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Rechts- und Fachanwältin

Insa Peters-Rehwinkel

Kanzlei Fachanwältin Insa Peters-Rehwinkel
Kanzlei Fachanwältin Insa Peters-Rehwinkel

Fachanwältin für

  • Strafrecht

Rechtsgebiete

  • Familienrecht
  • Pferderecht
  • Opferhilfe
MS
von M. S. am 08.09.2023 um 11:56 Uhr
Super Anwältin
Strafrecht

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Rechtsanwältin Insa Peters-Rehwinkel

Fachanwältin für Strafrecht

Ich begrüße Sie und nutze die Gelegenheit, mich und meine Dienstleistung vorzustellen. 

Seit dem Jahr 2002 bin ich als Rechtsanwältin tätig. 2014 wurde mir der Fachanwaltstitel für Strafrecht verliehen. Außerdem habe ich die Fachanwaltslehrgänge für Verkehrsrecht und für Familienrecht erfolgreich absolviert. Meine Freizeit verbringe ich mit dem Reitsport und bin darüber hinaus Mitglied im „Reitclub General Rosenberg e.V.".

Strafrecht

Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert: Fachanwältin für Strafrecht
Verteidigung in allen strafrechtlichen Angelegenheiten
Übernahme von Pflichtverteidigungen, Opfervertretung / Nebenklage / Zeugenbeistand, Gewaltschutz, polizeiliche Vernehmung, Akteneinsicht, Strafbefehl / Einspruch, Anklage / Hauptverhandlung, Durchsuchung / Beschlagnahme, Haftbefehl / Haftprüfung, Jugendstrafrecht / Wirtschaftsstrafrecht

Kontakt zu Strafverfolgungsbehörden kann jeder Mensch bekommen und Recht und Gesetz müssen jedem zugestanden werden, denn die menschliche Würde ist unantastbar. Als Fachanwältin für Strafrecht wird von mir das gesamte strafrechtliche Spektrum abgedeckt: von Eigentumsdelikten, Wirtschaftsstrafrecht bis zu Kapital- und Sexualstraftaten. Meine Tätigkeit erfolgt bundesweit und dies sowohl im Bereich der (Pflicht-)Verteidigung, als auch im Bereich der Opfervertretung. 

Im Notfall melden Sie sich bitte mobil 24/7 unter 0179 / 94 33 080.

Einer Verteidigungsstrategie voran geht immer die Akteneinsicht, ohne die auch im Falle einer Verhaftung keine Angaben gemacht werden sollten. Es besteht keine Verpflichtung zur Aussage im Rahmen einer polizeilichen Vernehmung.
Die Vertretung eines Opfers einer Straftat setzt ein Vertrauensverhältnis voraus. Ein erstes Gespräch zur Schilderung der individuellen Situation und zum persönlichen Kennenlernen kann Klarheit schaffen.
Eine Pflichtverteidigung bzw. die Beiordnung im Rahmen der Nebenklage oder als Zeugenbeistand steht nicht im Zusammenhang mit den finanziellen Verhältnissen - wie bei der Prozesskostenhilfe -, sondern hängt vorrangig vom Straftatbestand ab, um den es geht.

Familienrecht

Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert
Trennung, Vorbereitung Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung, Scheidung und Folgesachen, Zugewinn / Vermögensauseinandersetzung, Versorgungsausgleich, Trennungsunterhalt, Nachehelicher Unterhalt, Betreuungsunterhalt
Kindesunterhalt, Kindschaftssachen , Sorgerecht, Umgang , Elternunterhalt, Gewaltschutz

Das Familienrecht ist der Teil des Zivilrechts, der die Rechtsverhältnisse von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind, regelt.  Das Familienrecht ist vielschichtig und facettenreich, ebenso wie die betroffenen Menschen. Es geht um das Miteinander, aber auch um ge¬ordnete Trennung.  
Zur Mandatsbearbeitung sind aus meiner Sicht gegenseitiger offener Kontakt und verlässliche Informationen erforderlich, so dass das Mandat gemeinsam gestaltet werden kann -selbstverständlich unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche und Ziele, aber mit realistischem Blick.
Das Mandat beginnt mit einem Beratungsgespräch, in dem die individuelle Situation aufgenommen wird. Daraus lassen sich realistische Perspektiven entwickeln, die entweder außergerichtlich und/oder gerichtlich verfolgt werden.
Sofern dies für Sie in Betracht kommt, kann ein gerichtliches Verfahren mithilfe der Verfahrenskostenhilfe (VKH) geführt werden. Hierzu ist ein entsprechender Antrag bei Gericht zu stellen, der zum einen die Aussicht auf Erfolg voraussetzt, zum anderen die Tatsache, dass das Verfahren nicht aus eigenen finanziellen Mitteln (ggf. Vorschusserlangung vom Ehepartner) bestritten werden kann.  
(Download: „Erklärung über die persönlichen und  wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe")

