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Patent anmelden: Voraussetzungen, Ablauf und Kosten

  • 6 Minuten Lesezeit
Patent anmelden: Voraussetzungen, Ablauf und Kosten

Nichts ist ärgerlicher als ein Konkurrent, der ein Plagiat Ihrer Idee herstellt. Wer seine Erfindung patentieren lässt, hat das Recht auf seiner Seite, wenn Dritte die Erfindung kopieren oder nachbauen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer eine eigene Erfindung patentieren lässt, sorgt dafür, dass Wettbewerber die eigene Erfindung nicht kopieren dürfen.
  • Die Patentanmeldung muss zum Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) gesendet werden. Die Prüfung der Unterlagen kann dabei bis zu zwei Jahre dauern.
  • Nach einer erfolgreichen Patentanmeldung ist die Erfindung bis zu 20 Jahre mit dem Patent geschützt.

So gehen Sie vor

  1. Füllen Sie das Formular „Antrag auf Erteilung eines Patents (P 2007)“ des Deutschen Patent- und Markenamts aus.
  2. Fügen Sie eine Beschreibung Ihrer Erfindung, Ihre Patentansprüche, Zeichnungen zur Illustration Ihrer Erfindung, eine Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte der Erfindung und die Benennung des Erfinders bei.
  3. Reichen Sie Ihre Unterlagen beim Deutschen Patent- und Markenamt ein.
  4. Verlief die Prüfung positiv, werden Ihre Angaben 18 Monate nach der Patentanmeldung in einer sogenannten Offenlegungsschrift veröffentlicht. 
  5. Sie müssen nun einen zusätzlichen Prüfantrag stellen. Das DPMA nimmt dann eine vollständige Sachprüfung vor. Hat diese ein positives Ergebnis, ist Ihr Patent eingetragen.

Weshalb lohnt sich die Anmeldung eines Patents?

Eine patentierte Erfindung darf nicht von anderen kopiert werden. Zum einen ist der Erfinder somit der Einzige, der berechtigt ist, sie herzustellen und mit ihr Handel zu treiben. Zum anderen hat er das Recht, Mitbewerbern zu untersagen, Kopien der Erfindung herzustellen und in Umlauf zu bringen. Verstößt ein Dritter gegen das Patent, darf der Inhaber des Patents rechtliche Schritte einleiten.

Was kann patentiert werden?

Nicht jede Erfindung lässt sich als Patent anmelden. Eine Erfindung muss zwingend eine technische Entwicklung sein. Zulässige technische Gebiete sind unter anderem Physik, Mechanik, Elektrotechnik, IT-Technik, Kfz-Technik, Haushaltsgeräte, Lebensmitteltechnik und mehr.

Als pauschal ausgeschlossen gelten etwa bloße Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden, Gemälde, Skulpturen und Spiele.

Anzahl der Patentanmeldung in europäischen Ländern im Jahr 2016
Quelle: Europäisches Patentamt

Wie gehen Sie bei der Patentanmeldung vor?

Für die Patentierung Ihrer Erfindung müssen Sie sich an das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) wenden. Die Einreichung kann online ablaufen oder Sie können das Formular „Antrag auf Erteilung eines Patents (P 2007)“ benutzen.

Die Prüfung Ihrer Patentanmeldung kann bis zu zwei Jahre dauern. Beim Hinterlegen Ihrer Informationen müssen Sie die „Verordnung zum Verfahren in Patentsachen vor dem Deutschen Patent- und Markenamt“ genau beachten.

In der sogenannten Patentschrift müssen neben dem ausgefüllten Anmeldeformblatt noch folgende Angaben eingereicht werden:

  • Die Beschreibung Ihrer Erfindung
  • Ihre Patentansprüche
  • Zeichnungen zur grafischen Darstellung der Erfindung
  • Eine Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte der Erfindung
  • Die Benennung des Erfinders

Was bei der Beschreibung Ihrer Erfindung zu beachten ist

Die Beschreibung Ihrer Erfindung sollte möglichst ausführlich sein. Ein Fachmann in der relevanten Branche sollte in der Lage sein, Ihre Erfindung anhand Ihrer Angaben herzustellen. Erläutern Sie das Prinzip, das Ihrer eigenen Lösung zugrunde liegt und die Vorteile, die Ihre Lösung bietet.

