4.270 Anwälte für Revision | Seite 8

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Profil-Bild Rechtsanwältin Sibylle von Bethusy-Huc
sehr gut
Rechtsanwältin Sibylle von Bethusy-Huc
Kanzlei von Bethusy-Huc, Rüschhausweg 186, 48161 Münster 6658.4104584677 km
Fachanwältin Familienrecht • Strafrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Sibylle von Bethusy-Huc hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 14 Bewertungen Danke für die prompte Erledigung! (01.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Sennekamp
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Sennekamp
Nonnenmacher Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Wendtstr. 17, 76185 Karlsruhe 6867.0177214932 km
Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen (Hermann Hesse)
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Verfassungsrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Peter Sennekamp für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
aus 11 Bewertungen sehr positive Erfahrung. sehr kurze Antwortzeiten, sehr verständliche Erläuterungen - Herr Sennekamp ist vorbehaltslos … (30.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Philipp Horrer
sehr gut
H2W Strafrecht Halbritter Horrer Wehner, Schlüterstraße 54, 10629 Berlin 6970.8154887469 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Philipp Horrer ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
aus 70 Bewertungen Dr. Horrer war nicht nur kompetent sondern hat uns auch erfolgreich vertreten. Besten Dank! (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus-D. Fröhlich
Rechtsanwalt Klaus-D. Fröhlich
Kanzlei-Fröhlich, Hainbuchenstr. 2, 13465 Berlin 6960.8147566867 km
Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Beamtenrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Klaus-D. Fröhlich
(27.10.2020) Antwort kam
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Hindelang FA Strafrecht
sehr gut
Rechtsanwalt Klaus Hindelang FA Strafrecht
DJS&G Fachanwälte, Kölner Straße 2, 50226 Frechen 6667.6789671716 km
Persönlich für die Rechte meines Mandanten!
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Im Bereich Revision bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Klaus Hindelang FA Strafrecht
aus 120 Bewertungen Herr Hindelang hat mich in meiner Angelegenheit hervorragend beraten, unterstützt und mir erstklassig weitergeholfen. … (06.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Hansen
Rechtsanwalt Frank Hansen
Hansen & Münch, Pelzerstraße 5, 20095 Hamburg 6720.1810967048 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Frank Hansen
(24.06.2021) Herr Hansen hat sehr schnell geantwortet und sich in kürzester Zeit mit meinem Fall auseinandergesetzt und hat …
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Wittemann
Rechtsanwalt Stephan Wittemann
Wenzel, Binder & Wittemann, Neuer Markt 31, 53340 Meckenheim 6696.4112052018 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Stephan Wittemann
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Gregor Rose
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Gregor Rose
Dr. Rose Rechtsanwälte, Neuhauser Straße 3 a, 80331 München 7118.9324404531 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Gregor Rose ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
aus 108 Bewertungen Einfach TOP. Für mich bester Strafverteidiger Münchens. (04.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Ohlendorf
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Ohlendorf
Anwaltskanzlei Welz, Tribseer Damm 77, 18439 Stralsund 6855.1489188381 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Beamtenrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Michael Ohlendorf ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
aus 99 Bewertungen Würde ich jederzeit weiterempfehlen. Herr Ohlendorf ist kompetent zügig und freundlich (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina C. Fränkel
sehr gut
Rechtsanwältin Martina C. Fränkel
MCF Rechtsanwaltskanzlei, Christophstraße 3, 70178 Stuttgart 6931.1229088163 km
Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Frau Rechtsanwältin Martina C. Fränkel
aus 67 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Fränkel hat uns mit ihrem fachlichen Wissen sowie ihrem hohen Engagement und kompetenter Beratung … (23.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Benedikt A. Stehle
sehr gut
Rechtsanwalt Benedikt A. Stehle
Rechtsanwaltskanzlei Benedikt A. Stehle, Nymphenburger Str. 38, 80335 München 7117.0457299876 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Benedikt A. Stehle
aus 71 Bewertungen Herr Stehle ist mit Abstand der beste Anwalt den ich kenne. Sehr nett, sehr kompetent und sehr professionell. Ich kann … (31.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Fanny Schmidt
Rechtsanwältin Fanny Schmidt
Rechtsanwälte Schmidt & May, Lauterbachstr. 5, 01796 Pirna 7097.0537300328 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Fanny Schmidt ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Axel Höper
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Axel Höper
Axel Höper - Rechtsanwalt, Holstenbrücke 2, 24103 Kiel 6687.4987366995 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arzthaftungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechts- und Fachanwalt Axel Höper hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 16 Bewertungen Vorab möchte ich sagen, das mein Prozess noch läuft und ich meine Bewertung, anders als andere , nicht an den Ausgang … (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Edgar Gärtner
