3.432 Anwälte für Mietpreisbremse | Seite 50

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt/Fachanwalt Dr. Gerrit Binz
Rechtsanwalt/Fachanwalt Dr. Gerrit Binz
Binz Rechtsanwälte PartmbB, Beim Turm Luxemburg 25, 54296 Trier 6719.7538723181 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt/Fachanwalt Dr. Gerrit Binz
Profil-Bild Rechtsanwältin Nilab Fayaz LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Nilab Fayaz LL.M.
Rechtsanwaltskanzlei am Rheinufer, Cyriakusstr. 2, 41468 Neuss 6648.8908296397 km
Fachanwältin Migrationsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Nilab Fayaz LL.M. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Mietpreisbremse
aus 16 Bewertungen Mit der rechtlichen Betreuung bin ich sehr zufrieden. Sie ist in ihrem Job sehr effizient. (18.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Ullrich
Rechtsanwalt Stefan Ullrich
Kanzlei Stefan Ullrich, Kaiserstraße 14, 97070 Würzburg 6921.1774536697 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schwerbehindertenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Stefan Ullrich gerne zur Verfügung
(20.11.2020) Ich bin sehr zufrieden. Nimmt sich Zeit und kümmert sich gut und kompetent um mein Anliegen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Hanses
Rechtsanwalt Dieter Hanses
Dr. Hanses und Kollegen, Bremer Str. 76, 26789 Leer (Ostfriesland) 6588.5593875648 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dieter Hanses gerne zur Verfügung
(04.03.2021) Die Angelegenheit wurde sehr schnell und kompetent erledigt.
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Ellinghaus
sehr gut
Rechtsanwalt Oliver Ellinghaus
Ellinghaus & Ellinghaus Rechtsanwälte, Breite Str. 82, 16727 Velten 6952.3009207548 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Mietpreisbremse unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Oliver Ellinghaus
aus 94 Bewertungen Aus persönlichen Gründen musste ich mehrfach die Dienste von Herrn Ellinghaus in Anspruch nehmen und ich war immer … (08.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jessica Lohmann
Rechtsanwältin Jessica Lohmann
Hohenecker Tietjen Gudat Rechtsanwaltskanzlei und Notarin, Bremer Straße 2, 28816 Stuhr 6677.8561928566 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Jessica Lohmann
aus 8 Bewertungen Schnelle Hilfe, super freundlich und kompetent. (06.11.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Dröge-Thülig
Rechtsanwältin Sandra Dröge-Thülig
Bürogemeinschaft Dröge-Thülig, Elisabethstraße 7, 59269 Beckum 6698.863714633 km
Geht nicht, gibt`s nicht - Ihr Recht!
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Frau Rechtsanwältin Sandra Dröge-Thülig
(15.09.2023) Frau Dröge-Thülig hat mich sehr freundlich und kompetent beraten. Vielen Dank!
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Uhl
Rechtsanwalt Michael Uhl
Uhl Kanzlei, Güntterstr. 21, 71672 Marbach am Neckar 6927.2079602556 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Uhl gerne zur Verfügung
(04.06.2021) Netter Empfang und neutrale Fragen .
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Manfred Korn
Rechtsanwalt Dr. Manfred Korn
Korn & Gärtner Rechtsanwälte OG, Sterneckstr. 37, 5020 Salzburg, Österreich 7231.9841458939 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Wirtschaftsrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Manfred Korn vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
(15.12.2018) Wegen eines Erbrechtsstreits in Österreich war ich auf der Suche nach einem Anwalt in Salzburg. Über die Website wurde …
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Schmidt
Rechtsanwalt Florian Schmidt
Rechtsanwälte Dorilies Schmidt-Paepcke & Florian Schmidt, Goethestr. 10, 80336 München 7118.1271095348 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Florian Schmidt
(13.08.2021) Ich wurde höchst kompetent und mit sehr großem menschlichem Einfühlungsvermögen, insbesondere hinsichtlich der …
Profil-Bild Rechtsanwältin Ramona Reinhardt
Rechtsanwältin Ramona Reinhardt
BRUNNHUBER RECHTSANWÄLTE, Sauerlacher Str. 48, 82515 Wolfratshausen 7123.1933302332 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Ramona Reinhardt bietet Rat und Unterstützung im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Franz
Rechtsanwaltskanzlei Torsten Franz, Bünaustr. 33, 01159 Dresden 7078.4233672463 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Torsten Franz ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Mietpreisbremse
