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Rechtsformen: Tipps für die richtige Rechtsformwahl

  • 5 Minuten Lesezeit
Rechtsformen: Tipps für die richtige Rechtsformwahl

Möchten Sie eine Gesellschaft gründen? Benötigen Sie Unterstützung bei der Wahl der geeigneten Rechtsform? Dann können Sie sich hier informieren!

Die wichtigsten Fakten

  • Vor der Gründung einer Firma muss man eine geeignete Rechtsform wählen.
  • Unterschieden wird zwischen Personengesellschaften (OHG, KG, GbR) und Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA).
  • Die Rechtsformen unterscheiden sich insbesondere in der Haftung, der Höhe des Stammkapitals sowie der Anzahl an benötigten Gründern.
  • Um Gesellschafterstreitigkeiten zu vermeiden, ist ein rechtssicherer Gesellschaftsvertrag unumgänglich.

So gehen Sie vor

  1. Prüfen Sie, wie viel Stammkapital Ihnen zur Verfügung steht.
  2. Überlegen Sie sich, ob Sie mit Ihrem Privat- oder Gesellschaftsvermögen haften möchten.
  3. Legen Sie fest, ob Sie die Firma alleine oder mit anderen Personen gründen möchten.
  4. Lassen Sie sich bei der Erstellung des Gesellschaftsvertrages von einem erfahrenen Anwalt helfen.
  5. Im Falle von Gesellschaftsstreitigkeiten sollten Sie sich ebenso an einen qualifizierten Rechtsanwalt wenden.

Welche Rechtsform ist die richtige?

In Deutschland hat man bei der Gründung eines Unternehmens die Wahl zwischen verschiedenen Unternehmensformen. Diese Unternehmensformen – auch Rechtsformen genannt –  sorgen für den rechtlichen Rahmen, in dem ein Gründer oder ein bereits bestehendes Unternehmen sich bewegt.

Grundsätzlich haben Sie die Wahl zwischen Personengesellschaften wie der OHG, KG, GbR und den Kapitalgesellschaften der AG, GmbH, KGaA. Die Unternehmensformen unterscheiden sich insbesondere bezüglich der Haftung der einzelnen Gesellschafter, der Höhe des Mindestkapitals, das zur Gründung erforderlich ist, sowie bei der Anzahl an benötigten Personen für die Gründung.

OHG

Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft, d. h. sie ist eine Personenvereinigung und unterliegt der Einkommensteuer. Die OHG ist insbesondere für Personen geeignet, die ein Handelsunternehmen gründen möchten.

  • Personenanzahl
    Die OHG muss von mindestens zwei Personen gegründet werden.
  • Mindestkapital
    Für die Gründung einer OHG ist kein Mindestkapital erforderlich.
  • Haftung
    Die Gesellschafter einer OHG haften sowohl mit dem Gesellschaftsvermögen als auch mit dem Privatvermögen.

 KG

Auch die Kommanditgesellschaft (KG) zählt zu den Personengesellschaften und dient dazu, gemeinsam mit mindestens einem Partner ein Handelsunternehmen zu führen. Im Gegensatz zur OHG besteht die KG aus zwei Parteien: den Kommanditisten und den Komplementären.

  • Personenanzahl
    Die KG muss von mindestens zwei Personen gegründet werden.
  • Mindestkapital
    Für die Gründung einer KG ist kein Mindestkapital erforderlich.
  • Haftung
    Beim sogenannten Kommanditisten ist die Haftung auf den Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage beschränkt. Die sogenannten Komplementäre haften genau wie die Gesellschafter einer OHG unbeschränkt auch mit ihrem Privatvermögen.

AG

Die AG zählt zu den Kapitalgesellschaften, d. h. die Rechte und Pflichten der Vereinigung bestehen unabhängig von den Eigentümern. Geeignet ist die AG insbesondere für Unternehmen, die über viel Kapital verfügen. Das Grundkapital einer AG wird in Aktien zerlegt. Damit sind Aktionäre Miteigentümer des Unternehmens und haben Mitbestimmungsrechte.

  • Personenanzahl
    An der Gründung einer Aktiengesellschaft müssen eine oder mehrere Personen beteiligt sein.
  • Mindestkapital
    Das Grundkapital muss mindestens 50.000 Euro betragen. Für die Eintragung ins Handelsregister müssen die Aktionäre vorab bereits ¼ des Grundkapitals, also 12.500 Euro, leisten.
  • Haftung
    Die Haftung einer AG liegt grundsätzlich nur auf dem Firmenvermögen. Bevor es zur Registereintragung der AG kommt, haften Gründer mit ihrem Privatvermögen.

