3.432 Anwälte für Mietpreisbremse | Seite 125

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Thilo Westphal
Rechtsanwalt Thilo Westphal
Rechtsanwälte Schnuhr & Westphal, Vor dem Bardowicker Tore 6 a, 21339 Lüneburg 6759.9947029099 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Maklerrecht
Im Bereich Mietpreisbremse bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Thilo Westphal
(13.04.2022) War eigentlich alles positiv. Meine Fragen wurden gut beantwortet.
Profil-Bild Rechtsanwältin Paraskevi Tsiopra-Abend
sehr gut
Kanzlei Tsiopra-Abend, Kaiser-Otto-Str. 9-11, 50259 Pulheim 6662.9678955827 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Frau Rechtsanwältin Paraskevi Tsiopra-Abend
aus 15 Bewertungen Fr. Tsiopra-Abend ist eine überaus erfahrene und kompetente Anwältin. Sie ist zugewandt, verlässlich und erläutert … (27.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Karl-Heinz Dethloff
Rechtsanwaltskanzlei Dethloff & Jankowiak, Distelweg 31, 18273 Güstrow 6832.7744908624 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Karl-Heinz Dethloff bietet im Bereich Mietpreisbremse Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Lena Hoffarth
sehr gut
Rechtsanwältin Lena Hoffarth
KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de, Palaisplatz 3, 01097 Dresden 7079.5447445762 km
Ein starkes Team macht den Unterschied.
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Frau Rechtsanwältin Lena Hoffarth
aus 38 Bewertungen Ich hatte letztes Jahr einen Fall. Die Beratung dazu war Top und mir wurde sehr schnell geholfen. (28.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Ilse
sehr gut
Rechtsanwalt & Mediator Andreas Ilse, Kaiser-Friedrich-Ring 67, 65185 Wiesbaden 6800.5021776247 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Ilse
aus 107 Bewertungen Wohl auch mit Hilfe seines Mediations Know-How ist RA Ilse in der Lage, im konstruktiven Sinne für beide Seiten, … (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Felix Waniek
sehr gut
Rechtsanwalt Felix Waniek
Waniek & Biernath PartG mbB Rechtsanwälte | Fachanwälte, Eichelstr. 16, 51429 Bergisch Gladbach 6686.0707256858 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Felix Waniek
aus 82 Bewertungen Hr Waniek war ehrlich und hat mir klar gesagt was mich erwartet (26.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dorte Jüstel
sehr gut
Rechtsanwältin Dorte Jüstel
Kanzlei Jüstel, Seegang 2, 17235 Neustrelitz 6907.387426662 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Dorte Jüstel ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Mietpreisbremse
aus 26 Bewertungen Es handelte sich um eine Reklamation bei einer Möbelfirma. Frau Jüstel hat von Beginn an die richtige Einschätzung … (24.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralph Horbas
sehr gut
Kanzlei Ralph Horbas, Alexander-Puschkin-Platz 4 d, 01587 Riesa 7039.1180718203 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Ralph Horbas gerne zur Verfügung
aus 30 Bewertungen Freundliche und kompetente Beratung So das es ein Laie versteht. (06.12.2023)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Daniel Kynast
Rechts- und Fachanwalt Daniel Kynast
Fachanwalts-Kanzlei Daniel Kynast, Wollmatinger Strasse 1, 78467 Konstanz 6993.5817513408 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Daniel Kynast vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
(17.10.2023) Wir haben in einer langwierigen Mietangelegenheit mit Herrn Kynast zu tun. Er ist ausgesprochen nett und kompetent.
Profil-Bild Rechtsanwalt Tim Mette
Rechtsanwaltskanzlei Mette, Schwindstr. 12-14, 60325 Frankfurt am Main 6824.2839398254 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Wettbewerbsrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Tim Mette ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwältin Isabel Schira
sehr gut
Rechtsanwältin Isabel Schira
Dr. Oberthür & Kollegen, Bruderturmgasse 8, 78462 Konstanz 6993.8857553946 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Isabel Schira im Bereich Mietpreisbremse bietet Beratung und Vertretung
aus 28 Bewertungen Sehr kompetent und einfühlsam. Frau Schira macht das prima. (03.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Barnabas Holmer
sehr gut
Kanzlei Barnabas Holmer, Pommernstr. 13, 17419 Seebad Ahlbeck 6938.8920639217 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Barnabas Holmer - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Mietpreisbremse
aus 12 Bewertungen Schnelle Rückmeldung,bei Anliegen wird sich zeitnah gekümmert,gerne wieder (13.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Klaus Eschenburg
Rechtsanwalt Dr. Klaus Eschenburg