(07.06.2023) Eine sehr schnelle Antwort, Kompetenz und einen Gesprächstermin
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Schmidt
sehr gut
Rechtsanwalt Jörg Schmidt
Kanzlei Jörg Schmidt, Dr.-Ernst-Str. 1, 57074 Siegen 6744.0564270793 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Jörg Schmidt
aus 22 Bewertungen Herr RA Schmidt hat uns in der Angelegenheit (Unfallschaden) sehr gut vertreten. Der Schaden wurde vollständig durch … (14.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Katharina Gockenbach
sehr gut
Kanzlei Gockenbach, Wilhelmstr. 16/1, 74072 Heilbronn 6913.486796013 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Mietpreisbremse unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Anja Katharina Gockenbach
aus 10 Bewertungen Sehr höflich (18.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Marina Spiertz
Rechtsanwältin Marina Spiertz
Rechtsanwaltskanzlei Spiertz, Tassilostr. 24 A, 82131 Gauting 7109.6884011392 km
Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Marina Spiertz gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Lippert
sehr gut
Rechtsanwältin Gabriele Lippert
NOLTE TRAUB LIPPERT Rechtsanwälte PartG, Kleine Johannisstr. 10, 20457 Hamburg 6720.1111024879 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Im Bereich Mietpreisbremse bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Gabriele Lippert
aus 86 Bewertungen Fünf Sterne für die kompetente, hervorragende Unterstützung und Beratung!!! Ich bin Frau Lippert für Ihre sehr … (03.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
sehr gut
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden 6801.2048121379 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
aus 139 Bewertungen Herr Cäsar-Preller wurde mir von einem Bauingenieur empfohlen und ich bin sehr dankbar für diese wertvolle Empfehlung. … (03.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Kimmig
Rechtsanwalt Martin Kimmig
Anwaltskanzlei Kimmig + Heubes, Turmstr. 37, 79539 Lörrach 6898.7771363246 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Martin Kimmig
aus 5 Bewertungen Schnelle Bearbeitung !!! (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Risse MDC Madrid
Rechtsanwältin Stefanie Risse MDC Madrid
Kanzlei Stefanie Risse, Am Stadtgraben 43, 48143 Münster 6662.6541412099 km
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Internationales Recht • Zivilprozessrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Stefanie Risse MDC Madrid hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Weyer
Kanzlei Klaus Weyer & Petra Weyer, Kaiserstr. 63, 63065 Offenbach am Main 6831.2879951729 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Im Bereich Mietpreisbremse bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Petra Weyer
(13.09.2022) Sie war sehr hilfsbereit
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Granzow
Rechtsanwalt Michael Granzow
Kanzlei Grummert + Repenning (PartmbB), Osterstraße 43, 32105 Bad Salzuflen 6724.3213198554 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Granzow vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse
aus 6 Bewertungen Herr Granzow hat mich kompetent beraten, und vor Gericht sehr geholfen. Danke sehr (06.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Patricia Remdt-Gräfenhan
Rechtsanwältin Patricia Remdt-Gräfenhan
Rechtsanwaltskanzlei Remdt, Ibenhainer Str. 27, 99880 Waltershausen 6898.6141692868 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht
Frau Rechtsanwältin Patricia Remdt-Gräfenhan bietet Rat und Unterstützung im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Faust
sehr gut
Rechtsanwalt Dirk Faust
Faust I Rechtsanwälte und Fachanwälte, Wermbachstraße 36-48, 63739 Aschaffenburg 6862.7604678598 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dirk Faust ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Mietpreisbremse
aus 16 Bewertungen Freundlich, kompetent und am Ende erfolgreich- gerne jederzeit wieder. (14.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Opdenberg
Kanzlei Thomas Opdenberg, Schleusenstraße 7, 63839 Kleinwallstadt 6869.4138863106 km
Fachanwalt Sozialrecht • Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Opdenberg bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Mietpreisbremse

