
Rainer Schons

- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Fachanwalt für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
- Fachanwalt für Baurecht & Architektenrecht
- Maklerrecht
- Werkvertragsrecht
- Öffentliches Baurecht
- Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Über mich
Rechtsanwalt Rainer Schons
Fachanwalt Arbeitsrecht
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Seit 1999 bin ich als Rechtsanwalt in Trier zugelassen und habe mich seitdem auf die Beratung und Vertretung von mittelständischen Unternehmen, insbesondere in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Baurecht und Mietrecht spezialisiert. In diesen Fachgebieten verfüge ich nicht nur über die erforderliche Kompetenz, die durch eine ständige Fortbildung garantiert wird, sondern auch über die notwendigen online-Medien, um stets zeitnah Zugriff auf die aktuellste Kommentarliteratur und Rechtsprechung zu haben. Meine Philosophie Ich bin der Überzeugung, dass meine Mandanten nur dann rundum zufrieden sein können, wenn ich Ihr Anliegen mit der erforderlichen Hartnäckigkeit und dem notwendigen Fachwissen vertrete. Hierzu gehört es auch, meine Mandanten umfassend über die Erfolgsaussichten und Risiken eines prozessualen Vorgehens hinzuweisen. Selbstverständlich bin ich stets bemüht, hierbei den sichersten und gleichzeitig kostengünstigsten Weg für Sie zu beschreiten.
Arbeitsrecht
Konflikte entstehen in der Arbeitswelt nicht nur zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern auch zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. Neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind im Arbeitsrecht beispielsweise auch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Bundesurlaubsgesetz (BurlG), Betriebsverfassungsgesetz (BetrVerfG) und Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu beachten.Gerne gestalte und überprüfe ich für Sie Arbeitsverträge, um spätere Streitfälle zu vermeiden. Ferner beantworte ich Ihnen alle Fragen zu den Themen Kündigungsschutz, Aufhebungsvertrag, Abfindung, Abmahnung und Arbeitszeugnis. Häufige Streitpunkte sind auch Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Schwerbehinderung und Schwangerschaft. Ich zeige Ihnen hierfür alle für Sie relevanten Regelungen auf und vertrete engagiert Ihre Interessen.Im Rahmen meiner anwaltlichen Tätigkeit kläre ich auch Betriebsräte umfassend über ihre Rechte und Pflichten auf, denn nur informierte Betriebsratsmitglieder können gemeinsam mit dem Arbeitgeber zum Wohle des Unternehmens und der Belegschaft zusammenwirken.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Mieter und Vermieter von Wohnraum oder Gewerbeflächen können sich bei Fragen und Problemen rund um das Mietverhältnis gerne an mich wenden. Ich überprüfe und gestalte Mietverträge auf Basis der aktuellen Rechtslage und berate Sie bei der Vorbereitung einer Kündigung. Gerne helfe ich Ihnen auch dabei, rückständige Mieten einzufordern und eine Räumungsklage durchzusetzen. Ebenfalls unterstütze ich Sie bei der Abwehr bzw. Durchführung von Mieterhöhungen und Mietminderungen. Ferne können Sie sich an mich wenden, wenn die Wohnung von Schimmel befallen ist oder Sie Fragen zur Tierhaltung haben. Ich zeige Ihnen auch auf, welche Nebenkosten auf den Vermieter umgelegt werden können und prüfe die Betriebskostenabrechnung auf Rechtmäßigkeit. Kommt es hinsichtlich der Kaution zu Streit, bin ich Ihnen ebenfalls ein kompetenter Ansprechpartner.Auch Wohnungseigentümergemeinschaften können sich von mir unterstützen lassen. Ich übernehme die Einberufung der WEG-Versammlung und fechte Beschlüsse einer WEG-Versammlung an. Behilflich bin ich Ihnen weiterhin, wenn Sie einen Verwalter bestellen bzw. abberufen oder Wohngeldrückstände der WEG geltend machen möchten. Ferner berate ich Sie bei Fragen zur Jahresabrechnung oder dem Wirtschaftsplan.
Maklerrecht
Ein Teil der Ausbildung zum Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht bezieht sich auch auf das Maklerrecht. Gerne bin ich dabei behilflich, Provisionsansprüche des Maklers durchzusetzen bzw. abzuwehren. Hierbei kläre ich beispielsweise, ob ein Anspruch überhaupt entstanden ist oder ob dieser möglicherweise verwirkt wurde.
Baurecht
Bei der Bauausführung kann es zu zahlreichen Problemen kommen. Baubegleitende Rechtsberatung biete ich Ihnen, wenn Sie als Bauträger oder Architekt Schwierigkeiten mit unzuverlässigen Handwerkern haben oder Sie als Handwerksbetrieb mit ungerechtfertigten Abzügen des Auftraggebers konfrontiert werden. Ich unterstütze Sie engagiert bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Bauherren können sich an mich wenden, wenn sie Fragen zur Architektenrechnung haben oder Baumängel geltend machen möchten. Darüber hinaus gestalte und prüfe ich Bauverträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).Auch zu den Themen Haftung am Bau und Verjährung berate ich Sie umfassend. Lassen sich Bürgschaften oder eine Bauhandwerkerversicherungshypothek nicht realisieren, helfe ich Ihnen dabei, eine einvernehmliche Teilzahlungsregelung zu erzielen sowie einen Sicherungseinbehalt zu definieren.
Wenden Sie sich gerne telefonisch, per E-Mail oder ganz einfach und direkt über das anwalt.de-Profil an mich. Ich nehme mir Zeit für Sie, prüfe die rechtlichen Gegebenheiten detailliert und biete Ihnen eine zügige Einschätzung der Chancen und Risiken in Ihrem individuellen Fall.
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Rainer Schons ist in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen.
Zuständige Rechtsanwaltskammer:
Rechtsanwaltskammer Koblenz
Rheinstraße 24
56068 Koblenz
Telefon: 0261-30335-0
Telefax: 0261-30335-22
E-Mail: info (ad) rakko.de
Homepage: www.rakko.de
Die Tätigkeit der Anwälte bzw. Anwältinnen, die auf dieser Homepage vorgestellt werden, unterliegt den folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA),
Fachanwaltsordnung (FAO),
Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln),
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO),
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Den Text dieser Vorschriften finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK): » www.brak.de.
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