4.278 Anwälte für Revision | Seite 175

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Profil-Bild Rechtsanwalt Heiko Posiege
sehr gut
Rechtsanwalt Heiko Posiege
Rechtsanwälte und Fachanwälte Posiege & Scholz, Große Ritterstr. 27, 06217 Merseburg 6958,7 km
Wer um sein Recht kämpft, kann gewinnen ! Wer nicht um sein Recht kämpft, hat bereits verloren.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Sozialrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Heiko Posiege im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
aus 190 Bewertungen Sehr effektiv, kompetent und Verständnis für die Probleme. Hohes Maß an Menschlichkeit. Sehr zu empfehlen. (05.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Benedikt Klas LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Benedikt Klas LL.M.
Fächerstadt Rechtsanwälte Klas & Dr. Schmidt Partnerschaft mbB, Karlstraße 126, 76137 Karlsruhe 6869,1 km
Fachanwalt IT-Recht • Strafrecht • Datenschutzrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Benedikt Klas LL.M.
aus 47 Bewertungen Ich kann Herrn Klas im IT-Recht uneingeschränkt empfehlen. Er ist super kompetent und hat mir erstklassig geholfen. … (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sigurd Fabig
Rechtsanwalt Sigurd Fabig
Dres. jur. Andresen und Kollegen, Brinckmannstr. 13, 25813 Husum 6617,5 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Sigurd Fabig für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
aus 6 Bewertungen Die beste Rechtsanwalt H.Fabig Dankeschön (07.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Torstein Grunert
Rechtsanwalt Torstein Grunert
Rechtsanwälte Weiss & Grunert Partnerschaftsgesellschaft, Dreifaltigkeitsplatz 176, 84028 Landshut 7132,0 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Torstein Grunert
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Thorsten Hatwig
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Thorsten Hatwig
Dr. Böse & Partner mbB, Seelhorststraße 24, 30175 Hannover 6768,9 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Werkvertragsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt und Notar Thorsten Hatwig - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
aus 47 Bewertungen Herr Hatwig hat den übernommenen Fall zu dem bestmöglichen Ergebnis geführt. Ich hatte keinerlei Bedenken und fühlte … (17.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Disch
Rechtsanwalt Andreas Disch
Kanzlei Andreas Disch, Von-Emmich-Straße 4, 78467 Konstanz 6993,5 km
Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Andreas Disch
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Breyer
sehr gut
Kanzlei Wolfgang Breyer, Dorflage 24, 38126 Braunschweig 6825,5 km
Familienrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Wolfgang Breyer
aus 22 Bewertungen Herr Breyer hat sich zeitnahe zurückgemeldet, Es gab einen Termin zur Dokumentationseinsicht + Beratung. Wirkte sehr … (21.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Radowsky
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Radowsky
Rechtsanwaltskanzlei Martin Radowsky, Delitzscher Str. 15, 04129 Leipzig 6981,3 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Martin Radowsky im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
aus 437 Bewertungen Herr Radowsky ist ein Anwalt, der die zwischenmenschliche Beziehung sehr schnell aufbaut. Kein Anwalt im Armani Anzug. … (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt, FA StrafR Matthias Ganser
sehr gut
Rechtsanwalt, FA StrafR Matthias Ganser
Anwaltskanzlei Matthias Ganser, Oeder Weg 52-54, 60318 Frankfurt am Main 6825,5 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt, FA StrafR Matthias Ganser ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
aus 28 Bewertungen Herr Ganser ist sehr guter Anwalt, Professionell, hielfsbreit und ich bin sehr dankbar für eine tolle Beratung damit … (15.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Albrecht
Rechtsanwalt Thomas Albrecht
Kanzlei Thomas Albrecht, Mindelweg 3, 89343 Jettingen-Scheppach 7032,3 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Albrecht
(08.03.2020) Herr RA Albrecht hat mich in einem Vergleich zu einem Erbfall absolut korrekt und mit viel juristischer Erfahrung …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Schulz
Herr Rechtsanwalt Michael Schulz, Rubensweg 2, 30900 Wedemark 6760,6 km
Strafrecht • Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Schulz ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
(28.10.2021) großes wissend sowie gut erreichbar und dabei immer sehr kompetent bei der Sache.
