347 Anwälte für Vorläufiger Rechtsschutz | Seite 15

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Urban MLE.
Rechtsanwalt Daniel Urban MLE.
Gerold und Partner - Rechtsanwälte und Notar, Nenndorfer Str. 51, 30952 Ronnenberg 6765.1470093095 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Zivilprozessrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Vorläufiger Rechtsschutz bietet Herr Rechtsanwalt Daniel Urban MLE.
(10.08.2018) Ich bin überaus zufrieden mit der Arbeit von Herrn Rechtsanwalt Urban. Ich wurde hier freundlich und kompetent beraten …
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Hebinger
Rechtsanwalt Stefan Hebinger
Rechtsanwaltskanzlei Hebinger, Bacchusweg 3, 67146 Deidesheim 6834.2906061393 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Stefan Hebinger hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Vorläufiger Rechtsschutz
Profil-Bild Rechtsanwalt Ingo M. Dethloff
sehr gut
Rechtsanwalt Ingo M. Dethloff
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Kiezstraße 11, 14467 Potsdam 6961.6232880251 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht
Im Bereich Vorläufiger Rechtsschutz bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Ingo M. Dethloff
aus 73 Bewertungen Nach Einsicht unseres Bauvertrages konnten wir durch den Ratschlag von Herrn Dethloff so einige Euro sparen. Man … (16.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thomas Nägele
Rechtsanwalt Dr. Thomas Nägele
NÄGELE Rechtsanwälte GmbH, Dr. Grass Str. 12, 9490 Vaduz, Liechtenstein 7045.1548139384 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Nägele ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Vorläufiger Rechtsschutz
aus 8 Bewertungen Ich war sehr schnell kontaktiert, zum Videogespraech eingeladet, Frau Mag.iur.Seppi hat Aufforderungsschreiben gemacht. (12.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Druckenbrodt
Rechtsanwalt Alexander Druckenbrodt
Finkbeiner & Druckenbrodt Rechtsanwälte PartGmbB, Schottmüllerstraße 20a, 20251 Hamburg 6717.4319147204 km
Anwaltshaftung • Zivilprozessrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Versicherungsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Alexander Druckenbrodt ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Vorläufiger Rechtsschutz gerne behilflich
aus 8 Bewertungen Wir sind ein in Österreich ansässiges Unternehmen und kennen Herrn RA Druckenbrodt bereits etliche Jahre, der Kontakt … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Yana Krause
Wirtschaftskanzlei FAITZER, Georgsplatz 1, 20099 Hamburg 6720.4673988861 km
Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Internationales Recht • Zivilprozessrecht
Frau Rechtsanwältin Yana Krause hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Vorläufiger Rechtsschutz
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Ferdinand Unzicker
Rechtsanwalt Dr. Ferdinand Unzicker
Unzicker Rechtsanwälte PartGmbB, Karolinenstraße 4, 80538 München 7119.8633316061 km
Wer nicht gewinnen will, hat schon verloren.
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilprozessrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Vorläufiger Rechtsschutz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Ferdinand Unzicker
Profil-Bild Rechtsanwalt Tim Babosek
Rechtsanwalt Tim Babosek
audalis Kohler Punge & Partner mbB, Rheinlanddamm 199, 44139 Dortmund 6676.5756123146 km
Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Vorläufiger Rechtsschutz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Tim Babosek
Profil-Bild Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh
Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Bahnhofstrasse 100, 82166 Gräfelfing 7111.0644364269 km
Hinterlasse die Welt besser, als du sie vorgefunden hast. (Baden-Powell, Gründer der Pfadfinderbewegung)
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Betreuungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Recht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Vorläufiger Rechtsschutz bietet Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh
aus 9 Bewertungen Auf Empfehlung haben wir uns an Herrn Prof. Dr. Wolfgang Böh gewendet. Einem fragwürdig geführten … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Wehrmann
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Wehrmann
WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht, Georgstraße 38, 30159 Hannover 6768.0036752684 km
Ich berate zu aktuellen Themen der digitalen Welt und Vermögensgütern. Dabei ist mir eine unkomplizierte und schnelle Kommunikation mit meiner Mandantschaft wichtig.
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Datenschutzrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Wehrmann ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Vorläufiger Rechtsschutz
aus 639 Bewertungen Schnelle, kompetente Beratung (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Hahn
sehr gut
Rechtsanwalt Steffen Hahn
Kanzlei Steffen Hahn, Heimbachstraße 40, 41747 Viersen 6623.5288842719 km
Respekt. Vertrauen. Kompetenz.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Vorläufiger Rechtsschutz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Steffen Hahn
aus 31 Bewertungen Herr Hahn hat mich vor kurzem bzgl. Arbeitsrecht verteidigt. Wir waren vor Gericht. Alle Punkte vor der Verhandlung … (11.12.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Vorläufiger Rechtsschutz

