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Bewertungen

SA

von S. A. am 02.02.2020 um 11:59 Uhr

Schmerzensgeldsache
Allgemeine Rechtsberatung
Frau Buchhorn tut nichts geht nicht ans Telefon warte schon seit 8 Monate damit Sie für mich bei der Versicherung nach Schmerzensgeld verlangt.

Ein Stern ist auch zuviel.
AT

von A. T. am 21.09.2019 um 21:53 Uhr

Erstberatung
Allgemeine Rechtsberatung
Gute und verständliche Beratung
CE

von C. E. am 09.07.2019 um 22:45 Uhr

erbrechtliches Mandat
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Buchhorn hat uns bereits in mehreren mietrechtlichen Angelegenheiten zu unserer vollsten Zufriedenheit vertreten. Besonders möchten wir an dieser Stelle Frau Buchhorn nochmals dafür danken, dass mit ihrer Hilfe und ihrem Einsatz auch eine noch offene erbrechtliche Angelegenheit ohne gerichtliche Inanspruchnahme einvernehmlich geregelt werden konnte.
VG

von V. G. am 06.03.2018 um 13:08 Uhr

Erhöhung der Nebenkosten und Vollmacht
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Ein Mieter sollte EUR 30,-- mehr an Nebenkosten bezahlen und aufgrund seines hohen Alters die Mietangelegenheiten per Vollmacht an seine Tochter übertragen. Ich war diesbezüglich zu einem Gespräch bei Frau Buchhorn. Frau Buchhorn schrieb einen Brief an den Mieter und leitete diesen Brief per Email an die Tochter des Mieters weiter. Noch vor einer Rückmeldung des Mieters oder seiner Tochter schrieb mir Frau Buchhorn eine Rechnung über EUR 1543,19, 1,3 x Geschäftsgebühr , 1,5 x Einigungsgebühr, EUR 20,-- Auslagenpauschale und die MWST.
Als Streitwert hatte sie 12 Monatsmieten und 12 x EUR 30,-- Nebenkostenerhöhung in Höhe von EUR 7080,--angenommen. Ich war völlig geschockt, und habe Frau Buchhorn sofort das Mandat entzogen. Ein Telefongespräch mit dem Mieter ergab, dass er seiner Tochter keine Vollmacht geben wolle. Frau Buchhorn hat sich mittlerweile bereit erklärt den Rechnungsbetrag um die Einigungsgebühr zu reduzieren. Es steht nun ein Betrag von EUR 729,23 im Raume.

Obwohl dieser Betrag als Maximalforderung von der Gebührenordnung gedeckt ist, fühle ich mich abgezockt. Dieser Betrag steht m. E in keinem Verhältnis zu einem kurzem Gespräch und dem Schreiben eines Briefes, zumal nichts erreicht wurde. Dies ist in bezug auf das Honorar die erste negative, wenn auch teure Erfahrung, die ich mit einem(r) Anwalt(in) machen musste
Sehr geehrter Herr Gras,
es ist verwunderlich, dass Sie den Beauftragungsumfang des Mandats nur unvollständig wiedergeben, zumal Sie den Streitwert doch vollständig erwähnt haben.Der Hintergrund Ihrer Rezensionen scheint neben Ihrer zunächst geäußerten Zahlungsverweigerung auch noch Ihre geäußerte persönliche Auffassung zu sein, dass jede -insbesondere außergerichtliche- anwaltliche Tätigkeit eigentlich kostenlos zu erfolgen hat. Wie Ihnen mehrfach und ausdrücklich erklärt wurde, ist jede außergerichtliche anwaltliche Vertretungstätigkeit stets mit Kosten verbunden.

Mit freundlichen Grüßen

Aynur Buchhorn
Rechtsanwältin
SI

von S. I. am 30.11.2016 um 18:19 Uhr

Allgemeine Rechtsberatung
Allgemeine Rechtsberatung
Frau Buchhorn ist eine sehr Kompetente und freundliche Rechtsanwältin, zudem habe ich kurzfristig einen Termin bekommen was mich sehr gefreut hat. Um es kurz zu halten kann Frau Buchhorn nur weiterempfehlen.
Vielen Dank für Ihre freundliche Bewertung. Gerne stehe ich Ihnen in familienrechtlichen Angelegenheiten weiterhin zur Verfügung.

Schöne Grüße aus Montabaur, Aynur Buchhorn Rechtsanwältin
BJ

von B. J. am 07.11.2016 um 14:58 Uhr

Räumungsklage die ich wegen Mietausfall einleiten muss.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Schneller Rückruf, sehr freundlich und kompetent
Ich bedanke mich für die freundliche Bewertung und stehe Ihnen, sehr geehrte Frau Jahn, sowohl in mietrechtlichen, als auch sonstigen rechtlichen Angelegenheiten jederzeit gerne zur Verfügung.

Schöne Grüße aus Montabaur

Aynur Buchhorn
Rechtsanwältin