragen zur Teilungserklärung, Eigentümerversammlung und Verwaltung.
Immobilienrecht, Maklerrecht & Bauträgerrecht
Wenn Sie eine Beratung zum Kauf einer Immobilie benötigen, stehe ich als Rechtsanwalt gern zur Verfügung. Im Vorfeld eines Immobilienkaufs prüfe ich Ihren notariellen Vertragsentwurf. Nach einem Immobilienkauf berate und vertrete ich Sie bei der Geltendmachung und Abwehr von Rechten wegen Mängeln der Immobilie.
Im Maklerrecht berate und vertrete ich Sie, wenn es um Streitigkeiten rund um die Maklerprovision oder um die Geltendmachung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen geht.
Im Bauträgerrecht berate ich Sie vor Abschluss eines Bauträgervertrags und prüfe Ihren notariellen Vertragsentwurf. Nach einem Kauf vom Bauträger berate und vertrete ich Sie bei der Geltendmachung und Abwehr von Rechten wegen Mängeln der Immobilie.
Rufen Sie mich an, schreiben Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular auf meinem anwalt.de-Profil und vereinbaren Sie einen Termin!
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Recht international

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Essener Anwalt- und Notarverein • Deutscher Anwaltverein • Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein • Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen AnwaltvereinKontakt
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