51 Anwälte für Grundrecht | Seite 3

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Profil-Bild Rechtsanwalt Justus Henning Wildner
Rechtsanwälte Gutsche & Wildner, Wielandstr. 5, 10625 Berlin 6970.5315420078 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht • Öffentliches Recht • Umweltrecht • Verfassungsrecht
Herr Rechtsanwalt Justus Henning Wildner bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Grundrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Mohr Mag. rer. publ.
sehr gut
Rechtsanwalt Sven Mohr Mag. rer. publ.
Kanzlei für Beruf & Bildung, Weylstrasse 4, 68167 Mannheim 6847.6806537522 km
Beamtenrecht • Schulrecht • Verwaltungsrecht • Mediation • Verfassungsrecht
Herr Rechtsanwalt Sven Mohr Mag. rer. publ. ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Grundrecht
aus 41 Bewertungen Eine einzige Prüfung nicht bestanden und Bachelor Prüfungsrecht verloren, dem entsprechend Exmatrikuliert!!! … (15.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Olaf Hiebert
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Olaf Hiebert
DR. HIEBERT, An der Flora 11, 50735 Köln 6674.7151783138 km
unabhängig. stark.
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Strafrecht • Verfassungsrecht • Verwaltungsrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Grundrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Olaf Hiebert
aus 59 Bewertungen Sehr freundlicher und kompetenter Kontakt. (21.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Grundrecht

Fragen und Antworten

  • Grundrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Grundrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Grundrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Grundrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Grundrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Grundrechte sind im Deutschen Grundgesetz (GG) in den Artikeln 1 bis 19 geregelt. Dabei unterscheiden sich Grundrechte in Freiheitsrechte und Gleichheitsrechte. Während die Freiheitsrechte vor Eingriffen von Staat und deren Behörden schützen, sollen Gleichheitsrechte Diskriminierung von einzelnen Personen oder Personengruppen verhindern. Die einzelnen Grundrechte sind:

  • Artikel 1: Menschenwürde, Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt
  • Artikel 2: Allgemeine Handlungsfreiheit, Freiheit der Person, Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
  • Artikel 3: Gleichheit vor dem Gesetz, Gleichberechtigung von Männern und Frauen, Verbot von Diskriminierung
  • Artikel 4: Glaubensfreiheit, Gewissensfreiheit, Bekenntnisfreiheit
  • Artikel 5: Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Pressefreiheit, Kunstfreiheit, Wissenschaftsfreiheit
  • Artikel 6: Ehe und Familie, nichteheliche Kinder
  • Artikel 7: Schulrecht
  • Artikel 8: Versammlungsfreiheit
  • Artikel 9: Vereinigungsfreiheit, Koalitionsfreiheit
  • Artikel 10: Briefgeheimnis, Postgeheimnis, Fernmeldegeheimnis
  • Artikel 11: Freizügigkeit
  • Artikel 12: Berufsfreiheit, Verbot von Zwangsarbeit
  • Artikel 12a: Wehrpflicht und Dienstpflicht
  • Artikel 13: Unverletzlichkeit der Wohnung
  • Artikel 14: Eigentum, Erbrecht, Enteignung
  • Artikel 15: Sozialisierung
  • Artikel 16: Verbot der Ausbürgerung, Auslieferung
  • Artikel 16a: Asylrecht
  • Artikel 17: Petitionsrecht
  • Artikel 17a: Grundrechtsbeschränkungen im Wehrbereich
  • Artikel 18: Verwirkung von Grundrechten
  • Artikel 19: Einschränkung von Grundrechten, Wesensgehalts-, Rechtswegegarantie

Auf ein Grundrecht berufen können sich Personen entsprechend ihrer Grundrechtsfähigkeit, auch Grundrechtsberechtigung genannt. Grundrechte unterscheiden sich in sog. Jedermanngrundrechte, die nach dem Wortlaut für alle natürlichen Personen gelten und sog. Deutschengrundrechte, die nur für deutsche Staatsbürger gelten. Je nachdem sind entweder nur Deutsche oder eben jedermann grundrechtsberechtigt. Dabei ist ggf. nach dem EU-Recht die Grundrechtsfähigkeit anderer EU-Bürger auch bezüglich der Deutschengrundrechte anzuerkennen.

Juristische Personen, wie beispielsweise eine GmbH oder Aktiengesellschaft, besitzen nach Art. 19 Abs. 3 GG eine Grundrechtsberechtigung, so weit das jeweilige Grundrecht dem Wesen nach auf sie anwendbar ist. Vergleichbares gilt auch für andere Vereinigungen, wie beispielsweise eine Kommanditgesellschaft (KG) oder einen eingetragenen Verein. Unternehmen besitzen oft selbst Eigentum oder eine Gewerkschaft ruft zu einer Versammlung auf. Insoweit können diese grundrechtsfähig sein.

Durch staatliches Handeln, beispielsweise durch einen Verwaltungsakt, darf nur dann in ein Grundrecht eingegriffen werden, wenn es dafür Rechtfertigungsgründe gibt. Viele Grundrechte enthalten selbst sogenannte Grundrechtschranken, die ihren Geltungsbereich einschränken. So regelt beispielsweise Art. 14 neben der Eigentumsfreiheit auch, dass Eigentum dem Gemeinwohl dienen soll sowie unter welchen Voraussetzungen eine Enteignung infrage kommt. Enthält das Grundrecht keine eigenen Schranken, können sich die aus anderen Grundrechten ergeben. Der Wesensgehalt der Grundrechte muss dabei gem. Art. 19 Abs. 2 GG aber erhalten bleiben.

Jedermann, der sich in seinen Grundrechten verletzt fühlt, kann beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Verfassungsbeschwerde einreichen. Voraussetzung ist allerdings, dass der sonstige Rechtsweg ausgeschöpft ist. Das heißt, wem beispielsweise durch einen Bescheid die Baugenehmigung versagt wird, muss zunächst mit Widerspruch bzw. Klage vor dem Verwaltungsgericht dagegen vorgehen.

Daneben kann die Verfassung eines Bundeslandes weitere Grundrechte enthalten. Außerdem gibt es im Europarecht die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und Grundfreiheiten, die weitgehend den Binnenmarkt betreffen. Ergänzend zu Art. 11 GG gibt es beispielsweise auch eine eigene Regelung zur Freizügigkeit.

(ADS)

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