  • Geben Sie das technische Gebiet an, auf dem Ihre Erfindung angewendet werden kann.
  • Erläutern Sie den momentanen Stand der Technik auf dem betreffenden technischen Gebiet, sprich bisher bekannte Lösungen im jeweiligen Wirtschaftsbereich.
  • Erläutern Sie die Nachteile des bisherigen Stands der Technik.
  • Arbeiten Sie detailliert den Nutzen heraus, den Ihre Erfindung mit sich bringt.

Was bei der Formulierung Ihrer Patentansprüche zu beachten ist

Hier legen Sie die Merkmale Ihrer Erfindung fest, für die Sie Patentschutz erreichen möchten. Listen Sie jedes Merkmal, das geschützt werden soll, einzeln auf und beschreiben Sie es detailliert. Halten Sie dabei fest, was das jeweilige Merkmal auszeichnet. Achten Sie dabei auf eine übersichtliche Gliederung.

  • Der erste Patentanspruch muss die wesentlichen Merkmale enthalten, denen das Prinzip Ihrer Erfindung zugrunde liegt.
  • Arbeiten Sie hier unsauber, kann es sein, dass die Anmeldung das gewünschte Ziel verfehlt oder ein Patentstreit mit einem Mitbewerber droht.
  • Die Formulierung Ihrer Patentansprüche ist der wichtigste Teil der Patentanmeldung.
  • Ein kompetenter Anwalt hilft Ihnen dabei, sämtliche Ansprüche abzudecken.

Was bei der Gestaltung der Zeichnungen zu beachten ist

Stellen Sie bei den beigelegten Zeichnungen einen klaren Aufbau sicher. Es sollte deutlich werden, wie die wichtigsten Merkmale Ihrer Erfindung für deren Funktionsweise zusammenspielen. Es sind zwingend technische Zeichnungen erforderlich. Fotografien und freihändige Zeichnungen akzeptiert das DPMA nicht.

  • Verwenden Sie schwarze, klare Linien.
  • Verzichten Sie auf Farben.
  • Ziffern und Buchstaben müssen mindestens 0,32 cm hoch sein.
  • Details, die für die Illustration der Funktionsweise nicht notwendig sind, können ausgespart werden.

Was bei der Zusammenfassung zu beachten ist

Der Zweck der Zusammenfassung ist, einen kurzen Überblick über die wichtigsten Aspekte der Erfindung zu geben. Sie muss einen Kurztext, der das technische Gebiet der Erfindung erläutert, sowie das technische Problem, das durch die Funktionsweise der Erfindung gelöst wird, enthalten.

  • Die Zusammenfassung darf 1.500 Zeichen nicht überschreiten.
  • Die Zusammenfassung muss die Bezeichnung Ihrer Erfindung enthalten.
  • Auch wofür die Erfindung hauptsächlich verwendet werden soll, muss angegeben werden.
  • Auch eine technische Zeichnung, die Ihre Erfindung anschaulich abbildet, muss enthalten sein.

Was bei der Erfinderbenennung zu beachten ist

Diese Angabe können Sie auch innerhalb von 15 Monaten nach dem Anmeldetag nachreichen. Das kann sinnvoll sein, um Verhandlungen durchzuführen, wenn mehrere Personen an der Erfindung beteiligt waren.

  • Geben Sie Vornamen, Nachnamen und Anschrift des Erfinders – oder auch der Erfinder – an.
  • Wer hier nicht aufgeführt ist, wird vom Recht am Patent ausgeschlossen.
  • Die aufgeführten Personen verpflichten sich zu der Versicherung, dass ihres Wissens nach keine weiteren Personen an der Erfindung beteiligt sind.

Wie läuft die Patenterteilung ab?

