1.431 Anwälte für Produkthaftungsrecht

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Ulrich Jellentrup
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Jellentrup
SH Rechtsanwälte, Huyssenallee 52-56, 45128 Essen 6376.9595018147 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Beamtenrecht • Medizinrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Produkthaftungsrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Ulrich Jellentrup
(20.07.2022) Schnelle Rückmeldung.
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Scheffer
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Scheffer
Kanzlei Scheffer Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Holser Straße 20, 32257 Bünde 6440.887267105 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Herr Rechtsanwalt Peter Scheffer
aus 22 Bewertungen Ich habe eine Kündigung bekommen, wollte aber nicht vor Gericht. Herr Scheffer hat dann alles zügig und … (23.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Georg Lugert
Rechtsanwalt Dr. Georg Lugert
Das Beratungshaus, Dr. Karl Renner Promenade 10, 3100 St. Pölten, Österreich 7090.9183113667 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Georg Lugert bietet im Bereich Produkthaftungsrecht Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerhard H. Schmitz
Rechtsanwalt Gerhard H. Schmitz
Rechtsanwälte Schmitz & Kollegen, Essenbergerstr. 8, 47441 Moers 6353.5127958287 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Gerhard H. Schmitz ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Produkthaftungsrecht
(31.03.2011) Die Menschlichkeit, und die Kompetenz.
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Richter
Rechtsanwalt Kai Richter
bkr. Rechtsanwälte, Wedekindplatz 3, 30161 Hannover 6506.01984886 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Markenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Kai Richter im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 6 Bewertungen Ich habe mich nach kurzer Recherche im Internet intuitiv für Herrn Richter entschieden. Bereits nach dem ersten … (01.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard von Boehn
sehr gut
Kanzlei Bernhard von Boehn, Schiffgraben 20, 30159 Hannover 6506.4254877035 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arzthaftungsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Produkthaftungsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Bernhard von Boehn gerne zur Verfügung
aus 11 Bewertungen Herr Rechtsanwalt von Boehn hat mehr Sterne verdient.Leider kann ich hier nur fünf vergeben. Durch ihn wurde ich in … (03.09.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. iur. Otto Mahlknecht
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. iur. Otto Mahlknecht
Rechtsanwalt - Avvocato, Universitätsplatz, Sernesistraße, 34, Bozen, Italien 6903.564917955 km
Schnell, zuverlässig und kompetent - Ihr Rechtsanwalt in Italien
Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Vergaberecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. iur. Otto Mahlknecht hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 12 Bewertungen Dr. Otto Mahlknecht hat uns beim Kauf jüngst hervorragend beraten. Tolle Zusammenarbeit mit Architekten, Notar und … (28.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marius B. Gilsbach LL.M. (Medizinrecht)
sehr gut
Rechtsanwalt Marius B. Gilsbach LL.M. (Medizinrecht)
GILSBACH | Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht, Kaiserstr. 20, 44135 Dortmund 6403.4988589779 km
Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Marius B. Gilsbach LL.M. (Medizinrecht) ist Ihr Ansprechpartner für Produkthaftungsrecht
aus 72 Bewertungen Ich möchte mich noch mal herzlichst bedanken für die sehr nette, erliche und kompetente Beratung diese hat mir sehr … (07.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christopher Braun
sehr gut
Rechtsanwalt Christopher Braun
BRAUN Rechtsanwälte, Hagendornstraße 53, 20149 Hamburg 6465.8065317396 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Produkthaftungsrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Christopher Braun
aus 55 Bewertungen Ein Anwaltskanzlei die ich ohne Bedenken weiter empfehle. Sehr Nette kompetente Anwälte. Nehmen einen die Angst, … (02.07.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Keck
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Keck
Anwaltskanzlei Keck, Bahnhofstr. 14, 83278 Traunstein 6916.2391092471 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Herr Rechtsanwalt Christian Keck
aus 27 Bewertungen Ich kann allen positiven Bewertungsgebern nur zustimmen, dass die Kanzlei Keck absolut empfehlenswert ist. Mein Fall … (07.07.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Stein
sehr gut
Rechtsanwalt Dirk Stein
Rechtsanwälte Wittenberg und Kollegen, Drususallee 16-18, 41460 Neuss 6367.4866237739 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Produkthaftungsrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dirk Stein
aus 24 Bewertungen Meine Erfahrungen mit RA Dirk Stein aus der Abwicklung eines größeren Schadens(Abrechnung auf Totalschadenbasis) aus … (16.09.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Schreier
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Schreier
