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§ 252 StGB: Der räuberische Diebstahl und seine möglichen Folgen

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Die mögliche Strafe bei einem räuberischen Diebstahl

Bei einer Verurteilung wegen eines räuberischen Diebstahls droht eine Freiheitsstrafe von einem bis zu 15 Jahren.

Der räuberische Diebstahl ist daher ein Verbrechen. Dies hat zur Folge, dass eine sogenannte notwendige Verteidigung gegeben ist und Ihnen in der Regel ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden muss.

Bei einer Pflichtverteidigung werden die Verteidigerkosten zunächst von der Staatskasse übernommen.

Sollten Sie eines räuberischen Diebstahls beschuldigt werden, stehe ich Ihnen gerne als Wahl- oder Pflichtverteidiger hilfreich zur Seite!

Doch wann liegt ein räuberischer Diebstahl vor?

Schon, wenn man bei einem Ladendiebstahl vom Hausdetektiv gestellt wird und sich wehrt oder sich auch nur aus dessen Griff losreißt, kann ein räuberischer Diebstahl vorliegen. Denn schon dies kann als Gewaltanwendung im Sinne des § 252 StGB ausreichen.

Aber auch eine Drohung reicht aus, damit aus einem einfachen Diebstahl ein räuberischer Diebstahl werden kann, etwa ein „Fass mich an und du bist tot“.

Wenn hierbei das Diebesgut noch im Besitz ist und alles am Tatort oder in Tatortnähe des Diebstahls geschieht, wird von einem räuberischen Diebstahl auszugehen sein.

Daneben kommt es jedoch auch noch darauf an, dass die Gewaltanwendung oder die Drohung vorgenommen wurde, um im Besitz des Diebesgutes zu bleiben.

Bei diesem Merkmal des Tatbestandes kann oft vonseiten der Verteidigung angesetzt werden. Denn auch wenn nicht immer ein Freispruch erreicht werden kann, so sollte es zumindest das Ziel sein, aus einem räuberischen Diebstahl einen einfachen Diebstahl zu machen.

Entscheidend kann hier auch eine unbedachte Äußerung sein, welche ein Beschuldigter in der Hitze des Gefechtes gemacht hat. Eine solche kann weitreichende negative Folgen haben.

Machen Sie daher auf jeden Fall von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und machen Sie keinerlei Angaben!

Sollte gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen räuberischen Diebstahls eingeleitet worden sein, melden Sie sich umgehend bei mir. Ich werde die Ermittlungsakte beantragen und, wenn Sie dies wünschen, einen Antrag auf Beiordnung als Pflichtverteidiger stellen.

Rechtsanwalt Marco Lott


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