3 Anwälte in Salem

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Profil-Bild Rechtsanwalt Gunther Maack
Rechtsanwaltskanzlei Maack, Dürrweg 4, 88682 Salem 6995.2329275759 km
Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Verfassungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Rechtsanwalt in Salem
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Spintig
sehr gut
Rechtsanwältin Martina Spintig
Anwaltskanzlei Spintig, In Oberwiesen 16, 88682 Salem 6996.5780213636 km
Das Wort ist die Waffe des Anwalts
Erbrecht • Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsanwältin in Salem
aus 13 Bewertungen Sehr offen und freundlich, Kontaktaufnahme erfolgte prompt. (04.03.2019)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hendrik Beck
sehr gut
Rechtsanwalt Hendrik Beck
Anwalts- und Mediationskanzlei Beck, Bodenseestr. 121, 88682 Salem 6995.2432430934 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Strafrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsanwalt in Salem
aus 22 Bewertungen Herr Beck arbeitet schnell und präzise mit hoher fachlicher Kompetenz und großem Engagement. Man hat das Gefühl, dass … (25.01.2024)

Rechtstipps von Anwälten aus Salem

Fragen und Antworten

  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Salem?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Salem. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Salem zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Salem!
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.