126 Anwälte für Angehörigenpflege | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Tsalaganides
Rechtsanwalt Michael Tsalaganides
Kanzlei Paul - Boubaris - Tsalaganides, Hölertwiete 4, 21073 Hamburg 6724.1096960461 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Datenschutzrecht • Betriebliche Altersversorgung • Schwerbehindertenrecht • Sozialversicherungsrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Michael Tsalaganides - Ihr juristischer Beistand im Bereich Angehörigenpflege
Profil-Bild Rechtsanwältin Elena Hanes
Kanzlei Elena Hanes, Märterleinsweg 5, 91058 Erlangen 7002.9352047472 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Wirtschaftsrecht • Pflegerecht
Frau Rechtsanwältin Elena Hanes vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Angehörigenpflege
Profil-Bild Rechtsanwältin Stephanie Schmanns-Hüsing
sehr gut
Rechtsanwältin Stephanie Schmanns-Hüsing
Kanzlei Schmanns, Apostelnstr. 2, 50667 Köln 6674.3625088927 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Frau Rechtsanwältin Stephanie Schmanns-Hüsing - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Angehörigenpflege
aus 82 Bewertungen Fr.Schmanns hat mich gegen BG vertreten, das war ein harter Kamp. Am Ende Sie hat den Fall auf meine Sinne erledigt, … (14.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Cornelia Koslowski
sehr gut
Rechtsanwältin Cornelia Koslowski
Kanzlei Cornelia Koslowski, Händelstr. 8, 37085 Göttingen 6826.5503590189 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Rechtliche Fragen im Bereich Angehörigenpflege beantwortet Frau Rechtsanwältin Cornelia Koslowski
aus 11 Bewertungen Hervorragende,kompetente Anwältin.Muß man unbedingt weiterempfehlen. (08.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Viktoria von Radetzky
sehr gut
Rechtsanwältin Viktoria von Radetzky
Rechtsanwältin Viktoria von Radetzky, Jürgen-Graef-Allee 2, 59065 Hamm 6689.8628670542 km
Erfahren. Empathisch. Ihre Expertin für Patientenrechte. Bei Krankheit und Pflege können Sie auf meine Stärken vertrauen.
Fachanwältin Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Pflegerecht • Versicherungsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Viktoria von Radetzky – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Angehörigenpflege
aus 29 Bewertungen Sehr sympathisch und einfühlsam, sehr gute Beratung (04.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Beer
Rechtsanwalt Rainer Beer
kanzlei rabeer - fachanwalt für medizinrecht, Friedrich-Niedermayer-Str. 4, 93049 Regensburg 7099.7713487137 km
Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Betreuungsrecht • Pflegerecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Angehörigenpflege unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Rainer Beer

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Angehörigenpflege

Fragen und Antworten

  • Angehörigenpflege: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Angehörigenpflege umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Angehörigenpflege und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Angehörigenpflege: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Angehörigenpflege sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Mit der Angehörigenpflege ist die dauerhafte Pflege von Großeltern, Eltern, Partnern und anderer Angehöriger sowie nahestehender Personen in häuslicher Umgebung außerhalb eines Pflegeheims gemeint. Die pflegebedürftige Person lebt dabei meist mit der oder den sie pflegenden Personen zusammen. Sie kann jedoch auch in einer eigenen Wohnung leben. Die Angehörigenpflege überwiegt dabei als sogenannte häusliche Pflege in Deutschland zahlenmäßig die als stationäre Pflege bezeichnete Heimpflege.

Tagespflege

Eine Art Zwischenlösung zwischen vollstationärer Pflege und der häuslichen Pflege stellt die sogenannte Tagespflege bzw. teilstationäre Pflege dar. Hier hält sich die Pflegeperson in einer Einrichtung - meist ein Pflegeheim auf, wenn die sie pflegende Person nicht für sorgen kann. Grund dafür ist häufig, dass die Pflegeperson einer Berufstätigkeit nachgehen muss. Die Aufenthalte in einer Pflegeeinrichtung beschränken sich dabei meist auf die Zeit tagsüber unter der Woche.

Pflegeleistungen

Die Pflege ist mit erheblichem zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden. Pflegearbeit geht zudem einher mit körperlichen und seelischen Belastungen. Verschiedene staatliche Leistungen und Erleichterungen sollen betroffenen Personen helfen, den Pflegebedarf zu bewältigen. Auf der anderen Seite verpflichtet das BGB Eltern, Kinder, Großeltern und Enkel im Bedarfsfall einander Unterhalt zu leisten. Durch die überwiegend altersbedingte Pflegebedürftigkeit rückt der Elternunterhalt dabei im Vergleich zum Kindesunterhalt in den Vordergrund. Das wirft für Kinder Fragen auf, inwieweit sie mit ihrem Vermögen für ihre Eltern einstehen müssen.