Rechtsanwaltskanzlei Schreier & Kollegen, Schäferstraße 61, 01067 Dresden 6816.2668546354 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Schreier bietet Rat und Unterstützung im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 50 Bewertungen professionelle Abwicklung, gute und regelmäßige Info über den Stand der Verhandlung! Fühlte mich sehr gut Vertreten! (14.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Strafverteidiger Gregor Samimi | Fachanwalt für Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Strafrecht
sehr gut
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Gregor Samimi | Fachanwalt für Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Strafrecht
Gregor Samimi Rechtsanwalt | Verkehrsrecht | Versicherungsrecht | Strafrecht | Berlin, Hortensienstraße (keine Besucheranschrift!) 12 A, 12203 Berlin 6720.1259495501 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt und Strafverteidiger Gregor Samimi | Fachanwalt für Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Strafrecht im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 391 Bewertungen Ich habe Hr. Samimi nie kennengelernt, ein tel. Kontakt erfolgte, sonst E mailverkehr. Vom persönlichen Erscheinen vor … (26.09.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nadin Baier
sehr gut
Rechtsanwältin Nadin Baier
Baier & Partner Rechtsanwälte Fachanwälte, Judengasse 3, 98574 Schmalkalden 6629.174053577 km
Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen. Sokrates
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Nadin Baier ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht gerne behilflich
aus 14 Bewertungen Vielen Dank nochmal an Frau RA Baier und das gesamte Kanzlei-Team. Kann ich uneingeschränkt weiterempfehlen! (06.09.2024)
Profil-Bild Advocate Irene Nikas-Theisen
Advocate Irene Nikas-Theisen
Nikas & Partners Anwaltsgesellschaft, A.Metaxa Ave 37, Athen 16674, Griechenland 8273.8879706061 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsanwältin Frau Advocate Irene Nikas-Theisen ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Produkthaftungsrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Joachim Pott
Rechtsanwalt Hans-Joachim Pott
Kanzlei Hans-Joachim Pott, Robert-Hanning-Str. 14, 33813 Oerlinghausen 6457.8847401785 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Hans-Joachim Pott
(09.12.2012) super beratung und rundum sehr zufrieden kann man einfach nur weiter empfehlen
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerd Klier
sehr gut
Rechtsanwalt Gerd Klier
Anwaltskanzlei Klier, Mierendorffstraße 16, 10589 Berlin 6716.164087437 km
Ihr freundlicher Fachanwalt zur fachkundigen Lösung Ihres Problems bei Kündigung und Abfindung im Arbeitsrecht, bei Durchsetzung der Rente wegen Erwerbsminderung, Grad der Behinderung und Merkzeichen
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Schwerbehindertenrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Gerd Klier unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 167 Bewertungen Nach dem ersten Besuch bin ich zufrieden (17.08.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Rübener
Rechtsanwältin Claudia Rübener
Rechtsanwalts- und Mediationskanzlei Claudia Rübener, Roonstraße 36a, 47169 Duisburg 6358.8302051602 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Schulrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Rübener bietet Rat und Unterstützung im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 6 Bewertungen Frau Rübener hat mir sehr beim Einordnen einer schwierigen Situation geholfen. Herzlichen Dank dafür. (19.11.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Weimann LL.M.
Anwaltskanzlei Weimann LL.M., Reitzensteinstr. 4, 45657 Recklinghausen 6381.1068396527 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Gabriele Weimann LL.M.
aus 6 Bewertungen Sie hat sich die Zeit genommen die notwendig war. Klar die Lage dagestellt. (21.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt & Notar René Varelmann
Rechtsanwalt & Notar René Varelmann
Kanzlei RechtEffizient - Rechtsanwälte Fachanwälte Notar, Wilhelmstraße 53, 49808 Lingen (Ems) 6349.3009892313 km
Unser Namen ist unser Anspruch: IM RECHT EFFIZIENT BERATEN...
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt & Notar René Varelmann im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 8 Bewertungen Im laufenden Prozess kann ich die Kanzlei bisher als sehr gut empfehlen. (21.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Xeniya Tikhonova
Rechtsanwältin Xeniya Tikhonova
Hammelstein Rechtsanwälte, Thomasstrasse 21, 47906 Kempen 6343.1276588929 km
Verkehrsrecht • Kaufrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Frau Rechtsanwältin Xeniya Tikhonova
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Tisch
Michael Tisch, Stresemannstr 13, 68165 Mannheim 6561.9975371729 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Produkthaftungsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Tisch gerne zur Verfügung
(18.05.2024) Sehr Gut.
Profil-Bild Rechtsanwalt Timo Pickhardt
Rechtsanwalt Timo Pickhardt
Rechtsanwälte Heinz und Pickhardt, Hindenburgstr. 24, 51643 Gummersbach 6431.4703096264 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Herr Rechtsanwalt Timo Pickhardt
(10.12.2020) Herr Pickhardt ist ein sehr professioneller Anwalt. Er ist sehr freundlich und bei Fragen immer hilfsbereit. Man kann …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens-Peter Thomsen
Rechtsanwalt Jens-Peter Thomsen
Rechtsanwälte Thomsen & Thomsen, Asamring 6, 94060 Pocking 6930.4841256213 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Jens-Peter Thomsen vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Produkthaftungsrecht

