Zweck der Prüfung
Die Unterhaltspflicht ist in Deutschland als Verwandtenunterhalt ausgestaltet, sodass im Verwandtschaftsverhältnis verschiedene Unterhaltsansprüche bestehen können. Hierzu gehören der eheliche Unterhalt, der Kindesunterhalt, der Trennungsunterhalt, der nacheheliche Unterhalt, der Betreuungsunterhalt und der Elternunterhalt.
Ob im Einzelfall tatsächlich ein Unterhaltsanspruch besteht, wie hoch der Anspruch ist und wie lange er besteht, ist oft unklar. Bei Unterhaltsfragen wird daher oft weniger bezahlt, als man müsste oder mehr verlangt, als einem zusteht. Mit der Prüfung der Unterhaltsansprüche haben Sie Klarheit, wie viel Unterhalt Ihnen, Ihren Kindern, Ihrem Partner oder Ihren Eltern tatsächlich zusteht.
Ihr Rechtsanwalt prüft die Höhe von Unterhaltsansprüchen
Dieses Rechtsprodukt beinhaltet die Prüfung des Unterhalts. Ihr Rechtsanwalt wird anhand der von Ihnen übermittelten Informationen prüfen, ob und in welcher Höhe Sie Unterhaltsansprüche gegen Ihren Partner, Ihren Ex-Partner oder Ihre Kinder haben. Im umgekehrten Fall prüft Ihr Rechtsanwalt, welche Unterhaltsverpflichtung Sie gegenüber Ihrem Partner, Ihrem Ex-Partner, Ihren Kindern oder Eltern haben.
Benötigte Unterlagen und Informationen
Ihr Rechtsanwalt benötigt für die Prüfung der Unterhaltsansprüche Auskunft über das Vermögen und die monatlichen Einkünfte und Ausgaben von Ihnen, dem Partner und den Kindern sowie von den Kindern die Sorgerechtsnachweise und deren Abstammungsurkunden.
Für die Prüfung von Ansprüchen auf Elternunterhalt benötigt Ihr Rechtsanwalt Angaben zum Einkommen, Vermögen und den familiären Verhältnissen sowie eine Überleitungsanzeige und die Berechnung des Sozialhilfeträgers, soweit vorhanden. Die Überleitungsanzeige ist ein Schreiben, mit dem das Sozialamt den Unterhaltsanspruch der Eltern auf sich überleitet, um ihn selbst geltend machen zu können.