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Bewertungen

MB

von M. B. am 28.06.2020 um 12:05 Uhr

Das was mir zusteht...
Sozialrecht
Herr Adam hat mich sehr gut gegen das Landesamt vertreten. Ich habe das bekommen, was mir zusteht. Vielen Dank nochmal.
Vielen Dank für Ihre Bewertung. Gerne stehe ich Ihnen auch in Zukunft bei rechtlichen Problemen zur Verfügung!
RS

von R. S. am 27.06.2020 um 20:11 Uhr

EU Rente
Allgemeine Rechtsberatung
Leider hatte ich zu keinem Zeitpunkt das Gefühl einer Vertrauensbasis. Herr RA Adam vermittelte mir eher das Gefühl nichts Wert zu sein. Jeglicher Einwurf von mir wurde geblockt man hatte das Gefühl das dies Herrn RA Adam weder passt noch Interessiert. Nachdem ich ihm schrieb das mir das missfällt und ich ihn bat etwas aktiver sich einzubringen kündigte er das Mandat und lies mich im Stich was ich im nachhinein eher als Glück empfand. Seit Jahren lebe ich unter dem Existenzminimum weil die Rentenversicherung die Anträge verschleppte, zwar hatte ich eine Rechtsschutzversicherung allerdings einen Eigenanteil den Herr RA Adam bereits wenige Tage nach Übernahme des Verfahrens einforderte, hierbei war es Herrn RA Adam egal wie ich trotz Kinder den Eigenanteil aufbringe. Ich bezahlte auch wenn ich nur mit Verzicht über den Monat kam. Ich hatte wirklich zu keinem Zeitpunkt das Gefühl in guten Händen zu sein, weder rechtlich noch menschlich, ich hatte das Gefühl eher an einen unfähigen und unwilligen Menschen geraten zu sein. Das ist mein persönliches Gefühl.
Schade, dass Sie offenbar mit meiner Arbeit unzufrieden waren. Vor dem Hintergrund, dass zu keinem Zeitpunkt eine Vertrauensbasis bestanden haben soll, möchte ich anmerken, dass Sie mir das Mandat erteilt haben.

Ihre Anmerkungen sind zudem nicht zutreffend. Entsprechende von Ihnen eingereichte Unterlagen wurden stets gesichtet und sofern möglich dem Gericht mitgeteilt. Nachdem Sie mir jedoch wiederholt vorschreiben wollten, wie ich das Mandat zu führen habe, welche Schriftsätze ich wie und wann einzureichen habe und Sie zudem auf meinen anwaltlichen Rat scheinbar nicht hören wollten, wurde das Mandat gekündigt. Hierbei ist jedoch anzumerken, dass ich Sie bereits vorher darauf hingewiesen habe, dass eine Weiterführung des Mandats in Ihrem Interesse so nicht möglich ist.

Was die Selbstbeteiligung mit Ihrer Rechtschutzversicherung angeht ist festzustellen, dass Sie diese Vereinbarung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung getroffen habe. Im Übrigen habe ich Ihnen bzgl. der Selbstbeteiligung einen PKH Antrag zukommen lassen. Diesen wollten Sie jedoch nicht ausfüllen.
AM

von A. M. am 12.06.2020 um 09:47 Uhr

Sehr gute Kommunikation und hohes Engagement
Sozialrecht
Herr Adam hat sich für meine Ziele zu 100 %eingesetzt und dank eines erreichten Vergleiches mir viel Geld und Aufwand erspart. Ich bin sehr zufrieden, uneingeschränkt empfehlenswert.
Vielen Dank für Ihre Bewertung. Gerne stehe ich Ihnen auch weiterhin bei rechtlichen Problemen zur Verfügung. Empfehlen Sie mich weiter.

