4.273 Anwälte für Revision | Seite 2

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Profil-Bild Rechtsanwalt Fabian Conrad
sehr gut
Rechtsanwalt Fabian Conrad
Fabian Conrad Rechtsanwalt, Bloherfelder Straße 129, 26129 Oldenburg (Oldenburg) 6634.6395762848 km
Strafverteidigung ist Kampf!
Strafrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Fabian Conrad ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
aus 88 Bewertungen Sehr nett nimmt ein die Sorgen bzw Unsicherheit weg beruhig ein sehr schnell und hat seine Arbeit sehr gut gemacht ich … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Neuber
Rechtsanwalt Jörg Neuber
BSKP Dr. Broll · Schmitt · Kaufmann & Partner, Uhlichstraße 13, 09112 Chemnitz 7043.0245159571 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jörg Neuber
aus 5 Bewertungen Aus einer sehr schwierigen Lebenssituation heraus habe ich mich an Herrn Rechtsanwalt Jörg Neuber gewandt. Der … (14.09.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Romanus Schlemm
sehr gut
Rechtsanwalt Romanus Schlemm
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Romanus Schlemm, Am Leitz - Park 4, 35578 Wetzlar 6793.157857614 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Romanus Schlemm ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
aus 586 Bewertungen Super Freundlich und Hilfsbereit, Schnell in Bearbeitung bzw. Abwicklung der Vorgänge. Erklärt Problematiken von … (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Erler
sehr gut
Rechtsanwalt Markus Erler
Kanzlei Rath Uhlmann, Gerichtsweg 28, 04103 Leipzig 6983.6081040888 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Zivilrecht • Öffentliches Baurecht • Allgemeines Vertragsrecht • Verwaltungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Erler im Bereich Revision bietet Beratung und Vertretung
aus 90 Bewertungen Auftrag on hold (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Sauter
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Sauter
Strafverteidigerbüro Wuppertal, Ehrenhainstr. 1, 42329 Wuppertal 6667.2696251708 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Migrationsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Sauter bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
aus 27 Bewertungen Es war eine gute Beratung und wir werden weiter zusammenarbeiten bei der Durchführung seiner Empfehlung. (03.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Karin Merkel
Kanzlei Dr. Karin Merkel, Marktstraße 10, 65183 Wiesbaden 6800.3395300865 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Medizinrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Dr. Karin Merkel
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Schönhofer
Kanzlei Christoph Schönhofer, Cranachweg 1, 93051 Regensburg 7098.7636412033 km
Fachanwalt Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Christoph Schönhofer
Profil-Bild Rechtsanwältin Annika Bella
Rechtsanwältin Annika Bella, Weiße Mauer 6, 06217 Merseburg 6958.301202153 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Annika Bella hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 8 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Bella hat mich schnell und sehr gut Beraten. Ich kann sie nur weiter empfehlen. Vielen Dank (20.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Reinhard Jantos
Rechtsanwalt Reinhard Jantos
Kanzlei Reinhard Jantos, Ludwigstr. 9, 35510 Butzbach 6807.8029855426 km
Strafrecht • Arbeitsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Reinhard Jantos gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Schmauser
Kanzlei Goller & Schmauser, Kronacher Str. 29, 96215 Lichtenfels 6971.5972642363 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Peter Schmauser
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Labisch
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Labisch
LABISCH | Kanzlei für Arbeitsrecht Rechts- & Fachanwälte PartG mbB, Wormser Straße 15, 55130 Mainz 6809.0111540356 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Frank Labisch gerne zur Verfügung
aus 292 Bewertungen Vertreten durch Frau Gresch, wurde mein Rechtsanliegen sehr schnell gelöst. Ich habe immer umgehend Rückmeldung … (25.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Leopold Moritz Haenel
Rechtsanwalt Leopold Moritz Haenel
