
Bewertungen von Ralf Thormann
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13 Bewertungen
Versicherung wollte nicht mehr zahlen
von F. G. am 13.05.2022
Da meine Versicherung der Meinung war, sie müsste mein Krankentagegeld nicht mehr weiter zahlen, habe ich die Hilfe von H. Thormann in Anspruch genommen.
Durch sein kompetentes Fachwissen hat er es geschafft, daß die Versicherung weiter zahlt.
Ich habe dort ein nettes und allzeit hilfreiches Team vorgefunden das ich jederzeit weiter empfehlen kann.
Durch sein kompetentes Fachwissen hat er es geschafft, daß die Versicherung weiter zahlt.
Ich habe dort ein nettes und allzeit hilfreiches Team vorgefunden das ich jederzeit weiter empfehlen kann.
Forderungen erfolgreich durchgesetzt
von H. B. am 26.08.2021
In einem längeren Telefongespräch mit Herrn Thormann wurde mein Problem eingehend besprochen und mir das weitere Verfahren (Klage) erläutert. Die weitere Kommunikation sowie der Austausch von Unterlagen und Dokumenten erfolgte Corona-konform per E-Mail. Ich wurde zu jeder Zeit über den Stand des Verfahrens informiert.
Leistungsverweigerung der Unfallversicherung
von C. H. am 07.07.2021
Der Erste Kontakt war sehr freundlich. Corona bedingt waren persönliche Gespräche nicht möglich. Alle Fragen wurden zielgerichtet beantwortet und der Sachverhalt wurde genauestens erklärt. Seitens der Anwaltschaft wurde gezielt nachgefragt und der Sachstand beurteilt. Der E-Mail-Schriftverkehr hat hervorragend funktioniert. Der Anwalt hat eine Hervorragende Sach und Fachkenntnis . Termine wurden kurzfristig Vereinbart und auch Eingehalten.
Zusammengefasst ist die Kanzlei Thormann aus meiner Sicht als Zuverlässig , freundlich und realistisch beratend einzuordnen. Die Mandantschaft steht im Vordergrund .Herr Thormann genießt mein volles Vertrauen.
Zusammengefasst ist die Kanzlei Thormann aus meiner Sicht als Zuverlässig , freundlich und realistisch beratend einzuordnen. Die Mandantschaft steht im Vordergrund .Herr Thormann genießt mein volles Vertrauen.
Anerkennung von COVID-19 als Dienstunfall
von R. D. am 03.05.2021
Bei der Kontaktaufnahme wurde ich freundlich empfangen. Aufgrund der Pandemie war zwar kein persönlicher Termin möglich, jedoch hat die Kommunikation über Telefon beziehungsweise per E-Mail ausnahmslos funktioniert. Zu Beginn wurde die geschilderte Lage entsprechend eingeschätzt und die Möglichkeiten und Ziele realistisch beurteilt und dargestellt. Abschließend wurde mir der Dienstunfall durch meinen Dienstherrn ohne Klage anerkannt.
Strassenbaubeiträge der Stadt Recklinghausen
von D. K. am 07.12.2019
Gute Kenntnis der Sache , gute verständliche Erklärungen , geht auf die Sache ein , absolut gute Kompetenz auf dem Fachgebiet . Wir haben uns in diesen Händen sehr gut aufgehoben gefühlt.
Immer wieder werden wir auf diese Kanzlei zurückgreifen.
Immer wieder werden wir auf diese Kanzlei zurückgreifen.
Unfall/ Bußgeldverfahren
von C. T. am 13.06.2019
Sehr kompetenter Rechtsanwalt, gute Betreuung, schnelle Terminvergabe , auch außerhalb der Geschäftszeiten.
Hat alles sehr gut erklärt.
Hat alles sehr gut erklärt.
Sehr zu Empfehlen !!
von K. l. am 10.10.2018
Herr Thormann ist sehr kompetent, nett und bemüht sich in jeder Situation. Beim nächsten Mal werde ich Ihn wieder aufsuchen !!!
Vielen Dank.
Vielen Dank.
