1.079 Anwälte für Kaufvertrag | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwalt Lennart Leibfried
sehr gut
Rechtsanwalt Lennart Leibfried
BLF Rechtsanwälte, Austraße 6, 71034 Böblingen 6925.2255173449 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Kaufrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Kaufvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Lennart Leibfried
aus 67 Bewertungen Nachdem von Seiten des Arbeitgebers eine außerordentlich fristlose Kündigung erging, haben wir uns prompt an Herrn … (24.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Merle
Rechtsanwälte Geiger & Merle, Konstanzer Str. 55, 78315 Radolfzell am Bodensee 6976.5007794442 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Merle bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Kaufvertrag
aus 7 Bewertungen Lieber Herr Merle, nochmals ganz lieben Dank für Ihre Verständnisvolle und äußerst Menschliche Kommunikation. Komme … (20.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Küsel
sehr gut
Rechtsanwalt Harald Küsel
Herr Anwaltskanzlei Leipzig, Josephinenstr. 35, 04317 Leipzig 6984.2134640362 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Harald Küsel hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Kaufvertrag
aus 96 Bewertungen Herr RA Küsel betreut unser Hausverwaltungsunternehmen seit ca. 20 Jahren zu unserer Zufriedenheit und zur … (04.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jasmin Enzweiler
Rechtsanwältin Jasmin Enzweiler
Rechtsanwaltskanzlei Enzweiler, Wilhemstraße 3, 66663 Merzig 6733.9404212575 km
Ich bearbeite jedes Mandat so, wie ich es mir selber von einem Anwalt wünschen werde. Daher stehen bei mir der persönliche Kontakt zu Mandanten und eine ehrliche Kommunikation an oberster Stelle.
Erbrecht • Kaufrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Jasmin Enzweiler ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Kaufvertrag
(20.03.2024) Wir sind erst in der Anfangsphase, Fr. Enzweiler ist sehr engagiert.
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Truse
Kanzlei Christian Truse, Einigkeitstr. 41, 45133 Essen 6652.3385488047 km
Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Kaufvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Christian Truse
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Ays
Rechtsanwaltskanzlei Johannes Ays, Richard-Wagner-Str. 8, 85283 Wolnzach 7095.4634527098 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Kaufvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Johannes Ays
(04.12.2019) Herr Ays war für mich und meine Mandanten bereits mehrfach im Bereich Forderungseinzug, Vertragserstellung und …
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Kaiser
sehr gut
Kanzlei Sabine Kaiser, Friedrichsplatz 1, 68165 Mannheim 6847.4725351571 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Sabine Kaiser ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag gerne behilflich
aus 33 Bewertungen Frau Kaiser hat mich sehr gut beraten über meine Möglichkeiten der Mietminderung und etwaiger Konsequenzen. Vor … (11.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcus Tischel
Rechtanwaltskanzlei Tischel, Osterstraße 92, 20259 Hamburg 6716.387782237 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Marcus Tischel im Bereich Kaufvertrag bietet Beratung und Vertretung
aus 6 Bewertungen Marcus Tischel ist ein sehr guter und kompetenter Anwalt. (25.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Janina Werner
sehr gut
Rechtsanwältin Janina Werner
‎WERNER Rechtsanwälte, Max-Stromeyer-Str. 116, 78467 Konstanz 6992.454680044 km
Immobilienrecht | Bank- und Kapitalmarktrecht | Miet- und WEG-Recht Professionelle und zuverlässige Rechtsberatung
Fachanwältin Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Kaufvertrag bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Janina Werner
aus 90 Bewertungen Habe sehr schnell nach meiner 1. Anfrage eine 1. Antwort erhalten. Es ist sofort ein guter Eindruck entstanden. (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jochen Waldenmaier
Kanzlei Jochen Waldenmaier, Robert-Bosch-Str. 17/5, 73117 Wangen 6961.6252082446 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jochen Waldenmaier ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag gerne behilflich
(23.10.2017) In einer Ent-Mietung RS durch den Vermieter mit Stalking, Mobbing, Straftatbeständen zur Durchsetzung dieser …
Profil-Bild Rechtsanwalt mag. iur. Robin Freund
sehr gut
Rechtsanwalt mag. iur. Robin Freund
Rechtsanwaltskanzlei Robin Freund, Moselstraße 17-25, 45478 Mülheim an der Ruhr 6642.9890249418 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Patentrecht • Kaufrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt mag. iur. Robin Freund - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Kaufvertrag
aus 28 Bewertungen Bester Anwalt⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️ (15.06.2023)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Jochen Breitenbach
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Jochen Breitenbach
Rechtsanwaltskanzlei Dallhammer & Kellermann Fachanwälte, Wormser Str. 62, 64625 Bensheim 6845.5020104181 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Mediation • Schiedsgerichtsbarkeit
Herr Rechts- und Fachanwalt Jochen Breitenbach - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Kaufvertrag
aus 88 Bewertungen Ich freue mich, dass wir einen erneuten erfolgreichen Abschluss in Rechtsstreit erzielt haben. Es war mir eine Freude, … (04.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Lina Goldbach
