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Rechtsanwalt

Christian Dobek

Arzthaftung - Rechtsanwalt Christian Dobek
Arzthaftung - Rechtsanwalt Christian Dobek
Meine Tätigkeit als Patientenanwalt sehe ich als Unterstützung für Mitbürger, die aufgrund eines ärztlichen Fehlers einen Schaden erlitten haben. Seite an Seite.

Rechtsgebiet

  • Arzthaftungsrecht
Über 16 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 2008 und über 16 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
MG
von M. G. am 04.04.2024 um 14:23 Uhr
Absolute Empfehlung!
Arzthaftungsrecht

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Ich freue mich über Ihr Interesse. Ich bin Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte bei einem Behandlungsfehler gern behilflich. Ich vertrete ausschließlich Patienten. Interessenkonflikte sind dadurch ausgeschlossen.


Arzthaftung

Bei ärztlichen Behandlungen unterlaufen insbesondere in folgenden Fachgebieten die häufigsten Behandlungsfehler:

Soweit es um Behandlungsfehler im Fachgebiet der Chirurgie, auch bei Prothesen und Impantaten, geht sind insbesondere Operationen bei folgenden Umständen für Behandlungsfehler anfällig:

  • Bandscheibenschäden
  • Lendenwirbelschäden
  • Oberschenkelfraktur
  • Hüftschäden
  • Knieschäden
  • Schulterschäden

Immer wieder kommt es im Zusammenhang mit einem operativen Eingriff in einem Krankenhaus zu einer Nichterkennung und/ oder Falschbehandlung einer Sepsis. Hierbei dringen Keime in die Blutbahn und gelangen auf diesem Weg in Organe. Folge kann das Versagen eines oder mehrerer Organe mit tötlichem Ausgang sein.


Geburtsschaden

Kommt es bei der Geburt eines Kindes zu einem Geburtsschaden, kann dies schnell für das gesamte weitere Leben des Kindes und seiner Eltern erhebliche Konsequenzen haben. Unterbleiben notwendige Voruntersuchungen oder werden diese fehlerhaft durchgeführt oder wird bei der Risikoabwägung zwischen einer natürlichen Geburt und einem Kaiserschnitt (Sectio) falsch entschieden oder wird die Geburt bzw. Sectio zu spät eingeleitet, kann es durch den ärztlichen Behandlungsfehler zu einem Sauerstoffmangel des Kindes kommen. Folge des Sauerstoffmangels können nicht korrigierbare schwere psychische und physische Behinderung des Kindes wie beispielsweise ein Hirnschaden oder eine Lähmung einzelner Körperteile sein. Dies führt für die gesamte Familie emotional und finanziell zu erheblichen Belastungen. In der Regel bestehen die Folgen des Geburtsschadens ein Leben lang.


Schönheitsoperation

Ärztliche Behandlungsfehler im Zusammenhang mit einer Schönheitsoperation kommen insbesondere bei folgenden Eingriffen in Betracht:

  • Brust­ver­grö­ßerung
  • Brustverkleinerung
  • Brust­straffung
  • Silikonimplantate (Waterfall-Deformation, Snoopy-Deformation, Bottoming-Out, Double-Bubble-Deformation, Rippling)
  • Fettabsaugung (Liposuktion)
  • Straffung Ober- und Unterlid
  • Botox®
  • Bauchdeckenstraffung
  • Body Contouring
  • Body Lift
  • Brustdrüsenkorrektur
  • Ohrkorrektur / earFold Methode
  • Facelift
  • Fadenlifting
  • Halsstraffung
  • Nasenkorrektur
  • Oberarmstraffung
  • Stirnlifting

Bei einer Schönheitsheitsoperation (einer medizinisch nicht notwendigen Operation) bestehen besonders weitgehende Aufklärungspflichten über die Risiken, die Erfolgsaussichten und die möglichen Beeinträchtigungen. Der Umfang der Aufklärungspflicht steht in enger Wechselbeziehung zur Dringlichkeit des Eingriffs. Je weniger ein ärztlicher Eingriff medizinisch geboten ist, umso ausführlicher und eindringlicher ist der Patient, dem dieser Eingriff angeraten wird oder den er selbst wünscht, aufzuklären. Dies gilt in besonderem Maße für kosmetische Operationen, die nicht, jedenfalls nicht in erster Linie der Heilung eines körperlichen Leidens, sondern eher einem psychischen und ästhetischen Bedürfnis dienen. Es gehört zu der besonderen Verantwortung des Arztes, der eine kosmetische Operation durchführt, seinem Patienten das Für und Wider mit allen Konsequenzen schonungslos vor Augen zu stellen. Deshalb stellt die Rechtsprechung bei einer Schönheitsoperation sehr strenge Anforderungen an die Aufklärung des Patienten vor einer kosmetischen Operation. Die Aufklärung muss zudem rechtzeitig erfolgen. Eine diesen Anforderungen entsprechende Aufklärung muss der Arzt beweisen.