Mit freundlichen Grüßen aus Kaiserslautern
HD

von H. D. am 19.04.2019 um 10:31 Uhr

Gefährliche Lücke in der Beratung
Sozialrecht
Mein Fall betraf die Krankenversicherung für Rentner in der GKV. Ich wollte die doppelte Beitragsbelastung auf meine Direktversicherung vermeiden, weshalb ich zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Versicherungssumme nicht Mitglied in der GKV sein durfte. Ich dachte deshalb, die GKV, in der ich freiwilliges Mitglied war, für kurze Zeit zu verlassen und in die PKV zu wechseln. Ich erfüllte die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V (man muss während 90% der zweiten Hälfte der Zeit zwischen Eintritt in die gesetzliche Sozialversicherung und dem Tag der Stellung des Rentenantrags Mitglied in der GKV gewesen sein) und des § 6 Abs. 3 a SGB V (man muss in den letzten 5 Jahren vor dem Tag der Stellung des Rentenantrags mindestens einen Tag lang Mitglied in der GKV gewesen sein), sodass ich als Bezieher einer Regelaltersrente in der GKV pflichtversichert gewesen wäre. Dies hat mir RA Adam auch mündlich mitgeteilt und mir entsprechende Schriftstücke ausgehändigt. Was er jedoch nicht erwähnt hat, ist die Vorschrift des § 5 Abs. 5 SGB V: Wer am Tag der Stellung des Rentenantrags hauptberuflich selbstständig tätig ist, wird nicht pflichtversichert in der GKV! Zum Glück hatte ich noch eine ausgezeichnete Rechtsberatung bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz eingeholt, in der ich auf die letzte Vorschrift aufmerksam gemacht worden war, sodass ich meine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit rechtzeitig beenden konnte. Für die Beratung bei RA Adam musste ich 226,- € bezahlen, für die von der Verbraucherzentrale 30,- €. Da die PKV pro Monat 530,- € teurer gewesen wäre als die gesetzliche Pflichtkrankenversicherung der Rentner, hätte ich ohne die Beratung durch die Verbraucherzentrale bei angenommenen 25 Jahren Rentnerdasein einen Verlust von mindestens 159.000,- € erlitten.
Bewertung ist vorliegend nicht nachvollziehbar da sie nicht zutreffend ist. Mandant wurde von Anfang an auf etwaige Probleme hingewiesen.
UW

von U. W. am 27.03.2019 um 14:06 Uhr

ungerechtfertigte Sperre durch die Bundesagentur für Arbeit
Sozialrecht
Der erste Telefonkontakt ging schnell und man war sehr freundlich.
Leider wurde hier nicht informiert, welche Kosten insgesamt für Widerspruch und Klage auf mich zukommen.
Ich habe eine Vorauszahlung in Höhe von 380,00 € geleistet, dass weitere 550,00 € fällig werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit den Widerspruch ablehnt hat man mir erst auf Nachfrage nach Eingang des Widerspruchs mitgeteilt.
Dies hält meine Begeisterung stark in Grenzen.
Im ersten Telefonkontakt ging es erst einmal nur um einen Widerspruch. Hierzu wurde die Mandantin ausführlich über die Kosten informiert und ihr mitgeteilt, dass es sich lediglich um die Kosten für ein Widerspruchsverfahren handelt.
VM

von V. M. am 22.03.2019 um 08:02 Uhr

Strafsache
Strafrecht
Kompetente Beratung und Veranschaulichung der einzelnen Vorgehensweisen im Laufe des Verfahrens
Vielen Dank für die nette Bewertung
MR

von M. R. am 13.03.2019 um 16:44 Uhr

Klage gegen Prüfungsbewertung durch IHK
Verwaltungsrecht
Offene und authentische Kommunikation; zeitnahe Terminvergabe ohne Wartezeiten; meine Argumentation wurde von Herrn RA Adam angehört und aufgenommen.
Die in den schriftlichen Unterlagen dargelegt Sichtweise wurde von den Richtern geteilt, der Prozess erfolgreich geführt.
Vielen Dank für die nette Bewertung
DR

von D. R. am 13.12.2018 um 16:12 Uhr

Freundlicher & kompetenter Anwalt
Strafrecht
Herrn Adam ist ein sehr freundlicher, hilfsbereiter und kompetenter Anwalt. Die Kommunikation verläuft reibungslos und er steht gerne für Rechtsfragen zum Thema Strafrecht zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihre Bewertung!
MG

von M. G. am 23.10.2018 um 14:49 Uhr

Strafrechtliche Vertretung
Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Adam hat sich um alle Belange gekümmert.
VB

von V. B. am 22.10.2018 um 16:58 Uhr

Sehr guter Anwalt
Allgemeine Rechtsberatung
Freundliche Beratung , schnelle abwicklung,kompetenter Service
Vielen Dank für Ihre Bewertung!

Gerne stehe ich Ihnen auch zukünftig bei Problemen zur Seite.