Fernsehgebühren
von w. s. am 27.07.2018
Bewertung RA Thormann
RA Thormann setzte die Klageziele sehr weit - ohne Rücksprache - fest. Auch über das Mandat und die Vergütung wurde nicht verhandelt. Herr RA hormann schrieb die Mandats- und Honorarvereinbarung, während der 1. Sitzung und hat mir diese nach ca. 1 Std. zur Unterschrift vorgelegt. Beratung fand in der Zeit nicht statt und ob RA Th. zugehört hat, entzieht sich meiner Kenntnis Die vorläufige Klage wurde noch am selben Tag per Fax eingereicht, ohne dass ich sie vorher gesehen hatte. Sie enthielt zwei Forderungen, die ich nicht mittragen wollte - was auf ein Nichtzuhören von RA Th. schließen läßt.
1. Ich wolle nach Aussage der vorläufigen Klage angeblich keinerlei Gebühren zahlen, und
2. stünde es dem Service nicht zu, Gebühren zu erheben.
Als ich dies in der mir am 2 Tage später zugestellten vorläufigen Klage las, stellte ich fest, dass ich diese zwei Punkte so nicht mittragen konnte, also rief ich RA Thormann an und beklagte mich über seine Mandatsausübung (s. 1+2 oben). Er versprach Abhilfe.
Die erfolgte nicht, die Klageschrift blieb unverändert.
Es folgte von mir aus der Mandatsentzug 3 Tage später, und die Klageeinstellung dann weitere 5 Tage später. Trotz mündlicher und schriftlicher Bitte, gab es von der Seite des RA Th. keine Zeichen der Zusammenarbeit. (Bis 3. Tage nach meiner Klageeinstellung)
Sachstand heute,:
Herr RA Thormann hat für mich eine falsch aufgesetzte - nicht abgesprochene - vorläufige Klage eingereicht, die ich nach Mandatsentzug und der von mir selbst durchgeführten Klageeinstellung-- die ich bis auf die Kosten für die vorläufige Klageerhebung durch RA Th. - für erledigt geglaubt hatte.
Jetzt aber teilte RA Thormann mir mit, er wolle – m.E. sittenwidrig - den vollen Geldbetrag von fast 3000€ haben.
Ich habe den gesamten Vorgang jetzt per Einschreiben mit schriftlicher Rückantwort zur Abklärung an die Rechtsanwaltkammer in Hamm, Ostenalee18 ; in 59063 Hamm abgegeben.
Alle diese Angaben kann ich schriftlich belegen, da sie auch so bei der Rechtsanwaltskammer vorliegen.
RA Thormann setzte die Klageziele sehr weit - ohne Rücksprache - fest. Auch über das Mandat und die Vergütung wurde nicht verhandelt. Herr RA hormann schrieb die Mandats- und Honorarvereinbarung, während der 1. Sitzung und hat mir diese nach ca. 1 Std. zur Unterschrift vorgelegt. Beratung fand in der Zeit nicht statt und ob RA Th. zugehört hat, entzieht sich meiner Kenntnis Die vorläufige Klage wurde noch am selben Tag per Fax eingereicht, ohne dass ich sie vorher gesehen hatte. Sie enthielt zwei Forderungen, die ich nicht mittragen wollte - was auf ein Nichtzuhören von RA Th. schließen läßt.
1. Ich wolle nach Aussage der vorläufigen Klage angeblich keinerlei Gebühren zahlen, und
2. stünde es dem Service nicht zu, Gebühren zu erheben.
Als ich dies in der mir am 2 Tage später zugestellten vorläufigen Klage las, stellte ich fest, dass ich diese zwei Punkte so nicht mittragen konnte, also rief ich RA Thormann an und beklagte mich über seine Mandatsausübung (s. 1+2 oben). Er versprach Abhilfe.
Die erfolgte nicht, die Klageschrift blieb unverändert.
Es folgte von mir aus der Mandatsentzug 3 Tage später, und die Klageeinstellung dann weitere 5 Tage später. Trotz mündlicher und schriftlicher Bitte, gab es von der Seite des RA Th. keine Zeichen der Zusammenarbeit. (Bis 3. Tage nach meiner Klageeinstellung)
Sachstand heute,:
Herr RA Thormann hat für mich eine falsch aufgesetzte - nicht abgesprochene - vorläufige Klage eingereicht, die ich nach Mandatsentzug und der von mir selbst durchgeführten Klageeinstellung-- die ich bis auf die Kosten für die vorläufige Klageerhebung durch RA Th. - für erledigt geglaubt hatte.
Jetzt aber teilte RA Thormann mir mit, er wolle – m.E. sittenwidrig - den vollen Geldbetrag von fast 3000€ haben.