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Bleidießel
Rechtsanwalt Martin Bleidießel
Kanzlei Martin Bleidießel, Georgenstraße 36, 03130 Spremberg 7086,9 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • VerwaltungsrechtStrafrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Martin Bleidießel ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
(05.04.2024) Sehr guter Anwalt. Schnell, Kompetent, Freundlich.
Profil-Bild Rechtsanwalt Axel Dammer
sehr gut
Rechtsanwalt Axel Dammer
Rechtsanwälte Boyxen, Berge, Dammer, Am Amtsgericht 2, 41334 Nettetal 6614,0 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Axel Dammer unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 29 Bewertungen Herr Dammer, hat mein bei einem EBay-Dreieckbetrug erlangtes Geld, wieder zurückgeholt. Kommunikation per Mail lief … (10.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Werner Weber
Kanzlei Werner Weber, Lindestr. 6, 97469 Gochsheim 6930,5 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Werner Weber ist Ihr Ansprechpartner für Revision
(28.04.2023) freundlich,schnell,profi,sachlich
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Lösche
Rechtsanwalt Andreas Lösche
Rechtsanwaltskanzlei Rockenstein • Lösche & Kollegen | Rechtsanwälte • Fachanwälte, Emailfabrikstraße 12, 92224 Amberg 7061,0 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Andreas Lösche
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Kunath
Rechtsanwalt Christian Kunath
Kunath & Kollegen, Elisabethenstr. 17, 64283 Darmstadt 6837,4 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Kunath im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
aus 7 Bewertungen Ich habe Herrn Kunath viel zu verdanken. Ich habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt und fand die Hilfe, die ich … (26.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Lea Comans
sehr gut
Rechtsanwältin Lea Comans
Grawert PartmbB Rechtsanwälte, Monbijouplatz 12, 10178 Berlin 6974,5 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Schulrecht
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Lea Comans
aus 89 Bewertungen Wir möchten Frau Comans an dieser Stelle nochmals ausdrücklich danken und betonen,wie froh wir sind durch die … (14.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Melzer
Rechtsanwältin Tanja Melzer
Kanzlei Tanja Melzer, Am Kropsbach 5, 67487 Maikammer 6835,7 km
Strafrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Tanja Melzer gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Sehr geehrte Frau Melzer, Ich möchte mich herzlich für Ihre effektive Unterstützung in der Angelegenheit bedanken. … (17.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Maurice Gutgesell
Rechtsanwalt Maurice Gutgesell
Keen Law Rechtsanwalts GmbH, Märkisches Ufer 38/40, 10179 Berlin 6975,8 km
Wir sind wirklich Anwalts Liebling.
Zivilprozessrecht • Versicherungsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Maurice Gutgesell hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
(27.02.2024) Herr Guthgesell hat auf meine Rechtsfrage schnell und vor allem fachkundig geantwortet. Vielen lieben Dank für Ihre …
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Müller-Herr
Kanzlei Daniela Müller-Herr, Caldenhofer Weg 117, 59063 Hamm 6690,6 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Daniela Müller-Herr
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Nakonz
Rechtsanwaltskanzlei Sandra Nakonz, August-Bebel-Str. 87, 03046 Cottbus 7072,9 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Sandra Nakonz im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
aus 5 Bewertungen Sehr fachkompetente und hilfreiche Beratung. Redet Klartext. (29.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane Tölke
Rechtsanwältin Christiane Tölke
Rechtsanwaltskanzlei Tölke, Füchteler Str. 28, 49377 Vechta 6663,1 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Christiane Tölke bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
(10.08.2017) Ich war zum ersten mal bei Frau Tölke und muss sagen, dass ich absolut zufrieden bin. Neben dem Super-Ergebnis …
Profil-Bild Rechtsanwältin Amelie Mäckmann LL.M.
Rechtsanwaltskanzlei Mäckmann, Bongardstraße 2, 44787 Bochum 6662,8 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Amelie Mäckmann LL.M. – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Revision
(13.10.2023) Ich wurde bei meinem Problem (OWiG-Verfahren) fachlich sehr kompetent beraten. Die Kommunikation zwischen mir und Frau …
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Bardenheier
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Rechtsanwaltskanzlei Bardenheier, Stresemannstr. 40, 08523 Plauen 7016,6 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Bardenheier - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
aus 18 Bewertungen Sehr schnelle und fachlich kompetente Beratung bei einer Frage zum Arbeitsrecht. Es konnte alles zügig geklärt und zur … (10.08.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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