sehr gut
Rechtsanwältin Lina Goldbach
Anwaltskanzlei Goldbach, Steinsdorfstr. 13, 80538 München 7120.1483476297 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Lina Goldbach für Rechtsfragen rund um den Bereich Kaufvertrag
aus 11 Bewertungen Zwar hat Frau Goldbach mir mitgeteilt, dass sie in diesem Jahr keine neuen Mandanten mehr annehmen kann. Da die Absage … (17.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Müller
Kanzlei Stefan Müller, Von-Goerschen-Str. 12, 52146 Würselen 6628.3585537089 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Kaufvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Stefan Müller
aus 5 Bewertungen Sehr zuverlässig und kompetent. (12.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ahmed Sras
Rechtsanwalt Ahmed Sras
Kanzlei Ahmed Sras, Kaiser-Friedrich-Ring 65, 65185 Wiesbaden 6800.4778596719 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Ahmed Sras ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Kaufvertrag
(20.09.2021) Herr Sras bekleidet mich jetzt seit über drei Jahren und obwohl ich ein den Umständen entsprechend schwieriger Mandant …
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Leber
Rechtsanwalt Alexander Leber
Bulex Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Ammannstraße 6, 86167 Augsburg 7062.8656304034 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Werkvertragsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Kaufrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Leber bietet im Bereich Kaufvertrag Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Lara Siegmann
sehr gut
Rechtsanwältin Lara Siegmann
Blatt & Kollegen Rechtsanwälte, Hauptbahnhofstraße 2, 97424 Schweinfurt 6925.5181483505 km
Als Anwältin stehe ich Ihnen zur Seite, um Recht und Gerechtigkeit in Einklang zu bringen.
Urheberrecht & Medienrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Reiserecht • Kaufrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Recht rund ums Tier
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Lara Siegmann gerne zur Verfügung
aus 26 Bewertungen Sehr kompetenter Rechtsbeistand, der definitiv den Ausschlag zu unseren Gunsten gegeben hat. (22.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andre Bischoff
Rechtsanwalt Andre Bischoff
B3 legal, Pestalozzistraße 19, 35394 Gießen 6800.7113215986 km
Datenschutzrecht • IT-Recht • eBay & Recht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Andre Bischoff bietet im Bereich Kaufvertrag Rechtsberatung und Vertretung
aus 5 Bewertungen Vielen Dank für die kompetente & transparente Beratung und Unterstützung im Bereich Datenschutz und Vertragswerk! … (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ansgar Honsel
sehr gut
Kanzlei Honsel, Schillerpromenade 5, 12049 Berlin 6978.313673823 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • eBay & Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Ansgar Honsel gerne zur Verfügung
aus 39 Bewertungen Ich bat Herrn Anwalt Honsel wegen einer fristlosen Kündigung meines Mietvertrags nach einer Abmahnung telefonisch um … (18.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mario Jaeger
Rechtsanwalt Mario Jaeger
JAEGER Rechtsanwaltskanzlei, Brunnenstraße 13 A, 34537 Bad Wildungen 6798.675823901 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Kaufvertrag unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Mario Jaeger
(04.02.2024) Der Herr Rechtsanwalt Jaeger verfügt nicht nur über kompetentes Fachwissen um das Anliegen seiner Klienten erfolgreich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Kremer Mediator
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Kremer Mediator
Kanzlei Kremer, Marktplatz 21, 53773 Hennef (Sieg) 6703.7881535995 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Kaufvertrag unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Michael Kremer Mediator
aus 81 Bewertungen Herr Kremer hat mich in einem Mietrechtsstreit äußerst kompetent und sehr erfolgreich vertreten. Ich habe mich über … (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Stephan Rübben LL.M. (UCT)
Rechtsanwalt Dr. Stephan Rübben LL.M. (UCT)
Rübben Rechtsanwälte, Friedrichstr. 63, 10117 Berlin 6974.5671098791 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Stephan Rübben LL.M. (UCT) ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Kaufvertrag
aus 5 Bewertungen Rundum zufrieden. (05.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Tervooren
sehr gut
Rechtsanwalt Ralf Tervooren
Rechtsanwaltskanzlei Ralf Tervooren, Holm 64, 24937 Flensburg 6623.5486627052 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Wettbewerbsrecht • Kaufrecht • Anwaltshaftung • eBay & Recht
Rechtsfragen im Bereich Kaufvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Ralf Tervooren
aus 20 Bewertungen Herr Tervooren ist sehr sachlich und verspricht nicht das Blaue vom Himmel. Reelle Möglichkeiten wurden ausgelotet … (17.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt, Partner Christoph Alexander Hülso
sehr gut
Rechtsanwalt, Partner Christoph Alexander Hülso
Artz & Partner Rechtsanwälte, Nymphenburger Straße 137, 80636 München 7116.1266764263 km
Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Kaufvertrag unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt, Partner Christoph Alexander Hülso
aus 85 Bewertungen Wir sind sehr zufrieden Herr Hülso ist sehr freundlich die Kanzlei Mitarbeiterin ist sehr geduldig und freundlich Herr … (17.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Kaufvertrag