Hat das DPMA Ihre Patentanmeldung erhalten, beginnt ein langwieriger Prozess, der mehrere Jahre andauern kann. Zu Beginn steht die sogenannte Offensichtlichkeitsprüfung, die vorsieht, dass das DPMA Ihre Unterlagen auf mögliche Hindernisse und die Einhaltung der Formvorschriften prüft.

Haben Ihre eingereichten Dokumente die Prüfung erfolgreich bestanden, werden die Angaben 18 Monate nach der Patentanmeldung in einer sogenannten Offenlegungsschrift veröffentlicht.

Hiermit wird das Patent jedoch noch nicht erteilt. Damit sich der Erfinder Patentinhaber nennen darf, muss er nun einen zusätzlichen Prüfantrag stellen. Erst dann führt ein Fachmann des DPMA eine vollständige Sachprüfung durch.

Damit vorher noch etwaige weitere Formalitäten geklärt werden können, bleiben dem Erfinder ab diesem Zeitpunkt 7 Jahre Zeit, um sich mit dem DPMA in Verbindung zu setzen, damit die Patentanmeldung einer ausführlichen Prüfung unterzogen werden kann.

Ist der Antrag gestellt, entscheidet sich endgültig, ob das Patent erfolgreich erteilt wird oder nicht. Verläuft die Sachprüfung positiv, veröffentlicht das DPMA sowohl die Patenterteilung als auch die Patentschrift, und dem Patentinhaber stehen ab diesem Zeitpunkt alle Rechte aus dem Patent zu.

Die maximale Schutzdauer des Patents beträgt zwanzig Jahre. In bestimmten Fällen kann sie jedoch um fünf Jahre verlängert werden, indem der Anmelder ein sogenanntes ergänzendes Schutzzertifikat vorlegt.

Übrigens ist nicht nur eine nationale Patentanmeldung in Deutschland, sondern auch eine internationale möglich. Hierfür ist die sogenannte PCT-Anmeldung der World Intellectual Property Organization (WIPO) nötig, die auch direkt beim DPMA eingereicht werden kann.

Die Kosten der Patentanmeldung

Anmeldegebühr bei einer elektronischen Anmeldung (schließt 10 Patentansprüche mit ein) 40 EUR
Jeder weitere Patentanspruch zusätzlich 20 EUR
Anmeldegebühr bei einer Anmeldung auf dem Postweg (schließt 10 Patentansprüche mit ein)60 EUR
Jeder weitere Patentanspruch30 EUR
Gebühr für einen Rechercheantrag beim DPMA300 EUR
Prüfungsgebühr, wenn zuvor ein Rechercheantrag beim DPMA gestellt wurde150 EUR
Gebühr für das 3. Patentjahr70 EUR
Gebühr für das 4. Patentjahr70 EUR
Gebühr für das 5. Patentjahr90 EUR
Gebühr für das 6. Patentjahr130 EUR
Gebühr für das 7. Patentjahr180 EUR
Gebühr für das 8. Patentjahr240 EUR
Gebühr für das 9. Patentjahr290 EUR
Gebühr für das 10. Patentjahr350 EUR
Gebühr für das 11. Patentjahr470 EUR
Gebühr für das 12. Patentjahr620 EUR
Gebühr für das 13. Patentjahr760 EUR
Gebühr für das 14. Patentjahr910 EUR
Gebühr für das 15. Patentjahr1.060 EUR
Gebühr für das 16. Patentjahr1.230 EUR
Gebühr für das 17. Patentjahr1.410 EUR
Gebühr für das 18. Patentjahr1.590 EUR
Gebühr für das 19. Patentjahr1.760 EUR
Gebühr für das 20. Patentjahr1.940 EUR

Patentanmeldungen nach Bundesländern im Jahr 2017

BundeslandPatentanmeldungen
Bayern15.482
Baden-Württemberg15.482
Nordrhein-Westfalen7.209
Niedersachsen3.514
Hessen1.925
Rheinland-Pfalz917
Hamburg770
Sachsen719
Berlin714
Thüringen535
Gesamtanzahl der in Deutschland angemeldeten Patente47.779
Foto(s): ©Pixabay/Stocksnap

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