Pflegeheimhaftung

Die Folgen eines Sturzes im Pflegeheim können schnell zu schwerwiegenden gesundheitlichen Schäden führen. Insbesondere kommt es oft zu Oberschenkelhalsbrüchen.Auch kommt es in einem Seniorenheim oft aufgrund von Versäumnissen in der Pflege zu einem Dekubitus (Druckgeschwür), wenn keine ordnungsgemäße Umlagerung erfolgt. Insbesondere bettlägerige oder komatöse Patienten sind hiervon betroffen. Im schlimmsten Fall muss die angegriffene Gliedmaße amputiert werden.Zu den Aufgaben der Pflegekräfte gehört es auch, den Arzt rechtzeitig über einen Vorfall zu informieren, der eine ärztliche Untersuchung des Patienten erfordert. Unterbleibt dies und kommt es zu einem Schaden,  haftet hierfür das Pflegeheim.Das Pfleheim haftet auch dann, wenn Stolperfallen nicht entfernt werden und es aufgrund dessen zu einer Sturzverletzung kommt. Werden Geräte und Medizinprodukte falsch angewendet und kommt es zu einem Schaden des Patienten, haftet das Seniorenheim. Ein immer wieder auftretendes Problem in Pflegeheimen ist auch die mangelhafte Einhaltung von Hygienevorschriften. Gerade alte und schwer erkrankte Patienten sind im Fall einer Infektion mit einem (multiresistenten) Keim gefährdet.Die Pflegekraft informiert nicht rechtzeitig einen Arzt, obwohl es die Situation erkennbar dringend erfordert.


Mögliche Ansprüche bei einem behandlungsfehlerbedingten Schaden sind insbesondere Schmerzensgeld, Erstattung der Behandlungskosten, Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden.

Damit Sie in meiner Kanzlei keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, bitte ich Sie um eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter meiner Rufnummer 030/ 297735747 oder per E-Mail-Anfrage unter info@rechtsanwalt-dobek.de.

Weitere Informationen unter https://www.rechtsanwalt-dobek.de/ und Instagram.

Christian Dobek ist gelistet in Rechtsanwälte Berlin und Rechtsanwälte Deutschland.

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Qualifikationen und Auszeichnungen

  • Der ärztliche Aufklärungsfehler

    Eingriffs- und Risikoaufklärung sowie Therapeutische Hinweispflichten

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    Der ärztliche Aufklärungsfehler
  • Das medizinische Sachverständigengutachten

    Das medizinische Sachverständigengutachten

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    Das medizinische Sachverständigengutachten
  • Fortbildungsbescheinigung Arzthaftungsrecht 2021 (Deutscher Anwaltverein)

    - Schadensersatzansprüchen bei Schlaganfall<br>- Rechtsprechung des Kammergerichts im Arzthaftungsrecht<br>- Rechtsprechung zum Erwerbsschaden<br>- Behandlungsfehler in der Chirurgie<br>- Notarzthaftung

    Qualifikationen und Auszeichnungen

    Fortbildungsbescheinigung Arzthaftungsrecht 2021 (Deutscher Anwaltverein)
  • Fortbildungsbescheinigung Arzthaftungsrecht 2020 (Deutscher Anwaltverein)

    Fortbildungsbescheinigung Arzthaftungsrecht 2020 (Deutscher Anwaltverein)

    - Rechtsprechung des Kammergerichts und BGH im Arzthaftungsrecht<br>- Verdienstausfallschaden<br>- Haushaltsführungsschaden<br>- Abfindungsvergleich<br>- Zahnarzthaftung<br>- Ärztliche Aufklärungspflichten

    Qualifikationen und Auszeichnungen

    Fortbildungsbescheinigung Arzthaftungsrecht 2020 (Deutscher Anwaltverein)
  • Fortbildungsbescheinigung Arzthaftungsrecht 2019 (Deutscher Anwaltverein)

    Fortbildungsbescheinigung Arzthaftungsrecht 2019 (Deutscher Anwaltverein)

    - Zahnarzthaftung<br>- Deutscher Medizinrechtstag<br>- Beweisprobleme im Arzthaftungsrecht<br>- Rechtsprechung des Kammergerichts im Arzthaftungsrecht<br>- Der Patientenanwalt (Arzthaftung aus Patientensicht)

    Qualifikationen und Auszeichnungen

    Fortbildungsbescheinigung Arzthaftungsrecht 2019 (Deutscher Anwaltverein)

Sprachen

  • Deutsch

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein

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