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mietpreisbremse

Fragen und Antworten

  • Mietpreisbremse: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mietpreisbremse umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mietpreisbremse und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Mietpreisbremse: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mietpreisbremse sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Mietpreisbremse bezeichnet eine Gesetzesänderung im Mietrecht zur Begrenzung steigender Mieten auf dem Wohnungsmarkt. Dementsprechend hat die Mietpreisbremse für Mietverhältnisse, denen ein Gewerbemietvertrag zugrunde liegt, keine Bedeutung. Die Mietpreisbremse beschränkt dabei die zulässige Mieterhöhung bei der Neuvermietung von Wohnraum auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das soll ein weiteres ungebremstes Ansteigen der Mieten in Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten verhindern. Deren Mietsituation ist gekennzeichnet durch Wohnungsknappheit und unangemessen hohe Mieten für die breite Bevölkerung. Angespannte Wohnungsmärkte finden sich dabei typischerweise in Ballungsgebieten, Großstädten und Hochschulstädten.

Umsetzung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit, sondern nur für die Immobilienvermietung in Gebieten mit angespannter Wohnsituation. Laut geändertem Mietrecht werden diese Regionen mit Mietpreisbremse durch die Regierung des jeweiligen Bundeslandes per Rechtsverordnung ausgewiesen. Die Notwendigkeit einer Mietpreisbremse ist in dieser Rechtsgrundlage dabei entsprechend zu begründen. Davon Gebrauch gemacht hat unmittelbar nach Einführung der Mietpreisbremse im Juni 2015 zunächst nur Berlin. Mit Stand Januar 2016 gilt die Mietpreisbremse in bestimmten Kommunen folgender Bundesländer:

  • Hamburg (flächendeckend),
  • Bremen ohne Bremerhaven,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Baden-Württemberg,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Bayern,
  • Hessen,
  • Brandenburg

Weitere Bundesländer wie Thüringen planen 2016 die Einführung einer Mietpreisbremse bzw. änderten zwischenzeitlich die örtliche Geltung wie in Bayern.

Zeitliche Geltung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist nur als zeitlich beschränkte Maßnahme im Mietrecht angelegt. Sie soll steigende Mieten nur vorübergehend verhindern, bis zwischenzeitlich auf den Weg gebrachte Lösungen von Dauer wie die Schaffung neuen Wohnraums greifen. Insofern dürfen Gebiete nur für die Dauer von höchstens fünf Jahren einer Mietpreisbremse unterliegen. Die Länder haben dabei noch bis Ende 2020 die Möglichkeit, eine entsprechende Mietpreisbremsenverordnung in Kraft zu setzen.

Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis

Die ortsübliche Vergleichsmiete, die Grundlage für die zulässige Mieterhöhung bei der Mietpreisbremse ist, hatte für die Erhöhung der Miete bei einer Neuvermietung keine Bedeutung.

Vor Einführung der Mietpreisbremse regelte im Mietrecht bislang nur § 558 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wie weit Vermieter die Miete erhöhen dürfen – jedoch auf ein laufendes Mietverhältnis bezogen und nicht auf die Mieterhöhung infolge einer neuen Vermietung. Demnach dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Grundsätzlich darf die Miete dabei aber nicht mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Diese sogenannte Kappungsgrenze darf in Gebieten, in den die Versorgung mit Mietwohnungen besonders gefährdet ist, auf 15 Prozent herabgesetzt werden.

Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Grundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in einer Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinde vereinbart ist. In einem Rechtsstreit wird in der Regel ein Sachverständiger die ortsübliche Vergleichsmiete mittels Gutachten ermitteln, sofern weitere Quellen fehlen. In diesem Sinne gelten solche Mietspiegel und Mietdatenbank. Ein qualifizierter Mietspiegel genießt die Vermutung, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete richtig wiederspiegelt. Im Zweifelsfall ist die Vermutung zu widerlegen. Einfache Mietspiegel genießen diese nicht.

Mieterhöhung auch nach Neuvermietung begrenzt

Für den Fall, dass ein Vermieter eine Wohnung neu vermietet, spielte diese Beschränkung jedoch, bevor die Regeln zur Mietpreisbremse im Juni 2015 in Kraft traten, keine Rolle. Für danach erfolgende Mieterhöhungen regelt der infolgedessen neu geschaffene § 556d BGB bei der Wiedervermietung nun jedoch Folgendes: Schließt jemand einen Mietvertrag über Wohnraum ab, der in einem Gebiet mit geltender Mietpreisbremse liegt, darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete zu Beginn des Mietverhältnisses um höchstens 10 Prozent übersteigen. Demnach darf beispielsweise bei einer ortsüblichen Vergleichsmiete von 500 Euro die maximale Miete bei einer Neuvermietung 550 Euro (= 500 Euro + 10 Prozent) betragen – der Vermieter die Miete einem neuen Mieter gegenüber mithin nur noch um maximal 50 Euro erhöhen. Somit schränkt die Mietpreisbremse die Vertragsfreiheit von Vermietern entsprechend ein. Für bestimmte Situationen gelten jedoch Ausnahmen von der Mietpreisbremse.