Fragen und Antworten

  • Vorläufiger Rechtsschutz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Vorläufiger Rechtsschutz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Vorläufiger Rechtsschutz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Vorläufiger Rechtsschutz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Vorläufiger Rechtsschutz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Vorläufiger Rechtsschutz meint ein gerichtliches Verfahren zur Erlangung einer schnellen aber nur vorläufigen Entscheidung in einem Rechtsstreit. Das Verfahren wird aufgrund seines auf die Sicherung eines Anspruchs bzw. der Sicherung einer wegen des Anspruchs oder einer Geldforderung durchgeführten Zwangsvollstreckung gerichteten Schutzes auch als einstweiliger Rechtsschutz bezeichnet. Wegen des relativ schnellen Erlangens einer Entscheidung ist umgangssprachlich auch der Begriff Eilverfahren gebräuchlich. Das Recht auf vorläufigen Rechtsschutz folgt dabei aus dem im Grundgesetz enthaltenem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz.

Eine Vorwegnahme der späteren Entscheidung in dem erst nach Erhebung der Klage geführten Rechtsstreit in der Hauptsache ist im als Nebensache geltenden vorläufigen Rechtsschutzverfahren grundsätzlich ausgeschlossen. Nur bei drohenden unverhältnismäßig großen oder irreparablen Schäden darf eine einstweilig getroffene Entscheidung mit dem Inhalt erfolgen, dass ein Anspruch ausnahmsweise befriedigt wird. Bei einem Hinauszögern der Klage durch den Antragsteller im einstweiligen Verfahren kann der Antragsgegner ihn zur Erhebung der Hauptsacheklage verpflichten.

Der einstweilige Rechtsschutz der Zivilprozessordnung (ZPO) wird wie folgt abgegrenzt:

Arrest

Als Arrest wird der vorläufige Rechtsschutz in einem Zivilprozess bezeichnet, der auf die Sicherung der Zwangsvollstreckung wegen eines Anspruchs, der in eine Geldforderung übergehen kann, oder eine Geldforderung gerichtet ist. Zuständiges Gericht für die Anordnung des Arrests ist dabei das Amtsgericht oder das Gericht der Hauptsache. Der Arrest dient einem Gläubiger dabei zur Abwehr einer drohenden Verschlechterung seiner Vermögenslage. So etwa, wenn eine Veräußerung von Vermögenswerten durch den Schuldner oder dieser durch wiederholten Umzug den Zugriff auf vorhandenes Vermögen zu erschweren droht. Einen entsprechenden Arrestgrund muss der Betroffene vor Gericht glaubhaft machen. Die Glaubhaftmachung kann dabei durch eidesstattliche Versicherung erfolgen. Insbesondere bei einer fehlenden Glaubhaftmachung kann das Gericht die Anordnung des Arrests von einer Sicherheitsleistung abhängig machen. Der Schuldner kann wiederum durch eine eigene Sicherheitsleistung die Vollziehung des Arrests verhindern und dessen Aufhebung beantragen. Gegen die Anordnung kann ein vom Arrest Betroffener aber auch Widerspruch einlegen, der zu einem Widerspruchsverfahren nach den Regeln der ZPO führt. Die Vollziehung des Arrests erfolgt je nachdem gegen wen oder was er sich richtet beispielsweise durch Pfändung, die Eintragung einer Hypothek in das Grundbuch oder durch Verhaftung des Schuldners bzw. weniger einschneidende Maßnahmen wie etwa der Wegnahme von Pass oder Ausweispapieren.

Einstweilige Verfügung bzw. einstweilige Anordnung

Eine einstweilige Verfügung soll vor dem Verlust eines auf Leistung gerichteten Anspruchs schützen oder ein Rechtsverhältnis vorläufig regeln. Beispiele für Ersteres ist etwa das Verbot über ein Grundstück zu verfügen, solange über ein Vorkaufsrecht noch nicht entschieden ist. Beispiel für eine einstweilige Verfügung im Rahmen eines Rechtsverhältnisses ist etwa die Frage der Weiterbeschäftigung nach vorausgegangener Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, deren Wirksamkeit noch nicht rechtskräftig festgestellt worden ist. Einstweiliger Rechtsschutz soll in diesen Fällen den bestehenden Zustand erhalten, solange noch keine endgültige Entscheidung durch Beschluss oder Urteil vorliegt. Nur ausnahmsweise kann im Wege der Leistungsverfügung auch eine Befriedigung bestimmter Ansprüche erfolgen. Häufige Fälle sind dabei

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Vorläufiger Rechtsschutz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Vorläufiger Rechtsschutz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.