90 PS sind nicht 110 PS

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Ein Käufer hatte einen Pkw (Modelljahr 2010) mit einer ausdrücklich genannten Motorleistung von 110 PS gekauft. Diese entsprach der Leistung des im Jahr 2009 erhältlichen Modells. Später stellte sich heraus, dass das Fahrzeug im Modelljahr 2010 nur mit einer Motorleistung von 90 PS erhältlich war. Auch wenn sich der Verkäufer in seinen AGB eine Konstruktionsabweichung vorbehalten hatte, musste der Käufer das Fahrzeug so nicht abnehmen. Die Abweichung von 20 PS war nicht zumutbar.

Hr. Tilch


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