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Fachanwalt für Erbrecht

Mathias Nittel

Kanzlei Mathias Nittel | Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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  • Fachanwalt für Erbrecht
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Online-Rechtsberatung
Ich berate Sie gerne bundesweit und stehe Ihnen auch Microsroft-Teams zur Verfügung. Eine rechtliche Online-Erstberatung von bis zu 60 Minuten biete ich Ihnen für pauschal 200,00 € an.
Über 26 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 1998 und über 26 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
DC
von D. C. am 12.09.2024 um 19:33 Uhr
Erbschein bei Banken zwingend erforderlich?
Erbrecht

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Ein Todesfall bringt für die Betroffenen erhebliche Veränderungen mit sich: Der Verlust eines geliebten Menschen muss verkraftet werden, das Vermögen des Erben kann gefährdet sein. Vielfach muss eine Entscheidung darüber getroffen werden, ob das Erbe angenommen oder ausgeschlagen wird. In nicht wenigen Fällen kommt es zu Streitigkeiten innerhalb der Familie, zwischen den Erben oder den Erben und den Pflichtteilsberechtigten.

Als Fachanwalt für Erbrecht begleite ich Sie in jeder Situation, in der kompetente juristische Unterstützung vonnöten ist. Mit der notwendigen Durchsetzungskraft und Empathie verfolge ich Ihre Interessen – engagiert, kompetent und vorausschauend.

Ich kann Ihnen helfen, durch vorausschauende Nachlassplanung und Gestaltungen Ihrer letztwilligen Verfügung dafür zu sorgen, dass Streitigkeiten weitestgehend vermieden werden und Ihr letzter Wille tatsächlich umgesetzt wird, gegebenenfalls auch durch eine Einsetzung als Testamentsvollstrecker.

In einer Erbengemeinschaft steht die Aufteilung des Erbes unter den Miterben an. Es geht hierbei nicht nur um finanzielle Aspekte, sondern auch um Gefühle und langjährige familiäre Konflikte. Als Fachanwalt für Erbrecht verfüge ich über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen um Ihre Interessen als Teil einer Erbengemeinschaft mit dem erforderlichen Einfühlungsvermögen, aber auch der erforderlichen Konsequenz zu vertreten.

Nahen Angehörige, die durch ein Testament enterbt wurden, stehen in der Regel Pflichtteilsansprüche zu. Hier geht es darum, Ihre Interessen konsequent und mit dem erforderlichen Nachdruck durchzusetzen und die zum Teil erheblichen Widerstände der Erben zu überwinden.

Im Bereich der Anwaltshaftung vertrete ich die Interessen meiner Mandanten, die Ansprüche aufgrund von Anwaltsfehlern ihres vormaligen Rechtsanwalts nicht durchsetzen konnten. Dabei übernehme ich im Wesentlichen Mandate aus den Bereichen Erbrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht und allgemeinem Zivilrecht, also aus Rechtsgebieten, in denen ich über besondere Kenntnisse verfüge..

Sie als Mandant stehen bei mir an erster Stelle. Gegenseitiger Respekt und Vertrauen sind für mich enorm wichtig, denn sie legen den Grundstein für eine offene und ehrliche Kommunikation. Ich bin Ihr starker Rechtspartner!

Ich spare Ihnen Zeit und Nerven. Zögern Sie nicht und schildern Sie mir Ihren Fall im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs.

Seit 1998 engagiere ich mich für die Rechtsbelange meiner Mandanten.

Bei Bedarf kontaktieren Sie meine Kanzlei direkt über das anwalt.de-Profil. Für eine persönliche Rechtsberatung können Sie nach vorheriger Vereinbarung meine Kanzleiräumlichkeiten aufsuchen: Nutzen Sie hierzu den Routenplaner.




                     
 



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