Rechtsrat an der Mosel: Kanzlei für Zivil-, Staats- und Verwaltungsrecht, Wolfer Weg 2, 56841 Traben-Trarbach 6736.5687493253 km
Internationales Recht • Verwaltungsrecht • Vergaberecht • Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Agrarrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Leopold Moritz Haenel bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
aus 7 Bewertungen Sehr nett und löst die Probleme sofort (07.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Enno Düe
sehr gut
Rechtsanwalt Enno Düe
Bernsdorf & Duee Rechtsanwälte, Käthe-Kollwitz-Straße 54, 04109 Leipzig 6981.4209830528 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Herr Rechtsanwalt Enno Düe ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
aus 13 Bewertungen Mein Name ist nexhat bajrami und ich lebe seit ca 10 Jahren in Deutschland. Ich leide seit meiner Kindheit an einer … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Gesierich
Rechtsanwalt Stephan Gesierich
Piehler | Gesierich | Hammerl - Rechtsanwälte und Fachanwälte, Bahnhofstr. 8, 92648 Vohenstrauß 7079.4892624162 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Gesierich vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
(27.05.2020) Beratung und Service sehr gut
Profil-Bild Rechtsanwalt Mark Hirschmann
Hirschmann Rechtsanwalt, Scheunenhofstraße 2, 01097 Dresden 7079.9760165177 km
Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Beamtenrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Mark Hirschmann
Profil-Bild Rechtsanwalt Werner Jonathan C. Vanghel
Kanzlei Vanghel, Wallerfanger Str. 18, 66740 Saarlouis 6747.3979993114 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Werner Jonathan C. Vanghel
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Dr. jur. Tobias Lubitz - Dozent
LUBITZ WARNTJEN Rechtsanwälte, Kurfürstendamm 171-172, 10707 Berlin 6970.5757975497 km
Fachanwalt Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Dr. jur. Tobias Lubitz - Dozent vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Hatlé Ass. Dipl.-Jur
Rechtsanwalt Frank Hatlé Ass. Dipl.-Jur
Hatlé & Westkamp Fachkanzlei für Strafrecht, Mittelstraße 12-14, 50672 Köln 6674.2414321415 km
Fachanwalt Strafrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Frank Hatlé Ass. Dipl.-Jur gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Lindner
Rechtsanwalt Frank Lindner
Kanzlei Frank Lindner, Zu den Gärten 10, 52355 Düren 6653.4933788002 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Frank Lindner für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
aus 7 Bewertungen Schneller Termin. Gute Beratung (11.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Chantal Viviane Roth
Rechtsanwältin Chantal Viviane Roth
CVR Rechtsanwältin, Bahnhofstraße 9, 94032 Passau 7210.6345236705 km
Zivilrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • IT-Recht • eBay & Recht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Chantal Viviane Roth
(07.11.2023) Meine Frau und ich, haben bei Frau Roth unsere nach Nachlassverwaltung in Auftrag gegeben und fühlen uns sehr gut …
Profil-Bild Rechtsanwalt+Strafverteidiger Markus Chilcott
Chilcott Rechtsanwälte, Hopfenstr. 1D, 24114 Kiel 6687.4653972085 km
Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt+Strafverteidiger Markus Chilcott
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Fink
sehr gut
Kanzlei Stefan Fink, Frankfurter Str. 90, 61118 Bad Vilbel 6825.9021934897 km
Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Stefan Fink
aus 14 Bewertungen Fühlte mich sehr gut beraten. (19.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Zavadil
Rechtsanwalt Thomas Zavadil
Kanzlei Thomas Zavadil, Oberkainaer Straße 25, 02625 Bautzen 7114.5267499348 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Thomas Zavadil
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Keil
Rechtsanwalt Klaus Keil
Anwaltskanzlei Klaus Keil, Untere Hauptstraße 24, 78532 Tuttlingen 6952.7601415132 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Keil ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
(19.04.2024) Ich möchte Ihnen meinen aufrichtigen Dank für Ihre hervorragende Vertretung aussprechen. Ihre Professionalität, Ihr …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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