Fragen und Antworten

  • Produkthaftungsrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Produkthaftungsrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Produkthaftungsrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Produkthaftungsrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Produkthaftungsrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Im Produkthaftungsrecht lassen sich die Produkthaftung im engeren Sinne und die sogenannte Produzentenhaftung unterscheiden. Bei der Produkthaftung handelt es sich um die besondere Gefährdungshaftung eines Herstellers/Produzenten für Schäden, die durch seine fehlerhafte Ware entstanden sind. Die Produkthaftung ist spezialgesetzlich im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG von 1990) geregelt.

Neben dieser noch jungen Produkthaftung gibt es noch die sogenannte Produzentenhaftung, die von der Rechtsprechung aus dem allgemeinen Deliktsrecht (§§ 823 ff. Bürgerliches Gesetzbuch) entwickelt wurde als besondere Haftung für die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, als es das Produkthaftungsgesetz noch nicht gab.

Produkthaftung nach dem ProdHaftG und Produzentenhaftung nach den §§ 823 ff. BGB unterscheiden sich in ihren Voraussetzungen und sind nebeneinander anwendbar.

Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz

Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) beruht auf der Umsetzung einer EG-Richtlinie vom 25.07.1985. Das Produkthaftungsgesetz ist in Deutschland am 01.01.1990 in Kraft getreten und wird durch das am 1. Mai 2004 in Kraft getretene Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ergänzt.

Trotz der Umsetzung dieser Richtlinie gibt es innerhalb der EU keine einheitliche Kodifizierung des Produkthaftungsrechts. Dies kommt u.a. daher, dass die EG-Richtlinie seinerzeit verschiedene Optionen eröffnete, von denen die Einzelstaaten unterschiedlichen Gebrauch gemacht haben.

Produzent haftet unabhängig von Verschulden

Unter Produkthaftung (oft auch: Produzentenhaftung) versteht man die Schadensersatzhaftung des Herstellers einer Ware gegenüber Endabnehmern. Typischerweise besteht zwischen Hersteller und Endabnehmer kein Vertrag, weil die Ware über Zwischenhändler angeboten wird. Schäden, die durch die Fehlerhaftigkeit der Ware beim Endabnehmer entstehen (z.B. Verletzungen durch fehlerhaftes Spielzeug, Verenden von Tieren wegen fehlerhaftem Futter, Verletzung bei Seilbahnabsturz aufgrund Fehlkonstruktion der Seilträger) könnten dann gegenüber dem Hersteller nicht aus Gewährleistungsrecht, positiver Vertragsverletzung oder einem Vertrag zugunsten Dritter geltend gemacht werden.
Hier greift das Produkthaftungsgesetz ein und gewährt dem Geschädigten einen Schadensersatzanspruch für Sachschäden und Personenschäden, die ihm aufgrund des Fehlers am Produkt entstanden sind. Die Besonderheit: der Hersteller haftet unabhängig von seinem Verschulden in Form der Gefährdungshaftung.

Voraussetzung für eine Produkthaftung sind folglich:

  • ein Produkt im Sinne des ProdHaftG
  • ein Fehler an diesem Produkt
  • ein Sachschaden oder Körperschaden beim Endabnehmer
  • der Fehler ist die Ursache für den Schaden

Ob der Hersteller den Fehler verschuldet hat, ist irrelevant.