Ich habe den gesamten Vorgang jetzt per Einschreiben mit schriftlicher Rückantwort zur Abklärung an die Rechtsanwaltkammer in Hamm, Ostenalee18 ; in 59063 Hamm abgegeben.
Alle diese Angaben kann ich schriftlich belegen, da sie auch so bei der Rechtsanwaltskammer vorliegen.
Kommentar des Rechtsanwalts:
Dieser Kommentar ist nicht nur inhaltlich falsch, sondern von dem Mandanten auch zweifach eingestellt. Ich verweise daher einfach auf meine Anmerkungen zu dem weiteren Kommentar des Mandanten.
Das mag der Leser beurteilen
von W. S. am 19.07.2018
Bewertung RA Thormann
RA Thormann setzte die Klageziele sehr weit - ohne Rücksprache - fest. Auch über das Mandat und die Vergütung wurde nicht verhandelt. Herr RA hormann schrieb die Mandats- und Honorarvereinbarung, während der 1. Sitzung und hat mir diese nach ca. 1 Std. zur Unterschrift vorgelegt. Beratung fand in der Zeit nicht statt und ob RA Th. zugehört hat, entzieht sich meiner Kenntnis Die vorläufige Klage wurde noch am selben Tag per Fax eingereicht, ohne dass ich sie vorher gesehen hatte. Sie enthielt zwei Forderungen, die ich nicht mittragen wollte - was auf ein Nichtzuhören von RA Th. schließen läßt.
1. Ich wolle nach Aussage der vorläufigen Klage angeblich keinerlei Gebühren zahlen, und
2. stünde es dem Service nicht zu, Gebühren zu erheben.
Als ich dies in der mir am 2 Tage später zugestellten vorläufigen Klage las, stellte ich fest, dass ich diese zwei Punkte so nicht mittragen konnte, also rief ich RA Thormann an und beklagte mich über seine Mandatsausübung (s. 1+2 oben). Er versprach Abhilfe.
Die erfolgte nicht, die Klageschrift blieb unverändert.
Es folgte von mir aus der Mandatsentzug 3 Tage später, und die Klageeinstellung dann weitere 5 Tage später. Trotz mündlicher und schriftlicher Bitte, gab es von der Seite des RA Th. keine Zeichen der Zusammenarbeit. (Bis 3. Tage nach meiner Klageeinstellung)
Sachstand heute,:
Herr RA Thormann hat für mich eine falsch aufgesetzte - nicht abgesprochene - vorläufige Klage eingereicht, die ich nach Mandatsentzug und der von mir selbst durchgeführten Klageeinstellung-- die ich bis auf die Kosten für die vorläufige Klageerhebung durch RA Th. - für erledigt geglaubt hatte.
Jetzt aber teilte RA Thormann mir mit, er wolle – m.E. sittenwidrig - den vollen Geldbetrag von fast 3000€ haben.
Ich habe den gesamten Vorgang jetzt per Einschreiben mit schriftlicher Rückantwort zur Abklärung an die Rechtsanwaltkammer in Hamm, Ostenalee18 ; in 59063 Hamm abgegeben.
Alle diese Angaben kann ich schriftlich belegen, da sie auch so bei der Rechtsanwaltskammer vorliegen.
RA Thormann setzte die Klageziele sehr weit - ohne Rücksprache - fest. Auch über das Mandat und die Vergütung wurde nicht verhandelt. Herr RA hormann schrieb die Mandats- und Honorarvereinbarung, während der 1. Sitzung und hat mir diese nach ca. 1 Std. zur Unterschrift vorgelegt. Beratung fand in der Zeit nicht statt und ob RA Th. zugehört hat, entzieht sich meiner Kenntnis Die vorläufige Klage wurde noch am selben Tag per Fax eingereicht, ohne dass ich sie vorher gesehen hatte. Sie enthielt zwei Forderungen, die ich nicht mittragen wollte - was auf ein Nichtzuhören von RA Th. schließen läßt.
1. Ich wolle nach Aussage der vorläufigen Klage angeblich keinerlei Gebühren zahlen, und
2. stünde es dem Service nicht zu, Gebühren zu erheben.
Als ich dies in der mir am 2 Tage später zugestellten vorläufigen Klage las, stellte ich fest, dass ich diese zwei Punkte so nicht mittragen konnte, also rief ich RA Thormann an und beklagte mich über seine Mandatsausübung (s. 1+2 oben). Er versprach Abhilfe.
