125 Anwälte für Studienplatzklage | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwältin Nina Kasimoff
sehr gut
Rechtsanwältin Nina Kasimoff
Anwaltskanzlei Kasimoff, Schüsselkorb 17/18, 28195 Bremen 6675.5703647839 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Kaufrecht • Zivilrecht • Verwaltungsrecht • Schulrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Studienplatzklage steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Nina Kasimoff gerne zur Verfügung
aus 76 Bewertungen Immer wieder würde ich mit rechtlichen Anliegen zu Frau Kasimoff gehen. Sehr persönlich und professionell in Ihrer … (15.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Burkhard Zurheide
Rechtsanwalt Burkhard Zurheide
Anwaltssozietät Dr. Rössler GbR, Lina-Oetker-Str. 2 B, 33615 Bielefeld 6713.2923694714 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Studienplatzklage bietet Herr Rechtsanwalt Burkhard Zurheide
Profil-Bild Rechtsanwältin Irem Cömert
sehr gut
Rechtsanwältin Irem Cömert
Rechtsanwaltskanzlei Irem Cömert, Fehlandtstraße 41 / Colonnaden, 20354 Hamburg 6719.5513994021 km
Schulrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht
Bei juristischen Problemen im Bereich Studienplatzklage hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Irem Cömert
aus 14 Bewertungen Sie ist tolll. Ich kann nur empfehlen. (08.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Gröbmayr
sehr gut
Kanzlei Gröbmayr, Gerberau 9a, 79098 Freiburg im Breisgau 6889.8724077442 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Schulrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Studienplatzklage bietet Frau Rechtsanwältin Christina Gröbmayr
aus 48 Bewertungen Die Kommunikation war durchsetzungsfähig, und ihre Eignung für den Fall war exzellent. Rechtzeitiges Zuhören, … (31.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Olaf Werner
sehr gut
Rechtsanwalt Olaf Werner
Werner Rechtsanwälte, Bayreuther Str. 8, 10787 Berlin 6972.4151927833 km
Bei juristischen Fragen entscheiden oft Details über Erfolg oder Misserfolg!
Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Olaf Werner bietet Rat und Unterstützung im Bereich Studienplatzklage
aus 260 Bewertungen Herr Werner konnte uns in windeseile den Platz in der Wunschschule ermöglichen. Vielen Dank! (23.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Studienplatzklage

Fragen und Antworten

  • Studienplatzklage: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Studienplatzklage umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Studienplatzklage und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Studienplatzklage: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Studienplatzklage sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die Studienplatzklage ist für angehende Studenten oft die letzte Möglichkeit, doch noch zu ihrem Traumstudium zugelassen zu werden. Zwar steht ihnen nach Art. 12 Grundgesetz das Recht zu, ihren Beruf, ihre Arbeit und die Stätte ihrer Ausbildung frei zu wählen. Demgegenüber kann es aber passieren, dass einer Universität die nötige Kapazität fehlt, jedem Studierwilligen einen Studienplatz zu überlassen. Es werden dann gewisse Zulassungsbeschränkungen - etwa Eignungstests oder Auswahlgespräche - eingeführt, wonach die Hochschulen ihre Studenten selbst auswählen können.

Wer das Studium seiner Wahl nicht beginnen kann, weil laut der Universität die nötige Kapazität fehlt, kann eine sog. Studienplatzklage beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen. Aus juristischer Sicht handelt es sich allerdings nicht um eine Klage, sondern vielmehr um ein Eilverfahren, sog. einsteiliger Rechtsschutz bzw. vorläufiger Rechtsschutz. Zuvor muss man aber auf „normalem Weg" versuchen, den Studienplatz zu bekommen, indem man unter anderem von der Universität selbst einen Studienplatz außerhalb der Kapazitäten verlangt. Denn obwohl im Hochschulrecht alle Universitäten die Pflicht trifft, ihre Kapazitäten voll auszuschöpfen (das sog. Kapazitätenerschöpfungsgebot), werden nicht so viele Studienplätze wie möglich vergeben, sodass eigentlich noch ausreichend Studienplätze für Studierwillige eingerichtet werden könnten. Man muss hier aber den Ablehnungsbescheid nicht abwarten, sondern kann den Eilantrag gleich stellen, also die Studienplatzklage „einreichen".

Zu beachten ist, dass eine Studienplatzklage keine Gewähr dafür darstellt, dass man später zum Wunschstudium zugelassen wird. So kann es passieren, dass das Gericht feststellt, dass die Hochschule tatsächlich ihre Kapazitäten voll erschöpft hat, mithin kein Studienplatz mehr verfügbar ist. Oder aber die verfügbaren Studienplätze reichen nicht für alle Studienplatzkläger aus. Viele Gerichte losen dann, ohne z. B. die Abiturnote auf dem Zeugnis zu berücksichtigen. Unter Umständen hat der Studierwillige dann immer noch keinen Studienplatz, aber dafür die Kosten des Verfahrens zu tragen, also etwa die Gerichtskosten und Anwaltskosten. Möglicherweise zahlt jedoch die Rechtsschutzversicherung des Abiturienten bei der Studienplatzklage, sofern der Versicherungsschutz im Verwaltungsrecht gemäß den Versicherungsbedingungen nicht ausgeschlossen wurde.

(VOI)

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