Verkehrsrecht

Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert
Verkehrsstrafrecht, Verkehrsordnungswidrigkeiten, Fahrerlaubnisrecht, Personenschäden, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Unterhaltsschaden, Haushaltsführungsschaden, Rentenzahlung

Wenn es zum Unfall kommt, lautet die Frage: Wer ist für den Schaden verantwortlich? Sehr oft wird der Schaden nach Quoten geteilt. Es kommt dann auch noch darauf an, ob nur (Kraft-) Fahrzeuge oder auch Fußgänger beteiligt waren. Jeder hat dann einen bestimmten Anteil des Schadens zu tragen. Es kann neben dem Sachschaden auch um Personenschäden gehen, die von der Haftpflichtversicherung zu regulieren sind. Die Kosten für einen beauftragten Anwalt werden auch von dieser übernommen - es sei denn, Sie fordern mehr, als Ihnen zusteht.
Neben diesem zivilrechtlichen Bereich kann es im Verkehrsrecht auch um Ordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstrafrecht gehen. Dann sollte Teil des Mandats die Akteneinsicht sein. Nur Rechtsanwälte haben die Möglichkeit den Ermittlern in die Akten zu schauen. Damit klären sich Fragen wie: Lohnt sich der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid? Oder: Sollte ich mich gegenüber der Polizei äußern?
Ein weiteres Thema ist das Fahrerlaubnisrecht, wobei es in dem Zusammenhang oftmals um die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs geht. Die muss nach einem Vorfall, der mit dem (vorläufigen) Entzug der Fahrerlaubnis geendet hat, erst wieder nachgewiesen werden. Die Vorbereitung auf die „MPU" sollte frühzeitig und in geeigneten Fällen mithilfe von Fachleuten begonnen werden.

Pferderecht

Kaufrecht / Gewährleistungsrecht, Verbrauchsgüterrecht, Haftungsrecht, Schadensersatz , Schmerzensgeld bei Personenschaden

Das Pferderecht dient der Regelung von Sachverhalten, bei denen der Partner Pferd - auch im weitesten Sinne - eine Rolle spielt. Der Kauf bzw. Verkauf eines Pferdes, eines Tieres, richtet sich nach der Schuldrechtsreform 2002 nach dem Sachenrecht, auch wenn der Gesetzgeber gem. § 90a BGB ein Tier nicht mehr als Sache bezeichnet. Die rechtliche Lage ist damit wie beim Kauf eines Autos oder Gebrauchsgegenstandes.
Von Relevanz, insbesondere mit Blick auf die Beweislast, ist es, ob es sich um einen Vertrag zwischen Privatpersonen gehandelt hat oder ob auch ein Unternehmer Vertragspartei war (Verbrauchsgüterkauf) bzw. ob im Rahmen einer Auktion ein Vertrag zustande gekommen ist.
Wenn es zum Unfall mit einem Pferd kommt, sind ggf. Schadensersatz- und/oder Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen bzw. abzuwehren.
Im Pferderecht ist das Einzugsgebiet relativ groß, so dass die Mandatserteilung und -bearbeitung zuweilen nur telefonisch und per Mail erfolgt. Die Korrespondenz wird in diesem Bereich vorrangig digital geführt. Einem persönlichen Gespräch gegenüber bin ich jedoch aufgeschlossen. Insbesondere bei Sachverhalten, bei denen ein Gutachter hinzugezogen wird bzw. werden muss, ist oftmals auch ein Ortstermin vorteilhaft zur Beurteilung der Sachlage.

Insa Peters-Rehwinkel ist gelistet in Rechtsanwälte Bremen und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch

Mitgliedschaften

  • Bremische Bürgerschaft
  • Landesverband Bremen e.V. (DKSB)
  • Vereinigung Niedersächsischer und Bremer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V. (VNBS)
  • Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV)

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