Rechtsanwalt Edgar Gärtner
Kanzlei Gärtner Slania Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Viktoriastr. 28, 68165 Mannheim 6847.9693201186 km
Fachanwalt Strafrecht • Steuerrecht • Wirtschaftsrecht • Medizinrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Edgar Gärtner unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Mogg
sehr gut
Anwaltskanzlei Mogg, Albert- Reis-Str. 1, 88356 Ostrach 6990.5952535698 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Thomas Mogg ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
aus 63 Bewertungen Sehr nettes Sekretariat,vielen dank an die Damen! Bei mir blieb keine Frage offen oder unverstanden. Wenn man was … (15.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt David Reimann BA
Rechtsanwalt David Reimann BA
Rechtsanwalt David Reimann (Deutschland, Österreich), Landstraßer Hauptstraße 28, 1030 Wien, Österreich 7413.6303999403 km
Datenschutzrecht • Wirtschaftsrecht • Verfassungsrecht • Verwaltungsrecht • Internationales Recht • Internationales Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt David Reimann BA
(08.01.2024) Kollege Reimann verfügt über eine einzigartige und zuverlässige Kompetenz beim Thema Datenschutz, welche auch für …
Profil-Bild Rechtsanwalt Achim Schmidtke
Rechtsanwalt Achim Schmidtke
Riekert & Schmidtke Rechtsanwaltskanzlei, Am Schießhaus 1, 01067 Dresden 7079.2876028021 km
Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren. (Zitat von Bertolt Brecht)
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Opferhilfe • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Versicherungsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Achim Schmidtke
aus 8 Bewertungen Ich habe sehr schnell einen Termin bekommen und auch wenn es um eine kleine Summe ging hat Herr Schmidtke sich alle … (28.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Nößler
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Rechtsanwalt Joachim Nößler
Kanzlei Joachim Nößler, Rathausstr. 12, 98544 Zella-Mehlis 6917.8088603525 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Erbrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Joachim Nößler für Rechtsfragen rund um den Bereich Revision
aus 11 Bewertungen Nachdem uns der erste Schreck nach dem Unfall aus den Gliedern gefahren war, suchten wir Rat und Hilfe bei Herrn … (11.02.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Freytag
Rechtsanwalt Jan Freytag
Rechtsanwälte Freytag & Prof. Schmalz, Scharnhorststraße 48, 48151 Münster 6662.5230672931 km
KOMPETENZ UND VERLÄSSLICHKEIT SEIT MEHR ALS 25 JAHREN
Arbeitsrecht • Familienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jan Freytag gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Däuble
Rechtsanwältin Claudia Däuble
Kanzlei Claudia Däuble, Bahnhofstraße 11, 71083 Herrenberg 6921.4028198561 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Claudia Däuble
(06.09.2023) Bin mit dem Erstkontakt sehr zufrieden. Warte allerdings noch auf ein erfolgreiches Ergebnis
Profil-Bild Rechtsanwältin Angela Brusdeilins
sehr gut
Rechtsanwältin Angela Brusdeilins
Freies Institut für organisationsinterne Konfliktbewältigung | FIOK, Esplanada 8, 13187 Berlin 6973.2004582321 km
"Interessenneutral und nachhaltig: Mit dem FIOK schützen Sie Ihre Organisation vor Angriffen und lösen Konflikte erfolgreich".
Opferhilfe • Wirtschaftsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arbeitsrecht • Beamtenrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Angela Brusdeilins ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
aus 18 Bewertungen Ja, ich war zu 70 % zufrieden (03.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Nuss
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Rechtsanwalt Rainer Nuss, Akazienstr. 23, 15566 Schöneiche bei Berlin 6994.4044547249 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Rainer Nuss gerne zur Verfügung
aus 63 Bewertungen Herr Nuss hat mir mit seinem juristischen, kompetenten Fachwissen in einer komplizierten Erbschaftsangelegenheit … (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Albrecht
Rechtsanwalt Matthias Albrecht
v. Jagow Rechtsanwälte, Breiter Weg 202, 39104 Magdeburg 6893.6751932344 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Arzthaftungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Medizinrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Matthias Albrecht
aus 8 Bewertungen Schnelle Rückmeldung, Information zum weiteren Werdegang (22.07.2021)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Sebastian Kutzner Mediator
Rechts- und Fachanwalt Sebastian Kutzner Mediator
Advonova GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Herzogspitalstrasse 11 3 OG, 80331 München 7118.707557571 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Mediation • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arbeitsrecht
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechts- und Fachanwalt Sebastian Kutzner Mediator
(02.06.2023) Sebastian Kutzner ist ein professioneller und menschlicher Anwalt, der mir freundlich, unkompliziert und fachlich …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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