Rechtsanwalt Peter A. Nitsche

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Als Fachanwalt für Familienrecht konzentriert sich Rechtsanwalt Nitsche ganz auf dieses Rechtsgebiet sowie das angrenzende Erbrecht und bietet Ihnen persönliche sowie kompetente rechtliche Unterstützung. Er verfügt über einen weitreichenden Erfahrungsschatz und arbeitet rasch sowie zu transparenten Bedingungen. Sollte sich für Ihr Rechtsproblem keine außergerichtliche Lösung finden lassen, so wahrt Rechtsanwalt Nitsche Ihre Interessen gerne auch mit Nachdruck vor Gericht.
Herr Nitsche ist Jahrgang 1956 und gebürtiger Stuttgarter. Er studierte Rechtswissenschaften in Erlangen sowie Tübingen und absolvierte das Rechtsreferendariat beim Stuttgarter Landgericht. Er erlangte 1983 die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und trat im Jahr 2000 in die heutige Kanzlei HERDEG & NITSCHE ein. Zudem darf sich Rechtsanwalt Nitsche seit 2002 auch Fachanwalt für Familienrecht nennen.
Familienrecht – fachanwaltliche Unterstützung bei familiären Rechtproblemen
Als Fachanwalt für Familienrecht besitzt Rechtsanwalt Nitsche in diesem Rechtsgebiet nachgewiesene überdurchschnittliche theoretische sowie praktische Fachkenntnisse und kann Sie so bei sämtlichen rechtlichen Problemen in Verbindung mit Trennung oder Scheidung qualifiziert unterstützen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es beispielsweise um das Umgangsrecht, Sorgerecht, den Unterhalt oder die Durchführung des Zugewinnausgleichs geht.
Rechtsanwalt Nitsche gestaltet für Sie auch Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie alle anderen familienrechtlichen Dokumente und unterstützt Sie außerdem gerne im Verfahren zur Feststellung bzw. Anfechtung einer Vaterschaft. Aber auch bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Namensrecht oder Adoptionsrecht können Sie sich seiner qualifizierten Unterstützung sicher sein.
Erbrecht – von der Nachlassplanung bis hin zum Erbfall
Die erbrechtliche Tätigkeit von Rechtsanwalt Nitsche beinhaltet u. a. die Gestaltung bzw. Überprüfung von Testamenten, Erbverträgen, Vermächtnissen sowie Schenkungsverträgen. Er fungiert aber auch im Erbfall als Testamentsvollstrecker oder klärt Sie über die gesetzliche Erbfolge auf. Außerdem befasst sich Rechtsanwalt Nitsche mit der Durchsetzung von bestehenden Pflichtteilsansprüchen sowie Pflichtteilsergänzungsansprüchen und unterstützt Sie umfassend bei Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Aber auch wenn es um die Beschränkung Ihrer Haftung als Erbe oder die Ausschlagung einer Erbschaft geht, können Sie sich auf ihn verlassen.
Sie erreichen Herrn Rechtsanwalt Peter A. Nitsche telefonisch, per E-Mail oder über das anwalt.de-Profil selbst.
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