Pflegeleistungen

Die Höhe von Leistungen im Rahmen der Pflege hängt insbesondere davon ab, welche Pflegestufe die zu pflegende Person innehat. Derzeit existieren drei Pflegestufen, die sich nach dem notwendigen Hilfebedarf - erheblich pflegedürftig, schwer pflegebedürftig und schwerst pflegebedürftig - richten. Im Falle an Demenz leidender Personen eröffnet zudem die sogenannte Pflegestufe 0 den Erhalt von Pflegeleistungen. Für die Feststellung der Pflegestufe ist dabei der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) zuständig, der im Anschluss an eine Untersuchung der Pflegekasse ein medizinisches Gutachten übersendet.

Im Rahmen der Pflegeleistungen bei der häuslichen Pflege kann eine zu pflegende Person zwischen Pflegegeld und Sachleistungen und einer Kombination aus beiden wählen. Die Leistungen erfolgen dabei im Rahmen der Pflegeversicherung.

Pflegegeld

Das Pflegegeld erhält die pflegebedürftige Person. Sie kann es an die sie pflegende Person bzw. Personen weitergeben. Das Pflegegeld kann aber auch zur Finanzierung der Haushaltsführung dienen. Wichtig ist, dass das Pflegegeld zu Zwecken der Pflege eingesetzt wird.

Pflegesachleistungen

Die Sachleistungen dienen dazu, grundlegende Kosten, die ein in Anspruch genommener ambulanter sowie über eine notwendige Kassenzulassung verfügender Pflegedienst verursacht, zu decken. Die vom Pflegedienst berechneten Kosten orientieren sich dabei an sogenannten Leistungskomplexen wie etwa Ganzwaschung, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme oder Reinigen der Wohnung. Über die jeweiligen Höchstbeträge für Sachleistungen hinausgehende Kosten muss der Versicherte dabei selbst tragen bzw. wenn nötig Leistungen der Sozialhilfe beantragen.

Im Rahmen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, die einer Pflegeperson eine Auszeit wegen Krankheit bzw. zur Erholung von der anstrengenden Pflege ermöglichen soll, wird das Pflegegeld bis zu vier Wochen pro Jahr in halber Höhe weiter gezahlt.

Sozialversicherung und Fortbildung des Pflegenden

Die Pflegestufe hat auch Einfluss darauf, welche Pflichtbeitragszeiten ein Pflegender in der Rentenversicherung erwirbt und welche Rentenversicherungsbeiträge die Pflegekasse unter bestimmten Umständen übernimmt. So erwächst aufgrund der persönlichen Angehörigenpflege ein Anspruch auf spätere Leistungen bei der Rente. Entsprechende Beiträge an die Rentenversicherung zahlt die bei der Krankenkasse bzw. Knappschaft angesiedelte Pflegekasse. Auf eine Berufstätigkeit kommt es dabei nur insofern an, als bei ihrem Bestehen eine bestimmte wöchentliche Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird. Entscheidend ist zudem die Einhaltung von Mindestzeiten, was die wöchentliche Pflegezeit und jährliche Pflegedauer angeht.

Pflegepersonen stehen zudem unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Ein entsprechender Unfall im Rahmen der Pflegetätigkeit wird dabei wie ein Arbeitsunfall behandelt. Dementsprechend ist auch ein Wegeunfall auf dem Weg von und zum Gepflegten versichert. Pflegende Personen haben zudem Anspruch auf kostenlose Weiterbildung zur besseren Erfüllung ihrer Aufgaben.

Arbeitszeitreduzierung

Angestellte Angehörige haben in bestimmten Fällen einen Anspruch auf Pflegezeit. In diesem Zusammenhang ermöglicht das Pflegezeitgesetz einerseits das einmalige Fernbleiben von der Arbeit für maximal zehn Tage, wenn bei nahen Angehörigen eine akute Pflegenotlage eintritt - z.B. aufgrund eines Schlaganfalls oder einer anderen plötzlichen Erkrankung. Des Weiteren ist in Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten eine Pflegezeit in Form der Freistellung für maximal sechs Monate möglich. In beiden Fällen besteht ein besonderer Kündigungsschutz.         

Seit 2012 gibt es zudem die Familienpflegezeit. Anders als bei der Pflegezeit gibt es darauf keinen Anspruch. Angehörige können hier durch Vertrag mit ihrem Arbeitgeber ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren reduzieren, wobei Lohn und Gehalt nicht im gleichen Maße sinken. Im Gegenzug ist das Einkommen bei späterer Vollzeitbeschäftigung entsprechend reduziert. Für den Fall seiner möglichen Erwerbsunfähigkeit in dieser Zeit muss ein Beschäftigter eine Versicherung abschließen.

(GUE)

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