Sie wollen sich trennen bzw. scheiden lassen? Sie fragen sich, wie Vermögen oder Schulden aufgeteilt werden, wem welche Unterhaltsansprüche zustehen und welches Sorgerecht und Umgangsrecht mit den Kindern besteht?
Fertig in 8 Tagen
Individuelle Beratung
Zum Festpreis
Erstkontakt an Werktagen innerhalb von 24 Stunden
Im Festpreis des Anwalts immer enthalten:
Zweck der Beratung
Wer sich trennen und scheiden lassen möchte, sollte die rechtlichen Folgen kennen. Auch sollten die einzelnen Schritte vorbereitet sein, um später keine rechtlichen Nachteile zu erleiden. Ist bereits die Trennung vollzogen, besteht der Anspruch auf Trennungsunterhalt nicht von selbst, sondern muss geltend gemacht werden. Mit der anwaltlichen Beratung können Sie sich auf die Trennung und Scheidung vorbereiten, aber auch bei vollzogener Trennung Ihre eigenen oder vom Partner oder von den Kindern geltend gemachten Ansprüche prüfen lassen.
Ihr Rechtsanwalt berät Sie über Ihre Möglichkeiten und Ihr weiteres Vorgehen
Dieses Rechtsprodukt beinhaltet eine Beratung für sämtliche relevante Trennungs- und Scheidungsfragen. Ihr Rechtsanwalt wird anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts prüfen, welche Ansprüche Sie haben oder gegen Sie bestehen könnten, insbesondere Ihre Unterhaltsansprüche bzw. die Ansprüche von Ihrem Partner und Ihren Kindern. Ihr Rechtsanwalt wird Sie beraten, wie Schulden, Vermögen, Immobilien zu verteilen sind und welches Sorgerecht und Umgangsrecht mit den Kindern besteht.
Benötigte Unterlagen/Informationen
Ihr Rechtsanwalt benötigt für die Beratung Auskunft über die monatlichen Einkünfte und Ausgaben von Ihnen, dem Partner und den Kindern sowie Informationen zu vorhandenen Vermögenswerten und Immobilien.
Kein Termin in der Kanzlei notwendig
Sie können mit Ihrem Rechtsanwalt die notwendigen Informationen telefonisch, per E-Mail, Fax oder postalisch austauschen. Ein Termin in den Räumen der Kanzlei ist nicht notwendig.
Ablauf und Dauer
Nach Kauf des Rechtsprodukts wird Ihr Rechtsanwalt sich werktags (von Montag bis Freitag) innerhalb von 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung setzen. Ihr Rechtsanwalt kann Sie nach Ihrem Wunsch telefonisch oder schriftlich beraten. Die Beratung umfasst ein Beratungsgespräch von bis zu 60 Minuten.
Beachten Sie
Die Durchsetzung von Ansprüchen ist von diesem Rechtsprodukt nicht umfasst. Soll Ihr Rechtsanwalt gegenüber dem anderen Partner tätig werden, muss er hierzu gesondert beauftragt werden.
Der Anwalt meldet sich nicht bei mir, obwohl ich ein Rechtsprodukt bestellt habe.
Nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit Ihrem Anwalt auf. Die Kontaktdaten haben wir Ihnen bei erfolgter Bestellung in der Bestätigungsmail zugesendet. Falls das nicht weiterhilft kontaktieren Sie unseren Service. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Welche Leistungen kann ich erwarten, wenn ich ein Rechtsprodukt erwerbe?
Reaktionszeit Ihres Anwalts innerhalb 24 Stunden Nach verbindlicher Bestellung wird sich der von Ihnen ausgewählte Rechtsanwalt innerhalb von 24 Stunden werktags (Montag bis Freitag) mit Ihnen in Verbindung setzen und innerhalb der Bearbeitungszeit das Mandat bearbeiten.
Sicherheit bei der Bearbeitungszeit Die Bearbeitungszeit für ein Rechtsprodukt bezieht sich auf Wochentage, nicht auf Werktage. Wenn Sie also beispielsweise am Freitag einen Rechtsprodukt kaufen und als Bearbeitungszeit sind 4 Tage angegeben, so können Sie mit einer Fertigstellung spätestens zum Dienstag rechnen.
Leistungsumfang klar ersichtlich Der Leistungsumfang ist genau für das jeweilige Rechtsprodukt beschrieben. Das heißt, Sie können unabhängig von der Wahl des Rechtsanwalts stets zu denselben Kosten den gleichen Leistungsumfang und dieselbe Bearbeitungszeit erwarten. Bei Problemen oder bei Rückfragen steht der Service von anwalt.de gerne zur Verfügung.
Ich bin rechtsschutzversichert. Kann die Rechtsberatung über die Rechtsschutzversicherung beglichen werden?
Im Rahmen der Bestellung haben Sie die Möglichkeit die Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung mitzuteilen. Ihr Rechtsanwalt wird dann kostenlos eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung stellen und bei Erteilung der Deckung mit dieser abrechnen.