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Sehr gut
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Rechtsanwältin bewerten

Bewertungen

HE

von H. E. am 05.03.2024 um 09:34 Uhr

Kompetent und freundlich
Familienrecht
Frau Knaths hat mich zielgerichtet und ausführlich beraten. Ihre rechtssichere Klarheit lässt mich hoffen.
SB

von S. B. am 01.02.2023 um 12:42 Uhr

Bewertungseinladung außergerichtliche Rechtsvertretung Abänderung Kindesunterhalt
Unterhaltsrecht
Frau Knaths ist eine sehr gute Anwältin. Wurde von ihr schon 2 mal vertreten und werde immer wieder hingehen.
Die Vertretung erfolgte im Rahmen der Überprüfung sowie dann auch außergerichtlich erfolgten Abänderung eines Unterhaltstitels. Oftmals lohnt es sich bei Eintritt der Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse oder auch Eintritt der Volljährigkeit aufgrund der Barunterhaltspflicht beider Elternteile den bestehenden Unterhaltsanspruch nochmals zu überprüfen und dann auch ggf. abändern zu lassen. Selbstverständlich hat auch der Unterhaltsberechtigte jederzeit die Möglichkeit zu seinen Gunsten einen etwaig bestehenden Unterhaltstitel zeitnah anpassen zu lassen, falls die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
SW

von S. W. am 15.11.2021 um 09:38 Uhr

Fluggesellschaft
Allgemeine Rechtsberatung
Leider keine Kapazitäten zur Fallübernahme, aber vorbildliche Weitergabe von Basiswissen.
Zum Zeitpunkt der Anfrage bestand leider keine Kapazität, jedoch hatte zumindest der kleine Rechtstipp und der Einsatz des Mandanten zur Folge, dass die Rechtsangelegenheit letztendlich zu einem guten Abschluss gekommen ist und nach Auskunft des Mandanten dann keine anwaltliche Vertretung mehr benötigt wurde.
IB

von I. B. am 06.10.2021 um 08:17 Uhr

Arbeitsrecht
Allgemeine Rechtsberatung
kompetent, freundlich, gut, vielen Dank !!!
PH

von P. H. am 06.05.2021 um 16:26 Uhr

Erfolg bei Widerspruch durch kompetente Beratung
Sozialrecht
Dank der ausführlichen und kompetenten Beratung von Frau Knaths hat die Krankenkasse letztlich unserem Widerspruch stattgegeben und wir haben die zunächst verweigerte Krankengeldzahlung erhalten.
Erfreulicherweise hat die Krankenkasse aufgrund der Widerspruchsbegründung dann doch dem Anspruch auf Zahlung des Krankengeldes statt gegeben. Es lohnt sich daher doch gegen behördliche Bescheide in Widerspruch zu gehen. Dies ist auch dem Einsatz der Einstellerin geschuldet aufgrund der detaillierten, engagierten und umfangreichen Weitergabe des Sachverhaltes und so eine gute Zusammenarbeit ermöglicht hat.
RM

von R. M. am 28.04.2021 um 13:23 Uhr

Realistische Beratung
Betreuungsrecht
Frau Knaths hat uns ausführlich beraten, sich genügend Zeit genommen und alle Handlungsoptionen klar umrissen.
Wir waren mit der Beratung sehr zufrieden.
SR

von S. R. am 24.04.2021 um 11:30 Uhr

Beratung in der Gestaltung eines Testaments
Erbrecht
Terminvereinbarung schnell und unkompliziert. In der Beratung ist Frau Knaths vollumfänglich auf unseren Beratungsbedarf eingegangen und hat uns sehr klar verständlich bei der Errichtung unseres Testaments geholfen. Keine Frage blieb unbeantwortet. Sehr empfehlenswert.
Bei der erfolgten Beratung handelte es sich um eine Anfrage hinsichtlich der Erstellung eines Berliner Testaments. Gerade bei einer Testamentserrichtung ist es wichtig die individuelle Konstellation der Eheleute zu berücksichtigen gerade auch im Hinblick darauf, ob eine Schlusserbeneinsetzung von Abkömmlingen erfolgen soll. Dann ist es ratsam, in das Testament auch eine Pflichtteilsstrafklausel aufzunehmen. Dies war hier jedoch nicht von Nöten, da es sich bei dem Schlusserben um keinen Pflichtteilsberechtigten handelte.
Generell sichert ein Berliner Testament den anderen Ehegatten vorallem im Rahmen der Einsetzung als Vollerben ausreichend ab.
NC

von N. C. am 24.02.2021 um 09:28 Uhr

Mandatsübernahme laufendes Verfahren MSC
Reiserecht
Schnelle Reaktion. Sehr hilfsbereit, kann ich ruhigen Gewissens weiterempfehlen. Auch wenn es zu keiner Zusammenarbeit gekommen ist, hat uns Frau Knaths sehr weitergeholfen, obwohl sie es nicht hätte machen müssen.
FP

von F. P. am 22.01.2021 um 12:05 Uhr

Behinderung
Sozialrecht
Sehr gut
Die betroffene Mandantin hatte trotz schwerwiegender gesundheitlicher Probleme seitens des ZBFS Landesversorgungsamtes lediglich einen Grad der Behinderung i.H.v. 30 erhalten. Vor dem Sozialgericht München wurde dann nach längerer Verfahrensdauer ein Grad der Behinderung i.H.v. 50 aufgrund der Stellung eines Antrages nach § 109 SGG zuerkannt, nachdem ein zweites Sachverständigengutachten eingeholt wurde.Daher ist es oft sinnvoll einen Antrag nach § 109 SGG zu stellen, wenn das erste Gutachten negativ ausfällt. Die Kosten für das Gutachten muss nun die Beklagte tragen.
FW

von F. W. am 14.01.2021 um 09:55 Uhr

sehr netter Kontakt
Reiserecht
Anfrage für Terminsvertretung. Leider terminliche Überschneidung. Sehr nette Antwort.