Fragen und Antworten

  • Kaufvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kaufvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Kaufvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Kaufvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Kaufvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
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Ganz gleich, ob ein Handy, ein Fahrzeug - vom brandneuen Auto bis zum günstigen Gebrauchtwagen -, eine Immobilie wie etwa eine Eigentumswohnung oder ein Haustier den Besitzer wechseln soll - dem Kauf und Verkauf liegt immer ein Kaufvertrag zugrunde.

Übereinstimmender Wille zum Abschluss erforderlich

Der Kaufvertrag kommt zustande durch zwei aufeinander bezogene, inhaltlich korrespondierende Willenserklärungen - Angebot und Annahme. Der Kaufvertrag ist demnach ein gegenseitiger Vertrag, bei dem jeder der Vertragspartner seine Leistung um der Gegenleistung - Übereignung des Kaufgegenstands und Zahlung des vereinbarten Kaufpreises - willen verspricht. Gesetzliche Grundlagen des Kaufvertrags finden sich in den §§ 433 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). In der Praxis kommt ein Kaufvertrag meist durch einen zeitlich vorangehenden Antrag - § 145 BGB - und dessen darauf folgender Annahme (§ 146 BGB) zustande. Gerade bei Geschäften zur Deckung des täglichen Bedarfs geschieht das unbewusst. So stellt etwa das Legen der Einkäufe auf das Band der Kasse im Supermarkt das Angebot des Käufers dar, diese zu erwerben. Die Annahme erfolgt durch Scannen der Waren durch den Angestellten an der Kasse. Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses ist der, in dem die Annahmeerklärung wirksam angenommen wird, in der Regel also ihrem Zugang. Dies kann allerdings auch vom Eintritt einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung stehen. Bei einer Versteigerung erfolgt der Kaufvertragsschluss mit dem Zuschlag. Wer jedoch bei eBay oder einer anderen Auktionsplattform das neuste iPhone ersteigert, bei dem kommt der Kaufvertrag für das Smartphone nicht durch einen Zuschlag, sondern einen Zeitablauf zustande, da es sich hier um keine Versteigerung im Sinne des BGB handelt.