Kanzlei Klaus Eschenburg, Konradstraße 15a, 79100 Freiburg im Breisgau 6889.9232602076 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Klaus Eschenburg ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse gerne behilflich
(01.10.2023) Herr Dr.Eschenburg hat mich freundlich und kompetent beraten. Sehr zügige Rechtsberatung.
Profil-Bild Rechtsanwalt Mirko Gerke
sehr gut
Rechtsanwalt Mirko Gerke
Rechtsanwälte Dölle u. Kollegen, Brombergstr. 17c, 79102 Freiburg im Breisgau 6890.2288281225 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Mirko Gerke ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse gerne behilflich
aus 40 Bewertungen Gute Beratung, realistische Einschätzung. Ohne Herrn Gerke wären wir wohl nicht so weit gekommen. Mit ihm ist es uns … (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Nicola Effelsberg
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Nicola Effelsberg
Kanzlei Nicola Effelsberg, Alter Steinweg 46, 48143 Münster 6663.0933860021 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Nicola Effelsberg – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Mietpreisbremse
aus 44 Bewertungen Trotzdem ich zunächst das Gefühl hatte, Frau Effelsberg sei in Bezug auf mein Anliegen etwas unerfahren, konnte sie … (27.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christin Czech-Wolter
sehr gut
Rechtsanwältin Christin Czech-Wolter
Kanzlei Schumacher & Lipsius, Hemelinger Bahnhofstr. 15, 28309 Bremen 6681.0475988268 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Christin Czech-Wolter gerne zur Verfügung
aus 41 Bewertungen Frau Czech-Wolter hat für mich die volle Erwerbsminderungsrente durchgesetzt.Die Kommunikation verlief reibungslos per … (01.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralph Pittroff
gut
Kanzlei Ralph Pittroff, Fritz-Hornschuch-Str. 13, 95326 Kulmbach 6997.077317335 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Ralph Pittroff - Ihr juristischer Beistand im Bereich Mietpreisbremse
aus 16 Bewertungen Obwohl ich aus einem anderen Bundesland komme, würde ich engen Freunden und Verwandten Herrn Pittroff empfehlen wenn … (20.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Markus Heimermann
Dr. Heimermann & Ulrich-Heimermann, Schulplatz 3, 53545 Linz am Rhein 6714.7210019025 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Rechtsfragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Markus Heimermann
Profil-Bild Rechtsanwältin Elisabeth Schmitt
Kanzlei Schmitt, Urbanstr. 4, 96047 Bamberg 6975.5310449765 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Im Bereich Mietpreisbremse bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Elisabeth Schmitt
(10.01.2022) Alles zu meiner vollsten Zufriedenheit. So wie es sein muss.
Profil-Bild Rechtsanwältin Charlotte Bender
Rechtsanwältin Charlotte Bender
Kanzlei Charlotte Bender, Dornwegshöhstr. 6, 64367 Mühltal 6842.9790808515 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Frau Rechtsanwältin Charlotte Bender
(05.11.2023) Hatte sich gemeldet, auch nicht geschrieben
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Meyer LL.M.
Rechtsanwalt Thomas Meyer LL.M.
Boss & Meyer Rechtsanwälte, Minden-Weseler Weg 26, 32130 Enger 6709.7744326529 km
Fachanwalt Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Meyer LL.M. gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen Ein ganz großes Lob an die Kanzlei und das gesamte Team . Ich wurde wunderbar beraten und zu jeder Zeit freundlich … (23.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Kirschbaum
Kanzlei Rainer Kirschbaum, Bleichstr. 4, 35390 Gießen 6799.9914105314 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Rainer Kirschbaum ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Mietpreisbremse
(23.02.2021) Sehr pragmatisch und konnte mir gut erklären wo die Risiken lagen und was meine Chancen im Hinblick auf die …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Hammel
sehr gut
Rechtsanwalt Jürgen Hammel
Hammel & Röhrenbeck Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Schneiderstr. 10, 67655 Kaiserslautern 6805.1497861654 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Jürgen Hammel
aus 40 Bewertungen Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Jürgen Hammel ohne große und viele Worte, muss ich mich, von ganzem Herzen … (24.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Erwin Kohl
Rechtsanwalt Erwin Kohl
Kanzlei am Alten Rathaus – Rechtsanwälte Kohl Schupp Vaitl Kraml Partnerschaft mbB, Oberer Stadtplatz 4, 94469 Deggendorf 7164.5564865634 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Medizinrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Erwin Kohl

