4.268 Anwälte für Revision | Seite 4

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Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Rhode
Rechtsanwalt Daniel Rhode
Kanzlei Daniel Rhode, Josefplatz 8, 40227 Düsseldorf 6651.1774531626 km
Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Rhode vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Lukassek
Rechtsanwältin Katja Lukassek
Rechtsanwälte Reddemann, Huthoff, Sämann und Partner, Herzlia-Allee 105, 45770 Marl 6647.3327769404 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Katja Lukassek vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
(14.09.2023) Sehr kompetente Beratung,jeder auch die kleinste Frage würde Ausführung geantwortet! Empfehlung wirklich wert😘
Profil-Bild Rechtsanwalt Lawrence Desnizza
Rechtsanwalt Lawrence Desnizza
Prof. Dr. Streich & Partner | Rechtsanwälte, Eichendorffstraße 14, 10115 Berlin 6973.2969435084 km
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Lawrence Desnizza ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
(28.07.2022) Nettes und kompetentes Telefonat. Vielen Dank
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thomas Etzel
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Thomas Etzel
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Etzel, Goethestr. 68, 80336 München 7118.5540330249 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Etzel
aus 41 Bewertungen Seit dem Telefonat geht es mir besser ! (29.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Lindner
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Lindner
SALEO Rechtsanwälte PartGmbB, Erich-Ollenhauer-Straße 24a, 61440 Oberursel (Taunus) 6814.4319341893 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Frank Lindner bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
aus 149 Bewertungen Er hat mich in einem Verkehrsrecht Thema vertreten, gut beraten und den Fall zu einem positiven Ergebnis geführt. … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Meder
sehr gut
Kanzlei Rausch • Meder • Münchmeier, Gotengasse 7, 97070 Würzburg 6921.2599062849 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • VerwaltungsrechtStrafrecht • Beamtenrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Meder ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
aus 19 Bewertungen Herr RA Meder hat mich in meinem Fall hervorragend von Anfang bis Ende meines Disziplinarverfahrens begleitet und am … (15.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ijaz Chaudhry
Rechtsanwalt Ijaz Chaudhry
Rechtsanwalt Ijaz Chaudhry, Mainzer Landstr. 107, 60329 Frankfurt am Main 6824.8695397183 km
Fachanwalt Migrationsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Herr Rechtsanwalt Ijaz Chaudhry bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
(06.12.2019) Herr Rechtsanwalt Chaudhry hat meine Familie gerettet. Mein Mann sollte abgeschoben werden. Ich rief Herr Chaudhry an …
Profil-Bild Rechtsanwalt Riza Giray Tuna
Rechtsanwalt Riza Giray Tuna
Kanzlei Riza Giray Tuna, Hailerer Straße 16, 63571 Gelnhausen 6852.830747845 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Riza Giray Tuna ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
aus 6 Bewertungen Sehr gute Anwalt 👍👍 (03.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Sascha Böttner
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Sascha Böttner
Anwaltskanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger, Colonnaden 104, 20354 Hamburg 6719.4550024259 km
Fachanwalt Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dr. Sascha Böttner
aus 107 Bewertungen Dr. Böttner ist ruhig, sachlich und überzeugt mit Kompetenz, soweit ich das überhaupt beurteilen kann. Auch hier … (07.02.2024)
Profil-Bild 德国华人律师 中文法律咨询 魏律师 Rechtsanwalt Wei Wei
sehr gut
德国华人律师 中文法律咨询 魏律师 Rechtsanwalt Wei Wei
Kanzlei TANNEN & WOLKEN 松云慧诚律师事务所 微信 o89798 网页 www.attorney-hd.de, Hauptstraße 118, 68535 Edingen-Neckarhausen 6857.8639793995 km
魏伟律师毕业于德国海德堡大学,是德国执业律师,德国律师协会成员,德国华人法律协会成员。可以在全德国范围内为您提供中文母语法律咨询和出庭服务,让复杂的法律条文和陌生的语言不再是捍卫您权益的障碍!
Arbeitsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Verwaltungsrecht
Herr 德国华人律师 中文法律咨询 魏律师 Rechtsanwalt Wei Wei bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
aus 16 Bewertungen Sehr gut und nett viel hilfreich besonders gut bei deutsche chinesische Beratung 价格公道,咨询耐心,反馈及时,非常推荐, (29.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcus C. Jend
Kanzlei Marcus C. Jend, Strandbaddamm 1a, 22880 Wedel 6701.7820919037 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Herr Rechtsanwalt Marcus C. Jend - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
(12.04.2022) sehr zufrieden, antwortete ausführlich auf alle Fragen, gab zusätzliche Tipps, jederzeit ein empfehlenswerter Anwalt. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Bernhard Hofer
sehr gut
Rechtsanwalt Mag. Bernhard Hofer, Rotenturmstraße 12/6, 1010 Wien, Österreich 7412.3995967992 km
Unterm Strich. Gut verhandelt.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Mag. Bernhard Hofer ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
aus 17 Bewertungen Herr Mag. Hofer hat sich rasch zurückgemeldet und ich musste nicht lange auf einen Termin warten. Das Erstgespräch war … (19.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Gunnar Cordes
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Gunnar Cordes
CHS Rechtsanwälte - Fachanwälte für Strafrecht, Ostenhellweg 27 / 29, 44135 Dortmund 6676.5754841225 km
"Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben." Hans Dahs
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Jens Gunnar Cordes ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
aus 37 Bewertungen Ein Anwalt der verständlich erklärt und Bock auf seinen Job hat und für seinen Mandanten ist (23.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Max Matusewicz
Rechtsanwalt Max Matusewicz
Rechtsanwalt & Strafverteidiger Max Matusewicz, Münchener Straße 9, 60329 Frankfurt am Main 6825.6795493903 km
Hochqualifiziert | Engagiert | Diskret | Menschlich
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Max Matusewicz gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen Schnelle und unkomplizierte Beratung. (06.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Kläner
sehr gut
Rechtsanwalt Tobias Kläner
Kläner Rechtsanwälte Tobias Kläner & Nils Roreger Rechtsanwaltsgesellschaft bürgerlichen Rechts, Mainzer Str. 73 a, 56068 Koblenz 6745.8161442384 km
Strafrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Tobias Kläner hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 59 Bewertungen Wir sind bereits seit mehreren Jahren Kunde und sind seither sehr zufrieden mit der Beratung und der Umsetzung der … (18.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Beckmann-Koßmann
sehr gut
Rechtsanwältin Sabine Beckmann-Koßmann
Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Loebensteinstraße 26, 30175 Hannover 6768.9360961812 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Sabine Beckmann-Koßmann unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 25 Bewertungen Without her help, I wouldn't be able to work as a teacher in Germany. (20.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Hess
gut
Kanzlei Roland Hess, Werderstr. 57, 79379 Müllheim 6885.8147774087 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Roland Hess - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
aus 16 Bewertungen Gute Erfahrungen gemacht ,freundlich und Kompetent (15.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Jonas Hennig
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. jur. Jonas Hennig
H/T Defensio Strafverteidiger, Vorsetzen 35, 20459 Hamburg 6719.4471586389 km
Strafverteidigung bundesweit.
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Jonas Hennig ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
aus 10 Bewertungen Ich habe schon mit einigen Anwälten als Rechtsvertreter in meinem Leben zu tun gehabt. Dr. Hennig sticht dabei mit … (16.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Luft
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Luft
Kanzlei Luft, Stephensonstraße 24-26, 14482 Potsdam 6964.7313851782 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Martin Luft
aus 53 Bewertungen Die Kanzlei Luft übernahm schnell unseren Fall und erklärte uns jeden einzelnen Schritt. Unsere Ängste wurden ernst … (10.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hermann Kaufmann
sehr gut
Rechtsanwalt Hermann Kaufmann
Rechtsanwalt Hermann Kaufmann | Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht | Insolvenzrecht und Baurecht, Heilbronnstraße 2, 28832 Achim 6692.3546879683 km
Es ist mir wichtig, dass Sie sich gut aufgehoben und betreut fühlen, Service und Erfolg in der Sache haben oberste Priorität.
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Steuerrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Hermann Kaufmann
aus 138 Bewertungen Eine verzwickte Mietangelegenheit hat Herr Martínez mit Sachverstand und Diplomatie einem guten Ende zugeführt. … (10.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Winter
Rechtsanwalt Stefan Winter
Rocke, Winter, Bachmor Rechtsanwälte, Amsinckstr. 41, 20097 Hamburg 6721.4645580843 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • VerwaltungsrechtStrafrecht • Jagdrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Stefan Winter
aus 5 Bewertungen Herr Winter gibt konstruktive Ratschläge und ich schätze seine Arbeit sehr. Hohe Fachkompetenz und man bekommt … (14.02.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Arneth
sehr gut
Rechtsanwältin Sabine Arneth
Anwaltskanzlei Corinna Wehran-ltschert - Sabine Arneth, Clemensstr. 26-30, 56068 Koblenz 6745.2638231043 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Opferhilfe
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Sabine Arneth
aus 10 Bewertungen Wir hatten ein Problem mit unserem Vermieter, aber Frau Arneth hat uns die Angst genommen. Wir fühlen uns sehr gut … (13.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ekkehard Foth
Rechtsanwalt Ekkehard Foth
Kanzlei Ekkehard Foth, Schützenstr. 13, 70182 Stuttgart 6931.5310178723 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Ekkehard Foth ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
(18.08.2021) Vielen Dank für die Bereitschaft zur Vertretung und das dadurch erzielte gute Ergebnis
Profil-Bild Rechtsanwältin Elisabeth Hößler
Rechtsanwältin Elisabeth Hößler
Strafverteidigerkanzlei Georg Zengerle, Oberer Quellweg 13, 89407 Dillingen an der Donau 7025.0542545508 km
Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Elisabeth Hößler vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
(21.11.2023) Frau Hößler ist eine super nette und freundliche Anwältin. Sie hat mich sehr unterstützt und mir geholfen

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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