„300 Rise of an Empire“ - Waldorf Frommer-Abmahnung - Abzocke?

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Sie haben eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten, weil Sie den Film „300 Rise of an Empire“ im Internet verbreitet haben sollen? Lesen Sie hier, ob die Vorwürfe berechtigt sind und wenn nicht, was Sie hiergegen tun können.

Was ist eine Waldorf Frommer-Abmahnung wegen „300 Rise of an Empire“?

Der Filmrechteinhaber Warner Bros. Entertainment GmbH wehrt sich gegen die kostenlose Verbreitung seines Films „300 Rise of an Empire“ im Internet. Vorwurf ist die widerrechtliche öffentliche Verbreitung des Filmes in Internettauschbörsen, insbesondere BitTorrent. Nicht der Download des Films ist Gegenstand der Abmahnung, sondern das Anbieten der Datei zum Download durch beliebige Dritte. Das Herunterladen kann bereits Monate vor dem genannten Tatzeitpunkt geschehen sein.

Die Waldorf Frommer Anwälte fordern € 815,00. Diese setzten sich aus € 215,00 Ermittlungskosten und € 600,00 Schadensersatz zusammen.

Ist die Abmahnung von Waldorf denn berechtigt?

Dies sollten Sie einen mit Filesharing-Abmahnungen erfahrenen Rechtsanwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. prüfen lassen. Oft haftet der Abgemahnte überhaupt nicht als Störer, da er keine Pflichten verletzt hat.

Es gibt viele Konstellationen, in denen Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch gegen den betroffenen Anschlussinhaber gerade nicht bestehen. Erst kürzlich hat der BGH mit Urteil vom 08.01.2014 bestätigt, dass der Anschlussinhaber beispielsweise nicht für seine volljährigen Kinder haftet. Auch für minderjährige Kinder haftet er unter bestimmten Voraussetzungen nicht.

Wer weder als Täter, noch als Störer für die Urheberrechtsverletzung an dem Film „300“ haftet, muss selbstverständlich keinen Cent zahlen, weder an Waldorf Frommer noch an Warner Bros. 

Waldorf Frommer-Abmahnungen – Vorsicht vor Falschinformationen

Das Internet wimmelt von „Ratgebern“ und Anwälten, die ihre Dienste bei Waldorf Frommer-Abmahnungen anbieten. Aus den vielen Gesprächen, die ich täglich mit Betroffenen führe, weiß ich, dass viele der Angebote nicht nur sinnlos sind, sondern den Abgemahnten sogar massiv schaden können.

So ist es eine verbreitete Falschinformation, dass der Anschlussinhaber immer eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben muss, wenn er eine Filesharing-Abmahnung erhalten hat. Jede Unterlassungserklärung führt zu einem lebenslang gültigen Vertrag. Kommt es zu einem Verstoß gegen die modifizierte Unterlassungserklärung, kann der Auftraggeber pro Verstoß € 5.000,00 fordern. Wenn der Abgemahnte unschuldig ist, muss er weder eine Unterlassungserklärung, ob modifiziert oder nicht, abgeben, noch den geforderten Betrag von € 815,00 bezahlen.

„Reduzierung“ der Forderung auf € 150,00 möglich?

Auch die Vorgehensweise, die „Forderung auf € 150,00 zu reduzieren“ und einfach an Waldorf Frommer zu bezahlen, ist Unsinn. Wer € 815,00 fordert, wird sich bei einer Täter- oder Störerhaftung nicht mit € 150,00 zufrieden geben. Außerdem: Wer unschuldig ist, sollte überhaupt nicht bezahlen, denn jede Zahlung an Waldorf Frommer ist ein Schuldeingeständnis.

Was Sie bei einer Waldorf Frommer Abmahnung wegen „300 Rise of an Empire“ tun sollten:

Um die Frage zu klären, ob der Anschlussinhaber haftbar ist, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. telefonisch unter 07171 18 68 66 kontaktieren. Rufen Sie mich für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 an oder nutzen Sie das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-waldorf-frommer/.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
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