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urlaubsflieger flog um 4 stunden vorzeitig am 19.12.2013 Herr koblenz hat mich in meinem Fall vertreten, als mein Urlaubsflieger von Antalya nach Stuttgart 4 std zu früh abgeflogen war.
Der Reiseveranstalter versuchte,die Schuld mir abzuwälzen,mit der Begründung, ich hätte mich rechtzeitig vor Abflug nach den veränderten Flugzeiten informieren müssen.
Notgedrungen musste ich vorab in Antalya selbst kostenpflichtig neue Flugtickets organisieren.Die mir hier entstandenen Kosten hat Herr Rechtsanwalt Koblenz souverän und mit Erfolg eingeklagt.
Bemerkenswert ist auch,dass ein solches Urteil in ganz Deutschland bisher ausgestanden hatte,dass ein Urlaubsflieger eben nicht ohne weiteres vorplanmässig abfliegen kann und die Informationspflicht beim Reiseveranstalter liegt.
Ich bin mit Herrn Rechtsanwalt Koblenz's Engagement vollstens zufrieden.

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