10 Fragen 10 Antworten: Widerruf von Immobilienkrediten – greift der Widerrufsjoker auch noch 2018?

  • 3 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Ist ein Widerruf heute überhaupt noch möglich?

In den letzten Jahren haben tausende Verbraucher Ihre Hausfinanzierungen widerrufen und so von der Niedrigzinsphase profitiert. Viele Verbraucher konnten so tausende Euros sparen. Allein die von uns erfolgreich vertretenen Verbraucher sparten im Durchschnitt knapp € 15.000,00 pro Fall. Nachdem der Gesetzgeber das Widerrufsrecht zumindest für Altverträge stark eingegrenzt hat, fragen sich viele Verbraucher, ob auch heute noch ein Widerruf möglich ist. Diese Frage können wir mit einem klaren JA beantworten.

Welche Verträge können heute noch widerrufen werden?

Bei Immobilienkrediten ist ein Widerruf nur noch für Verträge möglich, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Diese Verträge können unter gewissen Umständen auch Jahre nach dem Vertragsschluss noch widerrufen werden. Altverträge (vor Juni 2010) mussten dagegen bis zum 21.06.2016 widerrufen werden. Andernfalls greift ein gesetzlicher Ausschluss des Widerrufsrechts. Bei Verträgen, die nach dem 21.03.2016 abgeschlossen wurden, ist das Widerrufsrecht maximal 1 Jahr und 14 Tage nach dem Vertragsschluss möglich.

Sind auch neuere Verträge noch fehlerhaft?

Auch bei neuen Verträgen finden sich Fehler. Gerade in der Zeit von Juni 2010 bis Mitte 2011 wurden vielfach angreifbare Belehrungen verwendet. Auch in neueren Verträgen finden sich immer wieder Fehler, die einen Widerruf ermöglichen.

Sind Verlängerungsvereinbarungen widerrufbar?

Es kommt darauf, wie die Verlängerung (auch Prolongation) abgeschlossen wurde. Wurde die Verlängerung um Präsenzgeschäft, d. h. in der Bank abgeschlossen, ist ein Widerruf der Verlängerungsvereinbarung ausgeschlossen, da ein Widerrufsrecht nach dem Verbraucherkreditrecht nicht besteht.

Etwas anderes kann aber gelten, wenn die Verlängerung im Fernabsatz (Post, Internet, etc.) abgeschlossen wurde. In diesem Fall unterliegt der Verlängerungsvertrag dem Fernabsatz- und damit einem eigenen Widerrufsrecht. Hat die Bank im Rahmen der Fernabsatzvorschriften nicht oder falsch belehrt, ist ein Widerruf jederzeit möglich.

Welche Folgen hat der Widerruf?

Der Widerruf führt zu einer Rückabwicklung des Kreditvertrags. Der Kunde hat einen Anspruch auf Rückzahlung seiner erbrachten Raten. Darüber hinaus muss die Bank diese verzinsen, und zwar mit grds. 2,5 % -Punkten über dem Basiszinssatz. Der Kunde muss der Bank das Nettodarlehen zurückzahlen und das Darlehen verzinsen. Einen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung besteht nicht.

Der Widerruf einer Verlängerungsvereinbarung führt dagegen nicht zu einer Rückabwicklung des Darlehensvertrags. Vielmehr fällt die verlängerte Zinsbindung weg, mit der Folge, dass der Vertrag mit einer Frist von einem Monat nach § 489 Abs. 1 Nr. 1 BGB gekündigt werden kann.

Kann eine bereits gezahlte Vorfälligkeit zurückgefordert werden?

Grundsätzlich besteht bei einem erfolgreichen Widerruf eines bereits abgelösten Darlehens ein Anspruch auf Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Im Einzelfall ist aber zu prüfen, ob das Widerrufsrecht verwirkt ist.

Was heißt Verwirkung?

Eine Bank kann sich auf die Einrede der Verwirkung berufen, wenn sie dem Gericht beweist, dass sie aufgrund des Verhaltens des Kunden darauf vertraut hat, dass der Kunde sein Widerrufsrecht nicht mehr ausüben wird, sie in diesem Vertrauen auch schutzwürdig ist und ihr durch die Ausübung des Widerrufsrechts unzumutbare Nachteile entstünden. Bei der Bewertung der Verwirkung eines bereits abgelösten Darlehens spielt es oft auch eine Rolle, wie viel Zeit zwischen der Rückzahlung und dem Widerruf liegt. Umso länger der Zeitraum ist, desto eher nehmen die Gerichte eine Verwirkung an.

Trägt meine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten?

Die Rechtsschutzversicherung ist einstandspflichtig, wenn es sich bei der finanzierten Immobilie nicht um einen Neubau handelte. Einige Versicherungsverträge schließen auch fremdgenutzte, das heißt vermietete Immobilien aus. Gerne prüfen wir für Sie, ob Ihre Versicherung die Kosten übernehmen muss.

Wenn ich keine Rechtsschutzversicherung habe. Wer muss die Kosten eines Verfahrens tragen?

Im Falle eines Prozesses trägt derjenige die Kosten, der das Verfahren verliert. Bei einem Vergleich werden die Kosten nach dem Verhältnis von Gewinnen und Verlieren unter den Parteien aufgeteilt. Der Streitwert für das Verfahren wird nach der Rechtsprechung des BGH in Höhe der bis zum Widerruf erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen berechnet.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt David Stader

Beiträge zum Thema