Gegenstand eines Kaufvertrags kann beispielsweise folgendes sein:

  • ein körperlicher Gegenstand, in jedem Zustand - also fest, flüssig oder gasförmig, typischerweise
  • ein Tier, egal ob es sich um ein Haustier wie Hund oder Katze oder ein Nutztier wie etwa ein Pferd handelt - vgl. § 90a BGB,
  • eine Sachgesamtheit - mehrere Dinge, die als zusammengehörend durch einen einheitlichen Vertrag verkauft werden, z.B. eine Bibliothek, eine wertvolle Sammlung, oder eine Charge bestehend aus mehreren Waren,
  • ein sonstiger Gegenstand, wie etwa die Lieferung von Strom,
  • ein Recht, wie z.B. Rechte in Form von Wertpapieren, einem Patent, einer Lizenz oder Gesellschaftsanteilen an einem Unternehmen vgl. § 453 BGB.

Formvorschriften beim Kaufvertrag

Der Abschluss eines Kaufvertrags vollzieht sich regelmäßig formfrei. Er kann demnach mündlich, schriftlich aber auch konkludent - durch schlüssiges Verhalten - erfolgen.

Besondere Formerfordernisse

Doch Kaufvertrag ist nicht Kaufvertrag. Ein Immobilienkaufvertrag gehört generell zu den Kaufverträgen, für welche vom Gesetzgeber die Einhaltung besonderer Formerfordernisse vorgeschrieben ist. So ist beim Kaufvertrag über eine Immobilie nach § 311b BGB eine notarielle Beurkundung des Kaufvertrags notwendig. Formvorschriften beim Grundstückskaufvertrag dienen hierbei insbesondere dem Schutz und der Warnung der beteiligten vor unüberlegtem Handeln. Denn bei einem Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung, ein Haus, ein sonstiges Gebäude oder ein Grundstück sind die Verpflichtungen, die eine Vertragspartei eingeht, regelmäßig mit erheblichen Risiken - versteckte Baumängel, Belastung mit einer Hypothek oder Grundschuld, Aufnahme hoher Darlehen mit langer Laufzeit - verbunden. Aus diesen Gründen sollte der Erstellung und Überprüfung von Kaufverträgen bei Immobilien besondere Sorgfalt zukommen. Die Belehrung durch den Notar vor Abschluss des Immobilienkaufvertrages korrekt über die Rechtsfolgen des Kaufvertrages für die Immobilie aufzuklären genügt hier nicht immer den Anforderungen. Zudem trauen sich Beteiligte aufgrund der konkreten Situation oft nicht, Fragen zu stellen.

Typische rechtliche Probleme, die bei einem Immobilienkaufvertrag auftreten können, sind zum Beispiel eine falsche Beurkundung. Insbesondere wenn im Kaufvertrag für die Immobilie ein anderer Preis angegeben ist, als tatsächlich für sie bezahlt wird, liegt ein Formmangel vor. Ein derartiger Formmangel führt effektiv zur Nichtigkeit des Vertrags, da nicht das beurkundet wurde, was wirklich gewollt war. Interessant in diesem Zusammenhang ist zudem, dass beim Kaufvertrag über vermietete Immobilien Käufer im Zeitpunkt der Veräußerung in den bestehenden Mietvertrag eintritt und somit neuer Vermieter wird.

Pflichten von Käufer und Verkäufer im Rahmen des Kaufvertrags

Der Verkäufer verpflichtet sich mit Abschluss eines Kaufvertrags dazu, dem Käufer die gekaufte Sache zu verschaffen, d.h. sie zu übergeben und das Eigentum an ihr zu übertragen. Diese muss dabei zudem laut § 433 BGB frei von Sach- und Rechtsmängeln sein. Der Käufer ist im Gegenzug durch den Kaufvertrag verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und dem Verkäufer die gekaufte Sache abzunehmen.