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mietpreisbremse

Fragen und Antworten

  • Mietpreisbremse: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mietpreisbremse umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mietpreisbremse und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Mietpreisbremse: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mietpreisbremse sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Mietpreisbremse bezeichnet eine Gesetzesänderung im Mietrecht zur Begrenzung steigender Mieten auf dem Wohnungsmarkt. Dementsprechend hat die Mietpreisbremse für Mietverhältnisse, denen ein Gewerbemietvertrag zugrunde liegt, keine Bedeutung. Die Mietpreisbremse beschränkt dabei die zulässige Mieterhöhung bei der Neuvermietung von Wohnraum auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das soll ein weiteres ungebremstes Ansteigen der Mieten in Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten verhindern. Deren Mietsituation ist gekennzeichnet durch Wohnungsknappheit und unangemessen hohe Mieten für die breite Bevölkerung. Angespannte Wohnungsmärkte finden sich dabei typischerweise in Ballungsgebieten, Großstädten und Hochschulstädten.

Umsetzung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit, sondern nur für die Immobilienvermietung in Gebieten mit angespannter Wohnsituation. Laut geändertem Mietrecht werden diese Regionen mit Mietpreisbremse durch die Regierung des jeweiligen Bundeslandes per Rechtsverordnung ausgewiesen. Die Notwendigkeit einer Mietpreisbremse ist in dieser Rechtsgrundlage dabei entsprechend zu begründen. Davon Gebrauch gemacht hat unmittelbar nach Einführung der Mietpreisbremse im Juni 2015 zunächst nur Berlin. Mit Stand Januar 2016 gilt die Mietpreisbremse in bestimmten Kommunen folgender Bundesländer:

  • Hamburg (flächendeckend),
  • Bremen ohne Bremerhaven,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Baden-Württemberg,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Bayern,
  • Hessen,
  • Brandenburg

Weitere Bundesländer wie Thüringen planen 2016 die Einführung einer Mietpreisbremse bzw. änderten zwischenzeitlich die örtliche Geltung wie in Bayern.

Zeitliche Geltung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist nur als zeitlich beschränkte Maßnahme im Mietrecht angelegt. Sie soll steigende Mieten nur vorübergehend verhindern, bis zwischenzeitlich auf den Weg gebrachte Lösungen von Dauer wie die Schaffung neuen Wohnraums greifen. Insofern dürfen Gebiete nur für die Dauer von höchstens fünf Jahren einer Mietpreisbremse unterliegen. Die Länder haben dabei noch bis Ende 2020 die Möglichkeit, eine entsprechende Mietpreisbremsenverordnung in Kraft zu setzen.

Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis

Die ortsübliche Vergleichsmiete, die Grundlage für die zulässige Mieterhöhung bei der Mietpreisbremse ist, hatte für die Erhöhung der Miete bei einer Neuvermietung keine Bedeutung.

Vor Einführung der Mietpreisbremse regelte im Mietrecht bislang nur § 558 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wie weit Vermieter die Miete erhöhen dürfen – jedoch auf ein laufendes Mietverhältnis bezogen und nicht auf die Mieterhöhung infolge einer neuen Vermietung. Demnach dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Grundsätzlich darf die Miete dabei aber nicht mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Diese sogenannte Kappungsgrenze darf in Gebieten, in den die Versorgung mit Mietwohnungen besonders gefährdet ist, auf 15 Prozent herabgesetzt werden.

Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Grundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in einer Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinde vereinbart ist. In einem Rechtsstreit wird in der Regel ein Sachverständiger die ortsübliche Vergleichsmiete mittels Gutachten ermitteln, sofern weitere Quellen fehlen. In diesem Sinne gelten solche Mietspiegel und Mietdatenbank. Ein qualifizierter Mietspiegel genießt die Vermutung, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete richtig wiederspiegelt. Im Zweifelsfall ist die Vermutung zu widerlegen. Einfache Mietspiegel genießen diese nicht.

Mieterhöhung auch nach Neuvermietung begrenzt

Für den Fall, dass ein Vermieter eine Wohnung neu vermietet, spielte diese Beschränkung jedoch, bevor die Regeln zur Mietpreisbremse im Juni 2015 in Kraft traten, keine Rolle. Für danach erfolgende Mieterhöhungen regelt der infolgedessen neu geschaffene § 556d BGB bei der Wiedervermietung nun jedoch Folgendes: Schließt jemand einen Mietvertrag über Wohnraum ab, der in einem Gebiet mit geltender Mietpreisbremse liegt, darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete zu Beginn des Mietverhältnisses um höchstens 10 Prozent übersteigen. Demnach darf beispielsweise bei einer ortsüblichen Vergleichsmiete von 500 Euro die maximale Miete bei einer Neuvermietung 550 Euro (= 500 Euro + 10 Prozent) betragen – der Vermieter die Miete einem neuen Mieter gegenüber mithin nur noch um maximal 50 Euro erhöhen. Somit schränkt die Mietpreisbremse die Vertragsfreiheit von Vermietern entsprechend ein. Für bestimmte Situationen gelten jedoch Ausnahmen von der Mietpreisbremse.

