Rechtsanwalt und Notar Rainer Hebenstreit MBA
Fachanwalt Familienrecht
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht

Hebenstreit - Renke
Rechtsanwalt und Notar Rainer Hebenstreit, MBA geboren 1965 in Berlin, führt seit mehr als zwei Jahrzehnten die 1968 gegründete Kanzlei Hebenstreit & Renke in der Spandauer Altstadt.Er widmet sich als Notar und Rechtsanwalt mit dem weiteren akademischen Abschluss Master of Business Administration (MBA) vor allem notariellen Angelegenheiten. Ob ein Grundstückskauf, eine Unternehmensgründung, ein Testament oder ein Ehevertrag – er steht Ihnen in komplexen und folgereichen Entscheidungen als Notar zur Seite.
Immobilienrecht, Grundstücksrecht
Im Bereich des Grundstücksrechts und Immobilienrechts berate ich Sie bei sämtlichen Angelegenheiten oder Problemen aus diesem Bereich. Ich stehe Käufern sowie Verkäufern beim Erwerb bzw. bei der Veräußerung von Immobilien oder Grundstücken zur Seite. Hier unterstütze ich Sie bei der Gestaltung eines rechtssicheren Kaufvertrags, informiere Sie über die anfallende Grundsteuer oder Grunderwerbssteuer und kläre Sie über Grundstücksbelastungen (Nießbrauch, Grundschuld) auf. Zudem werde ich im Rahmen der Immobiliarvollstreckung oder Zwangsversteigerung für Sie tätig und setze mich für Ihre Rechte ein.
Ehe, Partnerschaft und Familie
Wirtschaftliche Einbußen, psychische Belastungen für die gesamte Familie – eine Trennung und Scheidung können all das mit sich ziehen. Gerne unterstütze ich Sie bei der Vielzahl an Angelegenheiten, die es nun zu regeln gilt, und begleite Sie in außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen ebenso wie in streitigen Prozessen vor Gericht. Gerne biete ich Ihnen an, einen Ehevertrag oder eine Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung zu gestalten, berechne Unterhaltsansprüche für Eltern, Kinder und Ehegatten, teile das Umgangsrecht und (ggf. alleinige) Sorgerecht auf u. v. m. Richten Sie gerne auch Ihre Fragen zum Abstammungsrecht, zur Feststellung oder Anfechtung der Vaterschaft oder zur Adoption von Kindern an mich.
Erbe und Schenkung
Eine individuelle Vorsorge ist unerlässlich, um Ihre Interessen für den Erbfall effektiv zu gewährleisten. Ich unterstütze Sie daher umfassend bei der Anfertigung Ihrer letztwilligen Verfügung, z. B. eines Testaments oder Erbvertrags, und berate Sie eingehend zu den Möglichkeiten von Vermächtnissen und Auflagen. Nach dem Erbfall trete ich ebenfalls für Ihre Interessen ein, übernehme die Testamentsvollstreckung sowie die Abwehr oder Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen, setze Erbengemeinschaften auseinander oder informiere Sie zur Annahme bzw. Ausschlagung einer Erbschaft.
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht, Unternehmen
Für Ihr Anliegen im Handels- und Gesellschaftsrecht bin ich der ideale Ansprechpartner. Ich begleite Ihr Unternehmen bereits von der Gründung an in sämtlichen rechtlichen Fragestellungen – etwa bei der Wahl der optimalen Rechtsform oder bei der Gestaltung von Geschäftsführeranstellungsverträgen. Wenden Sie sich ebenfalls bei Anliegen im laufenden Geschäftsbetrieb an mich, etwa, wenn Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern bestehen, wenn eine Due-Diligence-Prüfung durchzuführen ist oder wenn M&A-Transaktionen anstehen.
Zivilrecht, Vorsorgevollmacht
Im Zivilrecht werden große Teile des täglichen Lebens geregelt, egal ob es sich z. B. um den Wocheneinkauf, eine Autoreparatur oder ein Geburtstagsgeschenk handelt. Aus dieser Vielzahl verschiedenster Geschäfte entstehen genauso viele rechtliche Streitigkeiten. Ich unterstütze Sie u. a. qualifiziert bei der Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsrechte wie Nacherfüllung oder Minderung, sorge für die Geltendmachung Ihrer entstandenen Schadensersatzansprüche oder wahre, falls nötig, engagiert Ihre Interessen im Zuge von Zivilprozessen. Häufig kann ich jedoch schon durch ein anwaltliches Schreiben oder den Erlass eines Mahnbescheids eine Klärung Ihres Konfliktfalls erreichen. Weitere Anliegen wie Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung Streitvermeidung, Schlichtung, Mediation Vollstreckbare Urkunden, Schlichtungs- und Schiedstätigkeit etc.
Die Aufgabe des Notars
Ein Notar berät seine Mandanten bei der Abwicklung von komplexen oder wichtigen Entscheidungen – zum Beispiel bei Grundstücken und Erbe, Ehevertrag oder Patientenverfügung. Er sorgt für eine neutrale Vertragsgestaltung. Er ist Träger eines öffentlichen, vom Staat verliehenen Amtes und ist in dieser Funktion Hoheitsträger. Für Verbraucher und Unternehmer ist er ein unabhängiger und ein unparteiischer Berater, Vertragsgestalter und Streitschlichter. Dadurch unterscheidet er sich vom Rechtsanwalt. Er trägt dafür Sorge, dass insbesondere unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden. Damit übernimmt er auch eine wichtige Rolle im Verbraucherschutz.
Ein Anruf, eine E-Mail oder eine Nachricht über das Kontaktformular auf dem anwalt.de-Profil genügen für die Vereinbarung eines ersten Beratungstermins.
Fachanwaltschaften
-
Erbrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Rechtsgebiete
-
Erbrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilrecht
Sprachen
-
Deutsch
-
Englisch
Recht international
-
Deutsches Recht
Mitgliedschaften
-
Lions Club Berlin-Spandau e.V.
• Vereinigung Wirtschaftshof Spandau e.V.
• Schützengilde Spandau e.V.
• Haus und Grund Spandau e.V.