Davon zu unterscheiden ist das vertragliche Gewährleistungsrecht, welches einen Ausgleich für den Minderwert der Sache selbst gewährt. Ansprüche auf Ersatz oder Reparatur der fehlerhaften Ware ergeben sich daher ausschließlich aus dem allgemeinen Gewährleistungsrecht, d.h. immer zwischen Verkäufer und Käufer. In der Regel hat der Käufer also einen Gewährleistungsanspruch gegen seinen Verkäufer, nicht jedoch gegen den Hersteller.

Das (fehlerhafte) Produkt

Produkte im Sinne des Produkthaftungsgesetzes sind bewegliche Sachen und Elektrizität. Nicht dazu gehören landwirtschaftliche Erzeugnisse oder Jagderzeugnisse, welche noch keiner ersten Verarbeitung unterzogen worden sind.
Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es zum Zeitpunkt seines Inverkehrbringens nicht den berechtigten Sicherheitserwartungen entspricht, Bei den Sicherheitserwartungen sind alle Umstände zu berücksichtigen, insbesondere aber die Darbietung des Produkts (v.a. Werbung), der Gebrauch des Produkts, der zu erwarten ist und der Zeitpunkt seines Inverkehrbringens.

Schaden und Schadensursache

Als Schaden werden vom Produkthaftungsgesetz die Tötung oder Verletzung von Körper oder Gesundheit eines Menschen sowie die Sachbeschädigung erfasst. Bei Sachschäden sind jedoch nur solche gemeint, die nicht das Produkt selbst betreffen, sondern an anderen Sachen entstanden sind.
Der Fehler des Produkts muss außerdem kausal für den konkreten Schaden sein.

Haftungsausschluss

In einigen Fällen bleibt die Haftung des Herstellers jedoch ausgeschlossen:

  • fehlendes Inverkehrbringen des Produktes (z.B. bei Diebstahl)
  • Fehler ist erst nach dem Inverkehrbringen entstanden (durch unsachgemäße Reparatur)
  • Produkt ist nicht für den Verkauf hergestellt (nur Eigenbedarf)
  • Produkt entsprach zwingenden Rechtsvorschriften (nicht dazu gehören aber DIN-Normen oder VDE-Vorschriften)
  • Fehler konnte nach dem Stand von Technik und Wissenschaft zur Zeit des Inverkehrbringens nicht erkannt werden
  • das Teilprodukt eines Zulieferers war sich genommen fehlerfrei und der Fehler ist erst durch die Herstellung des Endprodukts entstanden

Haftungsbegrenzung und Verjährung

Die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Herstellers ist im Fall der Verletzung von Personen auf einen Höchstbetrag von 85 Millionen € begrenzt, unabhängig von der Zahl der Geschädigten.

Immaterielle Schadensersatzansprüche sind nach dem Produkthaftungsgesetz nicht vorgesehen( gemäß der EG-Richtlinie). Hierfür ist auf die allgemeinen Vorschriften des BGB zum Deliktsrecht zurückzugreifen, z.B. für Schmerzensgeldansprüche auf §§ 823, 253 Abs. 2 BGB).

Die Verjährung der Ansprüche tritt drei Jahre nach Kenntnis des Geschädigten von Fehler und Ersatzpflichtigem bzw. zehn Jahre nach Inverkehrbringen des Produkts ein.

Beispiele für Fehler im Rahmen der Produkthaftung:

  • Konstruktionsfehler: Fehler, die allen Produkten der gleichen Serie anhaften
  • Fabrikationsfehler: Produktfehler, die nur einzelne Stücke einer Serie betreffen (Ausnahme: sog. Ausreißer sind von der Haftung ausgenommen)
  • Instruktionsfehler: mangelhafte Gebrauchsanweisungen oder nicht ausreichende Warnungen vor gefahrbringenden Eigenschaften
  • Produktbeobachtungsfehler: beziehen sich auf bislang noch unbekannt gebliebene schädliche Eigenschaften, die erst nach Inverkehrbringen des Produkts bekannt werden
  • Organisationsverantwortung: Ausgestaltung der betrieblichen Organisation, damit Fehlerquellen entdeckt und beseitigt werden.

Wer haftet nach dem ProdHaftG?

