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Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Nürnberg, Fürther Str. 115, 90429 Nürnberg.

www.rak-nbg.de

Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" bzw. "Rechtsanwältin" wurde aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen nach bestandener Zweiter Juristischer Staatsprüfung und einem besonderen Zulassungsverfahren zunächst von dem jeweilig zuständigen Justizministerium durch den Präsidenten des jeweils für ihren Sitz zuständigen bzw. aufgrund der ab dem 08.08.1998 geänderten Rechtslage von der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer (s.o. unter Rechtsanwalskammer/Aufsichtsbehörde) zuerkannt. Sie unterliegt den berufsrechtlichen Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung vom 01.08.1959 (BRAO) und des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes vom 05.05.2004 (RVG) in den jeweils gültigen Fassungen sowie den Berufs- und Fachanwaltsordnungen der Bundesrechtsanwaltskammer vom 01.07.2006 (BORA und FAO) in den jeweils gültigen Fassungen.

Die entsprechenden Bestimmungen finden Sie unter www.rak-nbg.de in der Rubrik "Berufsrecht"




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