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100 Jahre Frauenwahlrecht: Eine Selbstverständlichkeit wird Wirklichkeit

  • 4 Minuten Lesezeit
Theresa Fröh anwalt.de-Redaktion
  • Am 19.01.1919 konnten Frauen in Deutschland erstmals wählen.
  • Dafür hatte die Frauenbewegung seit Mitte des 19. Jahrhunderts gekämpft.
  • Zum sechsten Mal überhaupt konnten Frauen an einer nationalen Wahl in Europa teilnehmen.
  • Noch heute sind Frauen in der Politik unterrepräsentiert. Bisheriger Höchstwert: 36,5 Prozent Frauen im Bundestag 2013.

Was war das Besondere am 19. Januar 1919?

Vor einhundert Jahren wurde in Deutschland ein neues Parlament gewählt, die sogenannte Nationalversammlung. Der große Unterschied zu allen Wahlen davor: Erstmals waren auch Frauen wahlberechtigt. Sie durften nicht nur selbst wählen (aktives Wahlrecht), sondern auch gewählt werden (passives Wahlrecht). Die Wahlbeteiligung der Frauen lag sofort bei über 82 Prozent, womit sie mehr als die Hälfte aller Wähler ausmachten.

Frauen hatten in Deutschland das erste Mal die Möglichkeit, im Parlament aktiv an der Gestaltung von neuem Recht mitzuwirken. Mit dem Wahlrecht konnten Frauen durch neue Gesetze also direkt ihre Lebensumstände beeinflussen, z. B. bessere Arbeitsbedingungen für Heimarbeiterinnen oder die Einführung des Kündigungsschutzes für werdende Mütter. Man spricht daher auch von der Geburtsstunde der deutschen Demokratie.

Allgemein, gleich, frei und geheim 

Zum ersten Mal gab es tatsächlich demokratische Wahlen, die gleichzeitig allgemein, gleich, frei und geheim waren. Zum ersten Mal zogen nun auch Frauen ins Parlament ein: von den 423 Abgeordneten waren 37 Frauen.

Für das Wahlrecht der Frauen hatte die Frauenbewegung seit Mitte des 19. Jahrhunderts gekämpft – angeführt unter anderem von Helene Lange, Louise Otto-Peters, Anita Augspurg und Clara Zetkin. Europaweit fanden dazu Treffen, Kongresse und Demonstrationen statt.

Vorreiter und Nachzügler beim Frauenwahlrecht

Deutschland war eines der ersten Länder in Westeuropa, das das Frauenwahlrecht einführte. Zuvor durften Frauen bereits 1906 in Finnland, 1913 in Norwegen, 1915 in Dänemark und Island sowie 1918 in Österreich ihre Stimme abgeben. Das Schlusslicht der westeuropäischen Länder bildete 1984 Liechtenstein. Dort wurde das Wahlrecht der Frauen 1971 und 1973 noch abgelehnt.

Mittlerweile haben fast überall auf der Welt Frauen das Recht zu wählen. Zuletzt wurde das Frauenwahlrecht 2005 in Kuwait und 2006 in den Vereinigten Arabischen Emiraten eingeführt. In Saudi-Arabien, das kein Parlament auf Bundesebene hat, durften Frauen 2015 erstmals auf kommunaler Ebene wählen. Dort besitzen jedoch die wenigsten Frauen einen Personalausweis, der Voraussetzung für die Stimmabgabe ist.

Frauenbewegung und Bürgerrechte in Deutschland: wichtige Meilensteine

1900

An den Universitäten Freiburg und Heidelberg dürfen Frauen erstmals studieren.

Mai 1908

Frauen dürfen Mitglieder in Vereinen und Parteien werden.

November 1918

Frauen erhalten das Wahlrecht.

Mai 1949

Die vier „Mütter des Grundgesetzes“ sorgen dafür, dass Frauen formal gleichgestellt werden. Artikel 3 des Grundgesetzes lautet: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“

1958

Das Gleichberechtigungsgesetz gibt Frauen Schritt für Schritt mehr Rechte, jedoch nur in ihrer Rolle als Hausfrau und Mutter.

Frauen können ohne Erlaubnis ihres Ehemannes den Führerschein machen.

1962

Frauen können ohne Erlaubnis ihres Ehemannes ein Bankkonto eröffnen.

November 1973

Durch die Reform des Strafgesetzbuches werden die Straftatbestände „Notzucht“ und „unzüchtiges Verhalten“ zu „Vergewaltigung“ und „sexuelle Nötigung“ geändert. Die Vergewaltigung in der Ehe bleibt jedoch weiterhin straffrei.

Juli 1977

Frauen können ohne Erlaubnis ihres Ehemannes arbeiten.

1979

Die Grünen beschließen bei der Parteigründung eine Frauenquote von 50 Prozent. Ihnen folgen die SPD mit 40 Prozent, die CDU mit 30 Prozent und die Linke mit 50 Prozent. CSU, FDP und AfD haben keine Frauenquote.

1980

Das Gesetz zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen sieht gleichen Lohn für gleiche Arbeit vor: ein Ziel, das bis heute unerreicht ist. Der Gender Pay Gap beträgt z. B. in Bremen immer noch 24 Prozent.

1994

Frauen müssen bei der Hochzeit nicht mehr den Nachnamen ihres Ehemannes annehmen.

Mai 1997

Nach 25 Jahren erreichen Frauenrechtlerinnen die Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe.

November 2005

Mit Angela Merkel wird die erste Frau Kanzlerin. Bis heute hat es noch keine Bundespräsidentin gegeben.

Stand heute: Frauen sind immer noch unterrepräsentiert

In den letzten 100 Jahren ging die Entwicklung nur langsam voran. Erst 86 Jahre nach der ersten Wahl mit Frauenbeteiligung gab es die erste weibliche Bundeskanzlerin. Auch sind Frauen in politischen Entscheidungspositionen weiterhin unterrepräsentiert: Lediglich 10 Prozent aller Bürgermeisterinnen in Deutschland sind weiblich, drei von 16 Ministerpräsidenten sind Frauen und im Durchschnitt sitzen 30 Prozent weibliche Abgeordnete in den Landtagen.

Im Bundestag des Jahres 2019 sind 30,7 Prozent weibliche Abgeordnete vertreten. Die Zahlen variieren dabei in den Parteien von 11 Prozent (AfD) bis 58 Prozent (Bündnis 90/Die Grünen). Im vorherigen Bundestag saßen noch 36,5 Prozent Frauen – der bislang höchste Wert überhaupt.

Um dieses weltweite Phänomen anzugehen, versuchen es manche Länder z. B. mit einem Paritätsgesetz. In Belgien und Frankreich gibt dies eine gesetzliche Kandidatenquote vor. Die Parteien sind dadurch verpflichtet, Frauen und Männer abwechselnd auf den Wahllisten aufzustellen. In Deutschland existiert noch kein Paritätsgesetz, Forderungen danach werden aber insbesondere lauter, seitdem 2015 Frauenquoten für Führungspositionen in der Privatwirtschaft eingeführt wurden.

(TZE)

Foto(s): @Shutterstock.com

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