Ausnahmen von der Mietpreisbremse

So hat die Einführung der Mietpreisbremse keinen Einfluss auf Mieten, die bereits vor Einführung der Mietpreisbremse über der ortsüblichen Vergleichsmiete lagen. Diese haben auch nach der Mietrechtsänderung durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz Bestand. Weitere Ausnahmen von der Mietpreisbremse regelt der ebenfalls neu eingeführte § 556f BGB. Folgende Wohnungen unterliegen demnach nicht der Mietpreisbremse:

  • Wohnungen, die erstmal nach dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet werden –Neubauten sind somit von der Mietpreisbremse ausgenommen.
  • Ebenfalls von der Mietpreisbremse ausgenommen ist die erste Vermietung zuvor umfassender modernisierter Wohnungen – hier gelten die Regeln zur Mieterhöhung nach Modernisierung gemäß § 559 BGB. Was den dazu erforderlichen Umfang der Modernisierung betrifft, nennt die Begründung des Gesetzentwurfs hierfür Investitionen in Höhe von etwa einem Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands und eine Wohnwertverbesserung in mehreren Bereichen.

Keine Mietpreisbremse gilt zudem in Sondermietverhältnissen nach § 549 Abs. 2 BGB. Zu diesen zählt möblierter Wohnraum, der Teil einer vom Vermieter bewohnten Wohnung ist, dringend benötigter sozialer Wohnraum und nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassener Wohnraum.

Besondere Mietpreisgestaltungen

Neben der Vergleichsmiete sind noch Staffelmiete und Indexmiete einigermaßen verbreitet. Mit Blick auf die Mietpreisbremse gilt bei diesen Formen der Mietpreisgestaltung Folgendes: Bei Vereinbarung einer Staffelmiete gilt die Mietpreisbremse für jede Mietstaffel im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit. Bei Indexmieten ist dagegen die vereinbarte Ausgangsmiete für die Mietpreisbremse relevant. Hieraus kann sich eine mögliche Umgehung der Mietpreisbremse ergeben. Das ist jedoch nicht ohne Risiken. Denn zum einen schließt die schriftlich zu vereinbarende Indexmiete weitere, von modernisierungsbedingten Mieterhöhungen abgesehen aus. Des Weiteren ist sie von der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes abhängig. In wirtschaftlich schwachen Zeiten mit niedriger Inflation kann das im Vergleich zu anderen Mietpreisgestaltungen gerade bei Immobilien in guten Mietlagen aber geringere Mieteinnahmen zur Folge haben.

Folgen bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse

Eine Verletzung der Vorschriften zur Mietpreisbremse hat nicht zur Folge, dass der Mietvertrag insgesamt unwirksam wird. Stattdessen erlangt lediglich der Mietbetrag keine Geltung, der die im Rahmen der Mietpreisbremse zulässige Mieterhöhung bei Neuvermietung übersteigt.

Mieter, die die erhöhte Miete bereits bezahlt haben, erhalten sie nicht automatisch zurück. Sie müssen sie stattdessen vom Vermieter zurückfordern. Das setzt zunächst eine schriftliche und qualifizierte – also eine etwa mit Verweis auf den geltenden Mietspiegel begründete – Rüge des Vermieters durch den Mieter voraus. Daneben kann der Mieter vom Vermieter Auskunft über Tatsachen verlangen, die er wie etwa die mit dem Vormieter vereinbarte Miete nicht ohne weiteres selbst in Erfahrung bringen kann. Auskunft über allgemein zugängliche Quellen wie Mietspiegel muss ein Vermieter dagegen nicht geben.

Keine Verwechslung mit Bestellerprinzip

Die Mietpreisbremse ist dabei nicht mit dem sogenannten Bestellerprinzip zu verwechseln. Dieses soll die bisherige Praxis bei der Wohnungsvermittlung, nach der vor allem Mieter die auch als Courtage bezeichnet Maklerprovision zahlten, beschneiden. Demnach sollen Makler ihre Provision bei erfolgreicher Vermittlung einer Wohnung nach dem Bestellerprinzip nur noch von dem verlangen können, der sie bestellt hat, in der Regel also vom Vermieter der Wohnung. Eine Umwälzung auf den Mieter durch entsprechende Gestaltung von Maklervertrag oder Mietvertrag ist unwirksam. Anders als die Mietpreisbremse gilt das Bestellerprinzip bundesweit und nicht nur in bestimmten Städten und Regionen.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Mietpreisbremse umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Mietpreisbremse besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.