64 Anwälte für Patentamt
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Patentamt
Fragen und Antworten
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Patentamt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Patentamt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Patentamt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Patentamt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Patentamt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen. -
Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:- Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
- Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
- Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
- Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
- Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
- Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
- Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
- Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
Das Patentamt - oder bessergesagt das Deutsche Patent- und Markenamt - ist eine Behörde, die dafür sorgt, dass geistiges Eigentum geschützt wird. So kann der Urheber eines Werks oder ein Erfinder beim Patentamt die Eintragung eines Schutzrechts - in Betracht kommen z. B. das Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, die Marke oder auch das Patent - beantragen. Hat das Patentamt etwa nach der Markenanmeldung oder der Patentanmeldung das jeweilige Schutzrecht gewährt, hat der Inhaber des Rechts das alleinige Nutzungsrecht an der Erfindung bzw. dem Werk. Die unerlaubte Nachahmung - umgangssprachlich auch Produktpiraterie genannt - hat dann zur Folge, dass der Rechteverletzer nicht nur mit einer Abmahnung und der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, sondern auch mit einer Forderung des Geschädigten auf Schadenersatz bzw. eine Nutzungsentschädigung oder sogar einem Strafverfahren rechnen muss.
Zu beachten ist jedoch, dass das Patentamt gewisse Schutzrechte auch gewährt, obwohl es zuvor nicht überprüft hat, ob die nötigen Voraussetzungen - z. B. Neuheit oder erfinderische Tätigkeit - vorliegen, sog. ungeprüfte Schutzrechte. Stellt sich also nach Erteilung des Schutzrechtes, wie etwa einem Gebrauchsmuster, heraus, dass ein Dritter davor bereits dieselbe Idee hat schützen lassen, so muss in einem Zivilprozess geklärt werden, wer tatsächlich den Anspruch auf Ideenschutz oder etwa Designschutz hat. Gegen das Patentamt können in diesem Fall aber keine Ansprüche geltend gemacht werden; es ist vielmehr Aufgabe des Antragstellers, die nötigen Voraussetzungen zur Erteilung eines Schutzrechtes zu prüfen.
Patentschutz oder der Schutz durch ein anderes Schutzrecht spielt vor allem im freien Wettbewerb eine große Rolle. Nicht nur kurz nach einer Firmengründung sollte ein Unternehmen seine Ideen beim Patentamt anmelden und absichern lassen. Schließlich kann es passieren, dass Mitbewerber die Idee „klauen" und eine Fälschung auf den Markt bringen. Der Erfinder kann dann aber noch Ansprüche aus dem Urheberrecht gegen den Konkurrenten geltend machen. Ferner spielt bei der Unternehmensbewertung, und damit verbunden einem Firmenverkauf, eine wichtige Rolle, ob das Unternehmen etwa Patentinhaber ist. Denn viele gute Ideen der Arbeitnehmer - hierbei muss aber stets das Arbeitnehmererfindungsgesetz beachtet werden - erhöhen den Innovationsfaktor und damit den Wert des Unternehmens.
Für die Erteilung eines Schutzrechts verlangt das Patentamt die Zahlung eines einmaligen Betrags. Außerdem erhebt das Patentamt für den Erhalt des Schutzrechtes eine jährliche Gebühr. Wer die Kosten nicht übernimmt, verliert also sein Schutzrecht.
Wer übrigens Patentanwalt werden möchte, kann sich beim Patentamt im Rechtsgebiet Gewerblicher Rechtsschutz fortbilden.
Wer seine Erfindung oder Idee nicht nur national, sondern auch international schützen lassen möchte, kann sich an das Europäische Patentamt wenden, und in beinahe 40 europäischen Staaten etwa ein Patent anmelden.
(VOI)
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