Sie sollten Ihre Möglichkeiten und Pflichten kennen
Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls können Ihnen viele verschiedene Ansprüche zustehen, denn der Verursacher des Unfalls muss alle Schäden ersetzen, die durch den Unfall entstanden sind. Zu den wichtigsten Schadensersatzpositionen gehören die Reparaturkosten bzw. die Wertminderung des Autos, die Kosten für einen Mietwagen oder die Nutzungsausfallentschädigung, die Kosten für ein Sachverständigengutachten, die Abschleppkosten und Ihre Rechtsanwaltskosten. Wurden Sie bei dem Verkehrsunfall verletzt, haben Sie möglicherweise Ansprüche auf Zahlung von Heilungskosten, Schmerzensgeld, Schockschäden, Verdienstausfallschaden, Haushaltsführungsschaden. Im Todesfall stehen für Angehörige weitere Schadensersatzansprüche (z. B. Ersatz des Unterhalts, Erstattung der Beerdigungskosten) im Raum.
Als Verursacher eines Unfalls haben Sie eine Vielzahl von Pflichten. Sie müssen z. B. Ihre Versicherung schnellstmöglich informieren und werden von der Polizei und der Versicherung aufgefordert, sich zum Unfallgeschehen zu äußern und etliche Fragen zu beantworten. Daneben stellt sich die Frage, ob und welche Schäden die Versicherung übernimmt, welche Obliegenheiten Sie erfüllen müssen, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren, und was mit Ihren eigenen Schäden passiert. Zudem kommt bei einem Unfall mit Personenschäden auch das Strafrecht schnell ins Spiel.
Ihr Rechtsanwalt klärt Sie über Ihre Ansprüche und Pflichten auf
Das Rechtsprodukt der Erstberatung beinhaltet nach Schilderung des Falls eine anwaltliche Erstprüfung, Ersteinschätzung der Rechtslage, und je nach geschildertem Fall, eine Aufklärung über Ihre Ansprüche, Pflichten und Möglichkeiten. Weiter erfolgt im Rahmen der Erstberatung eine Empfehlung, welche Maßnahmen Sie ergreifen und welche weiteren Schritte eingeleitet werden sollten.