Die erfolgte nicht, die Klageschrift blieb unverändert.
Es folgte von mir aus der Mandatsentzug 3 Tage später, und die Klageeinstellung dann weitere 5 Tage später. Trotz mündlicher und schriftlicher Bitte, gab es von der Seite des RA Th. keine Zeichen der Zusammenarbeit. (Bis 3. Tage nach meiner Klageeinstellung)
Sachstand heute,:
Herr RA Thormann hat für mich eine falsch aufgesetzte - nicht abgesprochene - vorläufige Klage eingereicht, die ich nach Mandatsentzug und der von mir selbst durchgeführten Klageeinstellung-- die ich bis auf die Kosten für die vorläufige Klageerhebung durch RA Th. - für erledigt geglaubt hatte.
Jetzt aber teilte RA Thormann mir mit, er wolle – m.E. sittenwidrig - den vollen Geldbetrag von fast 3000€ haben.
Ich habe den gesamten Vorgang jetzt per Einschreiben mit schriftlicher Rückantwort zur Abklärung an die Rechtsanwaltkammer in Hamm, Ostenalee18 ; in 59063 Hamm abgegeben.
Alle diese Angaben kann ich schriftlich belegen, da sie auch so bei der Rechtsanwaltskammer vorliegen.
Kommentar des Rechtsanwalts:
Die Aussagen des Mandanten sind nicht korrekt. Tatsächlich fand ein langes Beratungsgespräch statt, und der Mandant wünschte die Einleitung und spätere ausführliche, wissenschaftlich fundierte, Begründung einer Klage vor dem Verwaltungsgericht. Dies hätte einen ganz erheblichen Bearbeitungsaufwand dargestellt. Er unterzeichnete eine (genau besprochene) Vereinbarung. Wenige Tage nach Klageerhebung hat der Mandant dann selbst, direkt beim Gericht, die Klage ohne Rücksprache zurück genommen.
Der Vorwurf einer "falsch aufgesetzten" Klage ist unsachlich und falsch, der Vorwurf der Sittenwidrigkeit völlig absurd, das vereinbarte Honorar war absolut angemessen, zudem die Vereinbarung ohne jeden Druck vom Mandanten unterzeichnet. Vielleicht bereut der Mandant im Nachhinein den Auftrag, aber das rechtfertigt nicht solche falschen Anschuldigungen.
Die vielen positiven Bewertungen auf diesem Portal haben sicherlich einen Grund.
Der Vorwurf einer "falsch aufgesetzten" Klage ist unsachlich und falsch, der Vorwurf der Sittenwidrigkeit völlig absurd, das vereinbarte Honorar war absolut angemessen, zudem die Vereinbarung ohne jeden Druck vom Mandanten unterzeichnet. Vielleicht bereut der Mandant im Nachhinein den Auftrag, aber das rechtfertigt nicht solche falschen Anschuldigungen.
Die vielen positiven Bewertungen auf diesem Portal haben sicherlich einen Grund.
Bußgeldsache
von T. P. am 19.02.2018
Herr Thormann ist ein sich zuverlässig einsetzender, kompetenter und realistisch beratender Anwalt im Sinne seiner Mandanten. Die Zusammenarbeit ist freundlich und vertrauensvoll. In meinen bisher eher kleinen Rechtsfällen war sie auch sehr erfolgreich.
Auseinandersetzung mit einer Reise-Versicherung
von A. S. am 26.05.2017
Eine langwierige und lästige Auseinandersetzung mit einer Reise-Versicherung wurde problemlos mit einem Brief in meinem Sinne erledigt. Ich empfehle diese Kanzlei gerne weiter.
Verkehrsunfall, Gutachten, internationales Anliegen
von G. S. am 17.03.2017
Das Problem einer langfristigen und zähen Auseinandersetzung wurde beharrlich und kompetent bearbeitet und gelöst.
Wiesten ./. Urbisch, 2015-0411, Verkehrsunfall mit Fahrerflucht
von M. W. am 01.03.2016
Der Rechtsanwalt berät sehr sachlich und kompetent. Jeder Zeit ist es möglich, in der Beratung Fragen zu stellen; es wurde alles auch sehr persönlich behandelt. Telefonisch ist der Anwalt sehr gut erreichbar oder er ruft zurück. Die Angelegenheit wird sehr zügig und zu meiner vollsten Zufriedenheit abgewickelt.
Sehr empfehlenswert.
Sehr empfehlenswert.