GmbH

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine der beliebtesten Rechtsformen in Deutschland. Sie sorgt sowohl für ein hohes Ansehen des Unternehmens sowie für eine steuerlich günstige Situation – insbesondere für Gründer. Da sich der finanzielle und organisatorische Aufwand jedoch nicht für jedes Unternehmen lohnt, sollte man sich über die Voraussetzungen sowie über die jeweiligen Vor- und Nachteile einer GmbH-Gründung im Klaren sein.

  • Personenanzahl
    An der Gründung einer GmbH können eine oder mehrere Personen beteiligt sein.
  • Mindestkapital
    Für die Gründung einer GmbH benötigt man ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro.
  • Haftung
    Bei der GmbH haften Geschäftsführer und Gesellschafter nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Bevor es zur Registereintragung der GmbH kommt, haften Gründer mit ihrem Privatvermögen.

Vor- und Nachteile verschiedener Rechtsformen

OHG

VorteileNachteile
Kein MindestkapitalHaftung mit Privatvermögen
Einfache GründungUnterliegt der Einkommensteuer
Hohe Kreditwürdigkeit durch Haftung mit Gesellschafts- und PrivatvermögenPflicht zur Buchführung
Flexible UnternehmensführungEintragung ins Handelsregister nur mit Notar möglich

KG

VorteileNachteile
Kein MindestkapitalKomplementär haftet mit Privat- und Gesellschaftsvermögen
Keine notarielle Beurkundung nötig
Kommanditist haftet nur mit der Stammeinlage
Hohe Entscheidungsgewalt; geeignet für Familiengesellschaften

GmbH

VorteileNachteile
Haftung mit GesellschaftsvermögenGrundkapital von 25.000 Euro, die Hälfte muss bei der Eintragung ins Handelsregister vorliegen
Hoher Gestaltungsspielraum beim GesellschaftervertragGesellschaftervertrag und damit Notar notwendig
Einfacher Verkauf des Unternehmens durch Veräußerung der GesellschafteranteileStrenge Auflagen für die Buchführung
Aufsichtsrat notwendig, wenn die Firma mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigt
Gewählte Rechtsform bei eingetragenen Betriebsgründungen in Deutschland 2014
GmbH weiter hoch im Kurs (Quelle: Statistisches Bundesamt 2014)

AG

VorteileNachteile
Haftung mit GesellschaftsvermögenHoher Aufwand für die Gründung
Gesellschaftsanteile sind leicht zu übertragen – ohne notarielle BeurkundungGrundkapital von 50.000 Euro
Zusätzliches Kapital durch Verkauf von FirmenanteilenHoher organisatorischer Aufwand, da drei Organe (Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung) erforderlich sind
Bestand der AG ist unabhängig vom MitgliederwechselHoher Verwaltungsaufwand und geringer Gestaltungsspielraum, aufgrund eines engen rechtlichen Rahmens
Kapitalanleger können sich einfacher beteiligenMitbestimmungsrecht der Aktionäre

Was tun bei Gesellschafterstreitigkeiten?

Bei der Gründung einer Gesellschaft ist ein Gesellschaftervertrag überaus wichtig. Dieser sollte genaue Regeln enthalten für Fälle, in denen ein Gesellschafter bspw. aus der Gesellschaft austreten möchte. Außerdem sollte er Informationen darüber enthalten, ob ein ausscheidender Mitarbeiter Kunden der Gesellschaft abwerben darf, wenn er die Gesellschaft endgültig verlassen hat.

Regelmäßig kommt es z. B. bei diesen Fragen zum Streit:

  • Wer ist stimmberechtigt, wenn es zum Gesellschafterausschluss kommt?
  • Wie hoch ist die Abfindung für einen ausscheidenden Gesellschafter und anhand welcher Methode wird diese berechnet?
  • Welche Regelungen gibt es für die Gesellschafterversammlung?
  • Was passiert im Falle des Todes eines Gesellschafters mit dessen Anteilen?

Wenden Sie sich im Falle von Gesellschafterstreitigkeiten am besten an einen Anwalt für Gesellschaftsrecht

Foto(s): ©AdobeStock

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