2. Opferrechtsreformgesetz

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Die Rechte von Opfern von Straftaten sind seit dem 1.10.2009 erheblich erweitert worden.

Bei schweren Straftaten wie schwere Körperverletzung, Entziehung Minderjähriger, Nachstellung (Stalking), Raub u.a. kann eine anwaltliche Vertretung kostenlos erfolgen, sofern die Tat bei dem Opfer zu schweren körperlichen oder seelischen Schäden geführt hat oder voraussichtlich führen wird.

Darüber hinaus können Kinder und jugendliche Opfer unter 18 Jahren sowie erwachsene Opfer, die ihre Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen können, einen kostenlosen anwaltlichen Beistand in Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern, sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen, sexuellen Missbrauchs von Jugendliche, Misshandlung von Schutzbefohlenen, Zwangsheirat und sexueller Nötigung, Geiselnahme und Menschenhandel und in anderen Fällen erhalten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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