Diese Pflichten - Übergabe, Eigentumsverschaffung, Mangelfreiheit und Kaufpreiszahlung - bestehen selbständig nebeneinander. Solange eine dieser Pflichten nicht erfüllt ist, ist die Erfüllung des Vertrages noch offen. Im Falle einer mangelhaften Sache oder eines mit Rechten Dritter belasteten Rechts steht einem Käufer u.U. Ansprüche aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung zu. Diese ist nicht mit einer eventuellen Garantie zu verwechseln, zu der der Verkäufer nicht per Gesetz verpflichtet ist. Vielmehr gewährt ein Verkäufer eine Garantie freiwillig, um insbesondere Kaufinteressenten zum Kauf zu bewegen. Es ist dabei stets zu beachten, dass im Rahmen der Gewährleistung der Grundsatz des Vorrangs der Nacherfüllung gilt, d.h. der Käufer muss dem Verkäufer grundsätzlich zunächst einmal eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen und kann erst nach erfolglosem Verstreichen dieser Frist weitergehende Rechte wie Rücktritt vom Kaufvertrag, oder Minderung sowie Schadensersatz geltend machen.

Übergabe der Kaufsache

Unter der Übergabe ist das Verschaffen des unmittelbaren Besitzes zu verstehen, vgl. § 854 BGB. Eine Abnahme ist gegeben, wenn der Käufer oder eine andere Person de TOPIC_INFO_KAUFVERTRAGn Besitz der gekauften, bereitgestellten Sache vom Verkäufer tatsächlich übernimmt. Damit auch das Eigentum übergeht, ist aufgrund des im deutschen Recht geltenden Trennungsprinzips eine gesonderte Einigung über den Eigentumsübergang zwischen Käufer und Verkäufer notwendig. Ist der Käufer bereits im Besitz der Sache entfällt die Notwendigkeit der Übergabe. Auch ein Übergabeersatz durch Einräumung des mittelbaren Besitzes oder Abtretung der Herausgabeansprüche, wenn die verkaufte Ware sich im Besitz eines Dritten befindet, ist möglich.

Ist dem Verkäufer aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Übergabe unmöglich, so erlischt die Leistungspflicht. Ein Verkäufer braucht seine Verpflichtung (z. B. Übergabe und Eigentumsverschaffung eines bestimmten - aber nach Vertragsschluss gestohlenen oder zerstörten - Kraftfahrzeugs) nicht mehr zu erfüllen. Der Käufer kann jedoch in einem solchen Fall anstatt der Erfüllung des Kaufvertrags Schadensersatz vom Verkäufer verlangen. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten und den bereits gezahlten Kaufpreis zurückzuverlangen, § 326 Bürgerliches Gesetzbuch.

Rechte bei Problemen im Rahmen der Kaufvertragsabwicklung

Kommt eine Seite ihren Pflichten nicht nach, so eröffnen sich hieraus nachstehende Rechtsfolgen:

  • Schuldnerverzug nach § 286 BGB, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind,
  • Möglicher Rücktritt nach § 323 BGB, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind,
  • Schadensersatz aus §§ 280, 281 BGB,
  • Stattdessen kann jede Seite aber auch weiterhin auf die Erfüllung der jeweiligen Leistungspflicht bestehen, sofern kein Fall der Unmöglichkeit vorliegt.

Kaufvertrag anfechten

Weitere Möglichkeit, sich vom Kaufvertrag zu lösen, ist zum einen die Anfechtung des Kaufvertrags nach den §§ 119 ff. BGB, sofern ein Anfechtungsgrund vorliegt. Dieser kann in etwa in einer arglistigen Täuschung - etwa die Unfallfreiheit des verkauften Pkw - oder einer widerrechtlichen Drohung bestehen. Anfechtungsgrund kann auch ein irrtümlich zu niedrig angegebener Preis aufgrund Verschreibens sein. Andererseits scheidet eine auch unbewusste Fehlkalkulation des zu billigen Kaufpreises als Anfechtungsgrund aus.