Grundsätzlich gilt, dass der Hersteller gegenüber dem Endabnehmer für die von seinem Produkt verursachten Schäden einzustehen hat. Hersteller ist auch, wer nur einen Teil oder einen Grundstoff des Endprodukts hergestellt hat oder sich durch Kennzeichnung auf dem Produkt als Hersteller ausgibt.
Wird das Produkt in den EU-Raum eingeführt, so gilt auch der Importeur als Hersteller. Damit soll sichergestellt werden, dass der Geschädigte in jedem Fall einen Haftungsverpflichteten innerhalb der EU hat und nicht aufgrund des Auslandsimports schutzlos wird.
Sollte der Hersteller gar nicht festgestellt werden können, so haftet sogar der Lieferant dem Kunden nach dem ProdHaftG, es sei denn, er kann innerhalb eines Monats nachdem der Kunde ihn über seine Ansprüche informiert hat, den Hersteller oder Lieferanten/Importeur benennen, von dem er die Ware bezogen hat.

Soweit mehrere Hersteller oder Lieferanten für den Schaden haften, haften sie als Gesamtschuldner nebeneinander. Der Geschädigte kann sich also aussuchen, von wem er welchen Betrag der Schadenssummer verlangt.

Beweislast

Für den Fehler, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden trägt der Geschädigte die Beweislast. Wenn streitig ist, ob die Ersatzpflicht eventuell ausgeschlossen ist, so trägt der Hersteller die Beweislast dafür.

Haftung nach der Produzentenhaftung

Neben den speziellen Ansprüchen aus dem ProdHaftG können auch Ansprüche aus Vertrag oder unerlaubter Handlung (insb. Produzentenhaftung) bestehen. Bei den vertraglichen Ansprüchen ist insbesondere an das Gewährleistungsrecht zu denken, das z.B. Ersatz für das fehlerhafte Produkt selbst beinhaltet.

Etwaige Folgeschäden, die das fehlerhafte Produkt verursacht, wurden vor Einführung des ProdHaftG im Rahmen der allgemeinen deliktischen Haftung erfasst. Die Rechtsprechung hat im Rahmen des Deliktsrechts (§§ 823 ff. BGB) die sogenannte Produzentenhaftung entwickelt. Die Produzentenhaftung kann weiter gehen als die Produkthaftung, weil sie beispielsweise auch für Schäden an der fehlerhaften Sache selbst eintritt und es weder eine Haftungsgrenze noch eine Selbstbeteiligung gibt.

Der entscheidende Unterschied zur Produkthaftung nach ProdHaftG besteht in der Frage nach dem Verschulden. Während das ProdHaftG den Anspruch auf Schadensersatz auch dann gewährt, wenn der Hersteller den Fehler nicht verschuldet hat, ist Voraussetzung für die Produzentenhaftung das Verschulden des Herstellers.

Voraussetzungen der Produzentenhaftung

Die Produzentenhaftung leitet sich aus § 832 BGB ab. Der Hersteller/ist zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, wenn er ein Produkt herstellt und in Verkehr bringt, und dabei die wesentlichen Verkehrssicherungspflichten verletzt. Er muss die aus dem Produkt drohenden Gefahren möglichst gering halten. Ist das Produkt aufgrund seiner schuldhaften Verletzung von Verkehrssicherungspflichten fehlerhaft, so haftet er jedem, der typischerweise mit dem Gegenstand in Verbindung kommen kann, für den Schaden, der diesem durch das Produkt entsteht.

Vom Schadensersatz erfasst sind sowohl die Schäden an Körper, Gesundheit, Sachgegenständen oder anderen Rechtsgütern als auch der Schaden am Produkt selbst. Anders als bei der Produkthaftung gibt es hierbei jedoch keine Haftungsbegrenzung nach oben, es ist stets jedem einzelnen Geschädigten der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen.

Wer haftet aus Produzentenhaftung?

Alle Personen, die bei der Entstehung eines Fehlers ursächlich und schuldhaft beteiligt sind, haften als Gesamtschuldner, d. h. dem Geschädigten bleibt freigestellt, von wem er Schadensersatz verlangt.

Hinweis: Die Haftung gegenüber dem Geschädigten kann keinesfalls durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeschlossen werden.

Beweislast

Ein Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Geschädigter hat regelmäßig erhebliche Beweisschwierigkeiten, dem Hersteller bei Vorliegen eines fehlerhaften Produkts das Verschulden nachzuweisen, da er keinen Einblick in die internen Produktionsabläufe und -Organisation hat. Zu seiner Erleichterung wird daher eine sog. Beweislastumkehr vorgenommen, d.h. wenn der Beschädigte darlegt, dass das fehlerhafte Produkt zu seinem nachgewiesenen Schaden geführt hat, muss der Hersteller seine Schuldlosigkeit am Vorliegen des Fehlers beweisen – anderenfalls trifft ihn die Haftung.

(WEI)

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