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Steuerbescheid - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 3 Minuten Lesezeit

Durch einen sogenannten Steuerbescheid werden die Ergebnisse einer Steuererklärung festgehalten. Der Steuerbescheid ergeht durch das zuständige Finanzamt, nachdem der Steuerzahler eine Steuererklärung abgegeben hat und diese umfassend geprüft wurde.

In dem Steuerbescheid wird einem gesagt, ob man Steuern nachzahlen muss oder ob man Steuern erstattet bekommt. Natürlich werden auch Angaben zur Höhe der Nachzahlung bzw. der Rückerstattung gemacht sowie der Hinweis gegeben, dass der Steuerbescheid anfechtbar ist. Es handelt sich nämlich um einen klassischen Verwaltungsakt, der unter bestimmten Umständen sowie Einhaltung einer Frist angefochten werden kann.

Steuern werden gemäß § 118 Abgabenordnung (AO) durch einen sogenannten Verwaltungsakt festgesetzt, Steuerbescheide müssen dem Steuerzahler schriftlich oder elektronisch zugehen und die festgesetzte Steuer nach Steuerart, Zeitraum und Betrag enthalten.

 

Was genau beinhaltet der Steuerbescheid?

Der Steuerbescheid ist in der Regel ein Brief, der mehrere Seiten beinhaltet. Zum einen sind dort persönliche Daten wie Name, Adresse, Steuernummer und Bankverbindung aufgelistet. Zudem wird der Betrag, der durch die Behörde erstattet wird, bzw. die Nachzahlung aufgelistet. Bei Ehepartnern werden jeweils die Einkünfte beider Ehepartner aufgelistet.

Sollte eine Steuernachzahlung Inhalt des Briefes sein, wird die Bankverbindung der Behörde genannt, an die die Nachzahlung zu leisten ist. Die Nachzahlung muss innerhalb der im Steuerbescheid genannten Frist geleistet werden.

Der Steuerbescheid enthält daneben eine detaillierte Auflistung zu den Einkünften und schlüsselt die Berechnung der Steuer auf, damit der Steuerzahler nachvollziehen kann, wie es zu dem Ergebnis der Prüfung kam.

Kommt es nach umfassender Prüfung zu Abweichungen, muss das Finanzamt dies ebenfalls begründen und detailliert darlegen. Der Steuerzahler muss nämlich wissen, warum es zu Abweichungen kommt, und ggf. gegen die Ansicht vorgehen können. Dafür bedarf es naturgemäß genauen Angaben und Berechnungsmethoden. Dies hilft ihm, die steuerlichen Festsetzungen nachvollziehen zu können.

Jeder Verwaltungsakt, somit auch der Steuerbescheid, muss eine Rechtsbehelfsbelehrung beinhalten. Diese gibt dem Steuerzahler Auskunft darüber, wann und wo der Rechtsbehelf eingelegt werden muss. Sollte diese einmal fehlen, wird der Bescheid nicht per se unwirksam. Lediglich die Frist beginnt nicht zu laufen.

Wie erhält man den Steuerbescheid?

Der Steuerbescheid kommt in der Regel per Post, kann aber auch über das elektronische Elster-Programm online eingesehen werden, sollte die Steuererklärung online ausgefüllt worden sein. Die Onlineversion des Bescheids ist allerdings erst dann abrufbar, wenn der Steuerbescheid auch in Papierform erstellt wurde.

Der Bundesfinanzhof entschied jüngst, dass bei Kenntnis der Faxnummer des Steuerzahlers der Steuerbescheid auch per Telefax verschickt werden kann.

Steuerbescheid sollte geprüft werden

Da auch Finanzbeamte nur Menschen sind und demnach auch ihnen Fehler unterlaufen können, sollte der Steuerbescheid immer geprüft werden. Sollten Fehler vorliegen, kann Einspruch eingelegt werden. Oftmals schleichen sich Zahlendreher oder Rechenfehler ein, für die der Steuerzahler natürlich nicht geradestehen muss.

Damit der Einspruch grundsätzlich erst einmal wirksam ist, muss die Einspruchsfrist eingehalten werden. Die Frist beginnt ab Datum des Poststempels plus drei Tage zu laufen. Ab diesem Zeitpunkt hat der Steuerzahler einen Monat Zeit, gegen den Bescheid vorzugehen.

Was ist ein vorläufiger Steuerbescheid?

Auf Seite 1 des Steuerbescheids steht, ob es sich um einen vorläufigen Steuerbescheid handelt oder nicht. Bei einem vorläufigen Bescheid stehen in der Regel einige Steuerfragen noch aus und müssen vom Bundesfinanzhof oder anderen Behörden abschließend geprüft werden. Dabei handelt es sich öfter um Entscheidungen, die alle Bürger und nicht etwa nur einzelne Steuerzahler betreffen.


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