Kaufvertrag widerrufen

Zudem kann der Kaufvertrag widerrufen werden, sofern ein Widerrufsrecht besteht (z.B. bei einem von einem Verbraucher per Fernabsatz - z.B. Ware im Internet bestellt - oder an der Haustür - z.B. Kauf bei einem vorbeikommenden Vertreter zuhause - getätigtem Kauf. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass kein Widerrufsrecht besteht, wenn der Kauf den Zwecken einer gewerblichen oder selbstständig beruflichen Tätigkeit diente.

Mängel und die Rechte aus den Kaufvertrag

Ein bei Kaufvorgängen regelmäßiges auftretendes Ärgernis sind Sachmängel am gekauften Gegenstand: Der Gebrauchtwagen stellt sich als Schrottfahrzeug heraus, das neue Handy funktioniert nicht usw. Für solche Fälle haben Käufer Gewährleistungsrecht auf Grundlage des Kaufvertrags. Die dem Käufer bei Sachmängeln und Rechtsmängeln zustehenden Mängelansprüche entsprechen teilweise den im allgemeinen Schuldrecht für alle Vertragstypen vorgesehenen Ansprüche bei Leistungsstörungen (Schadensersatz, Rücktritt), ergänzt durch besondere Regelungen im Kaufrecht.

Wann liegt ein Mangel vor?

Eine Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Soweit eine Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet ist, sonst, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann. Maßgebender Zeitpunkt des Vorliegens eines Sachmangels ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Der Gefahrübergang tritt grundsätzlich bei Übergabe der Sache ein. Beim Versendungskauf geht die Gefahr, sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf nach § 474 BGB handelt, bei Übergabe an die zur Versendung bestimmte Person (Spediteur) über, § 447 BGB - vorausgesetzt, die Versendung erfolgt auf ausdrückliches Verlangen des Käufers hin.

Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können (z.B. Belastung eines Grundstücks mit einer Grundschuld). Einem Rechtsmangel steht es gleich, wenn im Grundbuch ein Recht wie etwa ein Nießbrauch oder eine Grundschuld eingetragen ist, das nicht besteht. Beim Rechtsmangel ist für die Mangelfreiheit der Zeitpunkt entscheidend, in dem der verkaufte Gegenstand erworben wird.

Liegt ein Mangel vor, hat der Käufer nach § 437 Bürgerliches Gesetzbuch folgende Rechte, vorausgesetzt die Voraussetzungen der jeweiligen dort genannten Vorschriften sind erfüllt:

  • Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),
  • das Recht, vom Vertrag zurückzutreten (§§ 440, 323,326 Abs. 5 BGB) oder den Kaufpreis zu mindern (§ 441 BGB) sowie
  • das Recht, Schadensersatz (§§ 440, 280,281, 311 a BGB) oder nach § 284 BGB Ersatz der vergeblichen Aufwendungen zu verlangen.

Die Verjährung der Gewährleistungsrechte beträgt bei Gegenständen zwei Jahre, bei Bauwerken fünf Jahre und bei bestimmten Rechten 30 Jahre ab der Übergabe bzw. Ablieferung. Bei gebrauchen beweglichen Sachen können als Unternehmer einzustufende Verkäufer beim Verkauf an Verbraucher die Verjährungsfrist auf ein Jahr reduzieren, Privatverkäufer können sie ganz ausschließen. Das ist inbesondere bei einem Kfz-Kaufvertrag zu beachten. Als Unternehmer gelten dabei nicht nur Autohändler. Auch Selbstständige, die einen Firmenwagen an einen privaten Käufer veräußern, können nicht einfach auf die Gewährleistung verzichten.

Unterschied zwischen Kaufvertrag und Werkvertrag

Ähnlich wie der Kaufvertrag ist der Werkvertrag, jedoch wird dem Käufer hier im Unterschied ein bestimmter Erfolg geschuldet. Hierbei kann es sich um die die Errichtung eines Hauses, die Reparatur eines Autos, die Installation einer Küche und vieles weitere handeln. Hat der Vertrag jedoch zugleich die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen durch den Werkunternehmer zum Gegenstand, dann liegt ein Werklieferungsvertrag vor, auf den die Regelungen zum Kaufrecht entsprechend anwendbar sind.

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