Ausnahmen von der Mietpreisbremse

So hat die Einführung der Mietpreisbremse keinen Einfluss auf Mieten, die bereits vor Einführung der Mietpreisbremse über der ortsüblichen Vergleichsmiete lagen. Diese haben auch nach der Mietrechtsänderung durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz Bestand. Weitere Ausnahmen von der Mietpreisbremse regelt der ebenfalls neu eingeführte § 556f BGB. Folgende Wohnungen unterliegen demnach nicht der Mietpreisbremse:

  • Wohnungen, die erstmal nach dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet werden –Neubauten sind somit von der Mietpreisbremse ausgenommen.
  • Ebenfalls von der Mietpreisbremse ausgenommen ist die erste Vermietung zuvor umfassender modernisierter Wohnungen – hier gelten die Regeln zur Mieterhöhung nach Modernisierung gemäß § 559 BGB. Was den dazu erforderlichen Umfang der Modernisierung betrifft, nennt die Begründung des Gesetzentwurfs hierfür Investitionen in Höhe von etwa einem Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands und eine Wohnwertverbesserung in mehreren Bereichen.

Keine Mietpreisbremse gilt zudem in Sondermietverhältnissen nach § 549 Abs. 2 BGB. Zu diesen zählt möblierter Wohnraum, der Teil einer vom Vermieter bewohnten Wohnung ist, dringend benötigter sozialer Wohnraum und nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassener Wohnraum.

Besondere Mietpreisgestaltungen

Neben der Vergleichsmiete sind noch Staffelmiete und Indexmiete einigermaßen verbreitet. Mit Blick auf die Mietpreisbremse gilt bei diesen Formen der Mietpreisgestaltung Folgendes: Bei Vereinbarung einer Staffelmiete gilt die Mietpreisbremse für jede Mietstaffel im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit. Bei Indexmieten ist dagegen die vereinbarte Ausgangsmiete für die Mietpreisbremse relevant. Hieraus kann sich eine mögliche Umgehung der Mietpreisbremse ergeben. Das ist jedoch nicht ohne Risiken. Denn zum einen schließt die schriftlich zu vereinbarende Indexmiete weitere, von modernisierungsbedingten Mieterhöhungen abgesehen aus. Des Weiteren ist sie von der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes abhängig. In wirtschaftlich schwachen Zeiten mit niedriger Inflation kann das im Vergleich zu anderen Mietpreisgestaltungen gerade bei Immobilien in guten Mietlagen aber geringere Mieteinnahmen zur Folge haben.

Folgen bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse

Eine Verletzung der Vorschriften zur Mietpreisbremse hat nicht zur Folge, dass der Mietvertrag insgesamt unwirksam wird. Stattdessen erlangt lediglich der Mietbetrag keine Geltung, der die im Rahmen der Mietpreisbremse zulässige Mieterhöhung bei Neuvermietung übersteigt.

Mieter, die die erhöhte Miete bereits bezahlt haben, erhalten sie nicht automatisch zurück. Sie müssen sie stattdessen vom Vermieter zurückfordern. Das setzt zunächst eine schriftliche und qualifizierte – also eine etwa mit Verweis auf den geltenden Mietspiegel begründete – Rüge des Vermieters durch den Mieter voraus. Daneben kann der Mieter vom Vermieter Auskunft über Tatsachen verlangen, die er wie etwa die mit dem Vormieter vereinbarte Miete nicht ohne weiteres selbst in Erfahrung bringen kann. Auskunft über allgemein zugängliche Quellen wie Mietspiegel muss ein Vermieter dagegen nicht geben.

Keine Verwechslung mit Bestellerprinzip

Die Mietpreisbremse ist dabei nicht mit dem sogenannten Bestellerprinzip zu verwechseln. Dieses soll die bisherige Praxis bei der Wohnungsvermittlung, nach der vor allem Mieter die auch als Courtage bezeichnet Maklerprovision zahlten, beschneiden. Demnach sollen Makler ihre Provision bei erfolgreicher Vermittlung einer Wohnung nach dem Bestellerprinzip nur noch von dem verlangen können, der sie bestellt hat, in der Regel also vom Vermieter der Wohnung. Eine Umwälzung auf den Mieter durch entsprechende Gestaltung von Maklervertrag oder Mietvertrag ist unwirksam. Anders als die Mietpreisbremse gilt das Bestellerprinzip bundesweit und nicht nur in bestimmten Städten und Regionen.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Mietpreisbremse umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Mietpreisbremse besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.